Hallo Zusammen,
zu meinem Fall: In meinem Mietvertrag steht:
"...kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zu Studierzwecke zustande:"
Danach: "Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die Im Hause STRAßE HAUSNUMMER ORT in der ersten Etage gelegenes Studierzimmer, und zur Mitbenutzung die Küchen, Diele, Gemeinschaftsraum, Bäder, WCs.
Unter §4 MIETDAUER: "Das Mietverhältnis beginnt am am 01.Oktober 2016 und läuft 12 Monate. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser um jeweils 6 Monate. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Siehe auch §17 INDIVIDUELLE VEREINBARUNGEN.
Unter §11 KÜNDIGUNG: Auf die Kündigung des Mietvertrags finden die Vorschriften der §§573ff BGB Anwendung.
Und unter §17: Das Mietverhältnis endet immer zum Ende eines Semesters oder der Mieter weist drei Nachmieter nach.
Nun zu meiner Frage: Wann darf ich kündigen? Zum 01.Juli 2017?
1. Es ist meines Wissens nach kein (Studenten-)Wohnheim. Nur weil im Vertrag drin steht, dass das Zimmer zu Studierzwecken vermietet wird, macht es doch noch lange nicht zu einem (Studenten-)Wohnheim, zumal eine unserer Mitbewohnerinnen keine Studentin, sondern Arbeiterin ist. Demnach ist die Klausel, dass ich nur zum Ende eines Semesters kündigen kann unwirksam, da dies nur für (Studenten)-Wohnheime gilt, oder?
2. Ich habe gelesen, dass die Klausel "und läuft 12 Monate" als Zeitmietvertrag zu verstehen ist. Ein Zeitmietvertrag bedarf aber einer von drei gesetzlichen Gründen. Da keiner dieser Gründe in meinem Mietvertrag vorhanden ist, nehme ich an, dass diese Klausel ebenso unwirksam ist, sodass mein nächstmöglicher Auszugstermin der 01.Juli 2017 ist,sofern meine Kündigung bis spätestens 4. April 2017 bei meinem Vermieter eingeht.
Kann mir das so jemand bestätigen, der wirklich Ahnung davon hat?
Vielen Dank schonmal