Bruder will keine Miete zahlen und Mutter soll zahlen.

  • Person Frau D. hatte im November 16 3 Schlaganfälle hintereinander bekommen und ihr wurde attestiert vom Arzt das Sie keine Treppen mehr steigen darf, daraufhn suchte Sie von der Reha aus eine neue Wohnung und bezog diese zum 01.01.17 und schrieb eine Fristliose Kündigung mit Nachmieter. Der VM akzeptierte in erste Distanz alles, nun war Person Herr T. als Nachmieter akzeptiert wurden unter den Bedingungen dass, das JC die Miete übernimmt. Nach langem hin und her kam jetzt Post vom JC das Sie nur anteilig übernehmen da Herr T. ja Berufstätig sei und genug Geld verdiene, dennoch sind inzwischen 1320€ an Mietschulden zusammen gekommen, da Herr T. aber nicht die Miete zahlt, will der VM das Geld von Frau B. nun sehen da er die Fristlose Kündigung auf einmal nicht Akzeptiert, da sein Anwalt dies so gesagt hat.
    Nun sehe ich das so, das Frau B nix zahlen muss da Ihre alte Wohnung ja an Herrn T. Vermietet wurde und er laut Mietvertrag seit dem 01.01.2017 die Wohnungsmieter ist. Andernfalls w#re es ja doppeltes Miete Kassieren.
    Da Herr T. nun vom JC etwas über 500€ bekommen hat für KDU meinte ich auch, zahle schonmal die Miete in höhe von 440€ und kläre ab das er die anderen beiden Mieten in Raten abzahlen tut, aber dies tut er nicht und will es auf eine Räumungsklage ankommen lassen.

    Wir würdet ihr als VM nun vorgehen ?

  • Person Frau D. und Person VM und Person Herr T. und Person JC und Person Frau B. sollten sich zusamensetzen um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

  • Person Frau D. und Person VM und Person Herr T. und Person JC und Person Frau B. sollten sich zusamensetzen um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

    Sollte aber ebenerdig sein und wie heißt nun der Anwalt? Ich habe alles 3mal gelesen, aber mir ist nicht anähernd der Zusammenhang bzw Verhältnis der einzelnen Personen klar geworden. Von wem ist nun der Bruder aus dem Titel dieses threads und ist Cyberdream der VM oder nur ein IM? Eduard Zimmermann hätte es klären können......eventuell. Wie Frau D im November 163 Schlaganfälle überlebt hat, das ist ein Fall für RTL.

  • Es geht darum das der ehemalige Vermieter von Frau D. (Mutter von Herr T) noch Miete für die alte Wohnung sehen will, nur Frau D. hatte eine Fristlose Kündigung an den Vermieter geschickt und ihren Sohn Herr T als Nachmieter Vorgeschlagen, diese wurde soweit vom Vermieter akzeptiert, Frau D. ist dann Ende Dezember 2016 ausgezogen und Herr T hat Sie dann zum 01.01.2017 übernommen.
    Herr T hat ja mit der Mietvertragsunterzeichnung die Wohnung dann von seiner Mutter Frau D übernommen, damit kann der alte Vermieter von Frau D ja kein Geld mehr von Ihr verlangen was der Vermieter aber noch möchte weil der Sohn Herr T keine Miete bezahlen tut.
    Herr T. geht Arbeiten und hatte ein Antrag beim Jobcenter gestellt, die gewähren aber nicht die volle Summe für die Unterkunft, da er ein relativ gutes Einkommen hat, daraufhin will Herr T auch die bewilligte Leistung nicht nehmen zur Mietzahlung und ist somit bei 3 Monatsmieten im rückstand, so das der Vermieter bereits sauer ist.
    Der Vermieter ist zugleich auch mein Vermieter und Vermietet auch zum ersten mal, der Vermieter muss Monatlich Summe X aus eigener Tasche bezahlen, da eben die fehlenden Mieteinnahmen von Herr T nicht vorhanden sind, vom Prinzip her müsste der Vermieter nun eine Fristlose Kündigung schreiben, nur wie lange müsste er Zeit geben damit Herr T die Wohnung Räumen muss. Und wie ist der sachverhalt wenn Herr T sich weigert und es zu einer Räumungsklage kommt, da meinte Herr T das sowas bis zu 1 Jahr dauern könnte.

  • Wenn Herr T und der Vermieter einen Mietvertrag ab dem 01.01.2017 abgeschlossen haben ist Frau D. nicht mehr Mieterin des Vermieters.

    Sprich damit das Herr T., auch wenn es Bruder oder Sohn (?) ist, keine Miete zahlt hat sie nichts zu tun.

    Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht mehr.

    Zitat

    vom Prinzip her müsste der Vermieter nun eine Fristlose Kündigung schreiben,

    Er kann.

