Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich in diesem Forum angemeldet da ich nervlich und psychisch ausgelastet bin.
Ich bin Hauptmieter einer Mietwohnung und seit über 6 Monaten habe ich einen WG-Mitbewohner per Untermietvertrag bei mir wohnhaft.
Der Untermieter befindet sich gegenwärtig in Mietzahlungsverzug und das ganze Gebahren weißt daraufhin, dass dieser keine Miete zahlen wird.
Eine erste Mahnung ist bereits überstellt. Gespräche werden abgeblockt und der WG-Mitbewohner entzieht sich. Es ist kein rankommen möglich.
Durch die neu Regelung (seit 2015) und Auskunftsersucht des Einwohnermeldeamtes ist mir bekannt, dass der WG-Mitbewohner nicht einmal amtlich auf die Wohnung angemeldet ist.
Ich möchte mich nur vorbereiten für den Fall, dass es (wie befürchtet) zu keiner Mietzahlung kommt.
Meine schlimmste Befürchtung ist, dass wenn ich zurück in die Wohnräume komme, der Mietbewohner samt Sachen verschwunden ist und ich keine Kontaktmöglichkeiten habe. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?
Darf ich das Türschloss auswechseln, da die Person gar nicht an der Wohnung gemeldet ist?
Für Hilfe gleichwohl in welche Richtigung bin ich unendlich dankbar.