Vermietung lässt mich 3 Monate warten, nun sitze ich auf Reperaturkosten

  • Hallo allerseits,

    Ich habe vor drei Jahren eine Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft gemietet und sie dabei von meinem Vormieter im Ist-Zustand übernommen - einschließlich teilweise weiß, teilweise gelb gestrichener Wände, eines verlegten Fußbodens und so weiter.

    Nun bin ich im November/Dezember ausgezogen und hatte eine Kündigung zum 28. Februar.
    Die Wohnungsgenossenschaft hatte mir im November versichert, dass sich schnell ein Nachmieter finden würde und das alles ganz unproblematisch sei. Ich habe dann im Dezember und im Januar eine Menge Nachmieter gefunden, mit denen die Wohnung besichtigt, und viele von ihnen habe ihre Unterlagen beim Vermietungsbüro abgegeben. Trotz mehrerer Anrufe meinerseits haben diese sich aber zwei volle Monate Zeit gelassen ("jaja, liegt hier auf dem Schreibtisch.. wir schauen dann mal"), bis sie dann im Februar endlich einen Kandidaten für akzeptabel eingestuft haben. Währenddessen zahlte ich die ganze Zeit doppelte Miete, obwohl eine Menge passender Kandidaten bereit standen, die die Wohnung gern gehabt hätten.

    Ich einigte mich dann mit der Nachmieterin darauf, dass sie die Wohnung ebenfalls im Ist-Zustand von mir übernimmt. Der Hausmeister machte die Endabnahme und notierte alles, was renoviert werden müsste (größtenteils Wände neu streichen und den Fußboden herausnehmen). Die Nachmieterin unterzeichnete mit mir eine Vereinbarung, dass sie die Wohnung ohne diese Renovierung übernimmt. Dafür bekam sie u.a. auch meine Küchenmöbel umsonst dazu. Die Nachmieterin bekam die Schlüssel und unterzeichnete ihren Mietvertrag. Alles soweit gut, abgesehen davon, dass ich volle drei Monate doppelte Miete zahlen musste.

    Nun habe ich einen Brief bekommen, der besagt, dass die Vereinbarung ungültig sei. Nach mehreren vergeblichen Telefonaten habe ich nun endlich herausgefunden, wieso: Meine Nachmieterin ist NACH der Unterzeichnung des Vertrags doch noch davon zurückgetreten. Damit ist natürlich auch die Nachmietervereinbarung unwirksam.

    Nun habe ich noch ganze vier Tage Zeit, die Wohnung komplett zu renovieren, ansonsten stellt mir die Hausverwaltung alles in Rechnung. Dabei gäbe es in meiner Stadt, in der ein großer Bedarf nach Wohnungen besteht, hunderte Interessenten, die die Wohnung gerne im jetzigen Zustand übernehmen würden. Aber ich habe keine Chance, sie an einen von diesen zu übergeben, weil die Hausverwaltung sich monatelang Zeit gelassen hat.

    Ich fühle mich unfair behandelt, da bei meinen Telefonaten kurz vor der Kündigung und meinen Gesprächen mit dem Hausmeister mir immer wieder gesagt wurde, dass sei alles ganz unkompliziert und kein Problem, ich könne die Wohnung schnell weitergeben und brauche mir keine Sorgen machen. Nun habe ich trotz meiner Bemühung den absolut schlechtesten Fall erwischt: drei Monate doppelte Miete und Komplettrenovierung, obwohl so viele Leute die Wohnung liebend gern sofort nehmen würden.

    Gibt es irgendetwas, das ich tun kann? Habe ich noch irgendwelche Optionen?

    Vielen Dank für alle Ratschläge :(

    Einmal editiert, zuletzt von Sorokine (2. März 2017 um 15:51)

  • Meine Nachmieterin ist NACH der Unterzeichnung des Vertrags doch noch davon zurückgetreten. Damit ist natürlich auch die Nachmietervereinbarung unwirksam.


    Wie geht das? Von einem schriftlichem MV. kann man nicht einfach zurücktreten, es sei denn es handelt sich bei dem Vertrag um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Habe die Nachmieter die Wohnung besichtig?

  • Hallo Sorokine,
    leider kann ich Dir keine grossen Hoffnungen machen...

    "Ich habe vor drei Jahren eine Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft gemietet und sie dabei von meinem Vormieter im Ist-Zustand übernommen - einschließlich teilweise weiß, teilweise gelb gestrichener Wände, eines verlegten Fußbodens und so weiter."
    - Gibt es hierüber ein (belastbares) Übergabeprotokoll?