    Zitat

    nur wie lange müsste er Zeit geben damit Herr T die Wohnung Räumen muss.


    Etwa 1 - 2 Wochen.

    Zitat

    Und wie ist der sachverhalt wenn Herr T sich weigert und es zu einer Räumungsklage kommt, da meinte Herr T das sowas bis zu 1 Jahr dauern könnte.

    So ist es.

  • Hallo,

    peilst du es nicht, dass dies Ausführungen mit Herrn T und Frau D. völlig unverständlich sind.

    Grundsätzlich hat der Vermieter jetzt die A.-Karte. Von der Mutter wird er kaum etwas verlangen können, da er ja einen neuen Mieter hat. Wenn die Mietschulden (1320 Euro) das doppelte der Bruttomiete ausmachen, kann der Vermieter auch direkt fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigen. Mit der Kündigung gleich auf Zahlung der ausstehenden Miete klagen.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass die Miete ja scheinbar teilweise vom Jobcenter übernommen wurde. Wie können dann in 3 Monaten 1320 Euro Mietschulden aufgelaufen sein?

    Wie gesagt, wenn man einen Sachverhalt so schlecht darstellt, dann wird es wirklich schwer Hilfe zu bekommen.

    Gruß
    H H

  • Herr T hatte im Januar einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt, nun hat er sich nie wirklich drum gekümmert um alle Papiere für einen erfolgreichen Antrag einzureichen, da er zum einen keine Lust hatte und zum anderen sein Lohn bekommt, somit wurde erst letzte Woche der Antrag auf ALG 2 bewilligt, da er aber zuviel Geld verdient wird vom Jobcenter nur etwas über 200€ im Monat für die Miete beigesteuert, daher sind von Januar bis März 2017 1320€ an Mietschulden zusammen gekommen.
    Da er keine Abtrittserklärung beim Jobcenter gemacht hat, bekommt er eben das Geld auf sein Konto und zahlt nicht.

  • Herr T hatte im Januar einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt, nun hat er sich nie wirklich drum gekümmert um alle Papiere für einen erfolgreichen Antrag einzureichen, da er zum einen keine Lust hatte und zum anderen sein Lohn bekommt, somit wurde erst letzte Woche der Antrag auf ALG 2 bewilligt, da er aber zuviel Geld verdient wird vom Jobcenter nur etwas über 200€ im Monat für die Miete beigesteuert, daher sind von Januar bis März 2017 1320€ an Mietschulden zusammen gekommen.
    Da er keine Abtrittserklärung beim Jobcenter gemacht hat, bekommt er eben das Geld auf sein Konto und zahlt nicht.

    Das alles hat doch nichts damit zu tun wer denn nun dem Vermieter die Miete schuldet.

    Ist Herr T. Vertragspartner des Vermieters, schuldet dieser die Miete, nicht Frau D.

    Ist Herr T. nicht Vertragspartner des Vermieters, schuldet Frau D. die Miete.

    Denn Ihre fristlose Kündigung ist mit Sicherheit unwirksam.

  • Klar ist die Fristlose Kündigung die Sie eingereicht hatte nicht richtig, nur dadurch das Sie 3 Schlaganfälle bekommen hatte und 4 Wochen auf Reha war, konnte Sie keine Treppen mehr steigen und somit suchte Sie sich eine andere Wohnung.
    Der Vermieter gab sich ja soweit zufrieden das er die Wohnung an Herr T Vermietete zum 01.01.2017 dennoch verlangt er weiterhin die Miete von Frau D.
    In dem Sinne hätte er ja Praktisch die Wohnung doppelt Vermietet wenn er die Kündigung von Frau D nicht mehr Akzeptiert.


  • Der Vermieter gab sich ja soweit zufrieden das er die Wohnung an Herr T Vermietete zum 01.01.2017 dennoch verlangt er weiterhin die Miete von Frau D.

    Dann soll Frau D. die Forderung ignorieren, basta!

  • WIe verhält sich das Herr T, hat nun 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten nicht gezahlt, der Vermieter will die Fristlose Kündigung machen. Er meinte sollte Herr T. nach dieser Zeit nicht ausziehen kann er Ihn einfach vor die Tür setzen, ist das so machbar oder muss man in dem Falle eine Räumungsklage machen ?

  • WIe verhält sich das Herr T, hat nun 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten nicht gezahlt, der Vermieter will die Fristlose Kündigung machen. Er meinte sollte Herr T. nach dieser Zeit nicht ausziehen kann er Ihn einfach vor die Tür setzen, ist das so machbar oder muss man in dem Falle eine Räumungsklage machen ?


    Das geht nur mit dem Gerichtsvollzieher, der eine rechtsgültige Verfügung (bspw. aufgrund einer Räumungsklage) vorweisen kann.

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