    "Die Wohnungsgenossenschaft hatte mir im November versichert, dass sich schnell ein Nachmieter finden würde und das alles ganz unproblematisch sei."
    - Die Zeiten, wo ein Wort noch galt, sind schon laange vorbei.

    "Ich habe dann im Dezember und im Januar eine Menge Nachmieter gefunden, mit denen die Wohnung besichtigt, und viele von ihnen habe ihre Unterlagen beim Vermietungsbüro abgegeben. Trotz mehrerer Anrufe meinerseits haben diese sich aber zwei volle Monate Zeit gelassen ("jaja, liegt hier auf dem Schreibtisch.. wir schauen dann mal"), ..."
    - Was erwartest Du denn heutzutage noch?

    "bis sie dann im Februar endlich einen Kandidaten für akzeptabel eingestuft haben. Währenddessen zahlte ich die ganze Zeit doppelte Miete, obwohl eine Menge passender Kandidaten bereit standen, die die Wohnung gern gehabt hätten."
    - Wen interessiert's? (entschuldige bitte).

    "Ich einigte mich dann mit der Nachmieterin darauf, dass sie die Wohnung ebenfalls im Ist-Zustand von mir übernimmt."
    - Nachmieter ist uninteressant, einzig und allein zählt der Vertragspartner, also Vermieter.

    "Der Hausmeister machte die Endabnahme und notierte alles, was renoviert werden müsste (größtenteils Wände neu streichen und den Fußboden herausnehmen)."
    - ok.

    "Die Nachmieterin unterzeichnete mit mir eine Vereinbarung, dass sie die Wohnung ohne diese Renovierung übernimmt. Dafür bekam sie u.a. auch meine Küchenmöbel umsonst dazu."
    - Ist Privatangelegenheit.

    "Die Nachmieterin bekam die Schlüssel und unterzeichnete ihren Mietvertrag. Alles soweit gut, abgesehen davon, dass ich volle drei Monate doppelte Miete zahlen musste."
    - Doppelte Mieter wirst Du sicherlich nicht an den bisherigen VM gezahlt haben... alles andere interessiert nicht (ich verstehe schon...:rolleyes:)

    "Nun habe ich einen Brief bekommen, der besagt, dass die Vereinbarung ungültig sei. Nach mehreren vergeblichen Telefonaten habe ich nun endlich herausgefunden, wieso: Meine Nachmieterin ist NACH der Unterzeichnung des Vertrags doch noch davon zurückgetreten. Damit ist natürlich auch die Nachmietervereinbarung unwirksam."
    - Tja...

    "Nun habe ich noch ganze vier Tage Zeit, die Wohnung komplett zu renovieren, ansonsten stellt mir die Hausverwaltung alles in Rechnung."
    - Dann würde ich Gas geben.

    "Dabei gäbe es in meiner Stadt, in der ein großer Bedarf nach Wohnungen besteht, hunderte Interessenten, die die Wohnung gerne im jetzigen Zustand übernehmen würden."
    - Verstehe schon, jedoch rechtlich interessiert das niemanden.

    "Aber ich habe keine Chance, sie an einen von diesen zu übergeben, weil die Hausverwaltung sich monatelang Zeit gelassen hat."
    - Tja...

    "Ich fühle mich unfair behandelt, da bei meinen Telefonaten kurz vor der Kündigung und meinen Gesprächen mit dem Hausmeister mir immer wieder gesagt wurde, dass sei alles ganz unkompliziert und kein Problem, ich könne die Wohnung schnell weitergeben und brauche mir keine Sorgen machen. Nun habe ich trotz meiner Bemühung den absolut schlechtesten Fall erwischt: drei Monate doppelte Miete und Komplettrenovierung, obwohl so viele Leute die Wohnung liebend gern sofort nehmen würden."
    - Verstehe ich schon, jedoch bist Du leider in der schlechteren Position.

    "Gibt es irgendetwas, das ich tun kann? Habe ich noch irgendwelche Optionen?"
    - Gas geben mit der Renovierung und Rückgabe mit Übergabeprotokoll an den Vermieter/die Hausverwaltung.

  • Wie geht das? Von einem schriftlichem MV. kann man nicht einfach zurücktreten, es sei denn es handelt sich bei dem Vertrag um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Habe die Nachmieter die Wohnung besichtig?

    Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, warum nicht?


    Gab es damals ein Übergabeprotokoll? Was wurde zum Zustand der Wohnung festgehalten? Gibt es Bilder, mit denen du nachweisen kannst, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde? Gab es einen finanziellen Ausgleich dafür, dass du die Wohnung so übernommen hast?

    Oder steht im Mietvertrag etwas dazu, wie die Wohnung übergeben wird? Was besagt die Schönheitsreparaturen-Klausel?

  • Ich verstehe, dass ich in einer sehr ärgerlichen Position bin und vermutlich nicht viel machen kann. Ich bedanke mich für alle Meinungen, will hier nur nochmal auf ein paar Fragen eingehen, die geäußert wurden:

    Die neue Mieterin hat die Wohnung einmal ausführlich besichtigt (hat auch Fotos gemacht, war mit mir die Umgebung besichtigen usw.), und dann war sie noch einmal zur Schlüsselübergabe da. Da hatte sie ihren Mietvertrag gerade frisch unterschrieben dabei. Sie hat vorher viel mit mir telefoniert und viele Fragen gestellt, jetzt aber nicht nochmal irgendetwas gesagt, der Rücktritt kam für mich vollkommen überraschend und ich wusste gar nicht, dass das noch möglich ist. Ihr war auch die ganze Zeit über klar, dass sie die Wohnung im Ist-Zustand übernimmt, das hatte sie vor zwei Wochen bereits so auf der Vereinbarung unterschrieben und war damit auch total einverstanden, da wir ja zu einer Übereinkunft gekommen waren.

    Da es sich um eine städtische Wohnungsgenossenschaft handelt, gibt es für alles Formulare etc. Darunter auch eine Vor-/Nachmietervereinbarung. So eine haben wir auch unterzeichnet, als wir selbst vor drei Jahren eingezogen sind, und diese Vereinbarung von damals haben wir auch noch. Darin steht, dass wir die Wohnung so akzeptieren, wie sie ist. Einen finanziellen Ausgleich gab es nicht.
    Die Handhabung ist dann so, dass der jeweilige Vormieter entweder einen Nachmieter findet, der die Wohnung so nimmt, oder man andernfalls für die Schönheitsreperaturen etc. selbst verantwortlich ist.

    Die ganze Sache läuft nun darauf hinaus, dass ich aus meiner Perspektive nur deswegen keinen Nachmieter bekommen habe, der die Wohnung so nimmt wie sie ist, weil die Wohnungsgenossenschaft sich mehr als acht Wochen Zeit gelassen hat und die andere Mieterin nun nach Vertragsunterzeichnung plötzlich doch noch abgesprungen ist. Ich habe wirklich massenweise Interessenten gehabt und es wäre nicht an mir gescheitert, nun sitze ich jedoch auf allen Kosten. Wenn ich alles richtig verstehe, kann ich daran aber prinzipiell nichts ändern, auch wenn der ganze Ablauf den Versprechungen und Versicherungen der Vermietung widerspricht - ich habe rechtlich absolut keine Position, oder?

    Weil die potentielle Nachmieterin jetzt plötzlich abgesprungen ist, wird es sehr schwer für mich, die Reperaturen/Verschönerungen noch über das Wochenende hinzubekommen, vor allem da ich auch am Wochenende arbeiten muss. Ich werde vermutlich stattdessen die Kosten tragen müssen.

  • Hallo,

    sehr ärgerlich, aber so wie ich das sehe, hast du die Wohnung unrenoviert übernommen, so dass du sie nicht renoviert zurückgeben musst. Beschädigungen musst du natürlich reparieren, aber sicher nicht die ganze Wohnung streichen.
    Wenn die farbigen Räume bereits bei deinem Einzug in den Farben gestrichen waren, brauchst du nicht einmal die streichen, da das eine Verbesserung der Wohnung bedeuten würde, auf dei der Vermieter keinen Anspruch hat.

    Ich würde noch mal prüfen, ob mit der Nachmieterin ein Mietvertrag zustanden gekommen war. Wenn es einen gab, der dann in gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde, dann gilt die Nachmietervereinbarung durchaus. Es wäre dann das Problem des Vermieters, wenn sie den Nachmieter aus dem Vertrag entlässt.

    Gruß
    H H

  • Hallo zusammen,

    nach meinem Empfinden ist die Lage doch völlig eindeutig:

    Es wurde mit der neuen Mieterin ein Mietvertrag angeschlossen. (Hast du das Schriftstück/Mietvertrag mit eigenen Augen gesehen?)
    Damit ist die Sache für den Fragesteller erledigt. Er muss ab diesem Zeitpunkt (des Mietbeginns des neuen Mieters) keine Miete mehr bezahlen.

    Auch die Renovierungsfrage wurde mit dem Übergabeprotokoll/Endabnahme/Übernahmevereinbarung geklärt und ist damit erledigt.

    Wann der neue Mieter kündigt, ist nicht Problem des Fragestellers. Von einem Mietvertrag "abspringen", ist nicht möglich. Man kann ihn nur kündigen oder innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch nachen, WENN man die Wohnung vorher NICHT besichtigt hat (und kein Unternehmer ist).

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

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