Untermieter verweigert die Zahlung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe mich in diesem Forum angemeldet da ich nervlich und psychisch ausgelastet bin.

    Ich bin Hauptmieter einer Mietwohnung und seit über 6 Monaten habe ich einen WG-Mitbewohner per Untermietvertrag bei mir wohnhaft.

    Der Untermieter befindet sich gegenwärtig in Mietzahlungsverzug und das ganze Gebahren weißt daraufhin, dass dieser keine Miete zahlen wird.

    Eine erste Mahnung ist bereits überstellt. Gespräche werden abgeblockt und der WG-Mitbewohner entzieht sich. Es ist kein rankommen möglich.

    Durch die neu Regelung (seit 2015) und Auskunftsersucht des Einwohnermeldeamtes ist mir bekannt, dass der WG-Mitbewohner nicht einmal amtlich auf die Wohnung angemeldet ist.

    Ich möchte mich nur vorbereiten für den Fall, dass es (wie befürchtet) zu keiner Mietzahlung kommt.
    Meine schlimmste Befürchtung ist, dass wenn ich zurück in die Wohnräume komme, der Mietbewohner samt Sachen verschwunden ist und ich keine Kontaktmöglichkeiten habe. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?
    Darf ich das Türschloss auswechseln, da die Person gar nicht an der Wohnung gemeldet ist?

    Für Hilfe gleichwohl in welche Richtigung bin ich unendlich dankbar.

  • Meine schlimmste Befürchtung ist, dass wenn ich zurück in die Wohnräume komme, der Mietbewohner samt Sachen verschwunden ist und ich keine Kontaktmöglichkeiten habe. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?
    Darf ich das Türschloss auswechseln, da die Person gar nicht an der Wohnung gemeldet ist?

    .

    Hallo,

    wenn du denkst, das sei das Schlimmste was passieren kann, dann goolge mal das Thema Mietnomanden. Das Schlimmste was dir passieren kann, ist dass dein Mieter keine Miete bezahlt aber bei dir wohnen bleibt, bis du ihn rausgeklagt hast, oder er ist weg, aber seine Sachen sind noch da.

    Sei froh, wenn er weg ist. Dann tauscht du das Schloss aus, weil das alte "defekt" war. Deine Möglichkeit ist dann zu ermitteln, wo dein Ex-Mieter sich aufhält (es gibt derartige Service Leistungen z.B. Demda.de). Wenn du ihn zufassen kriegst, dann kannst du versuchen deine Forderung einzutreiben (Mahnbescheid).

    Falls er nicht weg ist, unverzüglich fristlos kündigen und so schnell wie möglich auf Räumung klagen.

    Gruß
    H H

  • Zitat

    Durch die neu Regelung (seit 2015) und Auskunftsersucht des Einwohnermeldeamtes ist mir bekannt, dass der WG-Mitbewohner nicht einmal amtlich auf die Wohnung angemeldet ist.

    Hast Du ihm denn die dazu nötige Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt?

    Zitat

    Meine schlimmste Befürchtung ist, dass wenn ich zurück in die Wohnräume komme, der Mietbewohner samt Sachen verschwunden ist und ich keine Kontaktmöglichkeiten habe. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?

    Was Du tun kannst?

    Das ganze Repertoire der rechtlichen Möglichkeiten, Mahnbescheid, fristlose Kündigung, Klage etc., abspulen oder froh sein das es so ausgegangen ist und die Kohle unter Lehrgeld verbuchen.

    So am Rande, hat er ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer gemietet?

  • Mein "Mieter" sollte mir das Formular zum ausfüllen vorlegen.
    Wurde seit 6 Monaten nicht getan.
    Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, auch auf die Konsequenz vom Einwohnermeldeamt aus.

    Das Zimmer was er bewohnt war unmöbeliert. Küche etc und deren Einrichtungsgegenstände dürfen mitbenutzt werden.

    Ich danke euch vielmals.
    Alles was ich zu Rechte & Pflichten & Co. im Netz zur Untermieter und Co. gefunden habe zeugte von "selbst die Arschkarte haben"

  • Zitat

    Mein "Mieter" sollte mir das Formular zum ausfüllen vorlegen.

    Da unterliegst Du einem Irrtum.

    Die Wohnungsgeberbestätigung muß der Wohnungsgeber ausfüllen und der Wohnungsnehmer beim EMA vorlegen.

    Zitat

    Alles was ich zu Rechte & Pflichten & Co. im Netz zur Untermieter und Co. gefunden habe zeugte von "selbst die Arschkarte haben"

    Vergiß mal die Vorsilbe Unter.

    Mieter ist Mieter und Vermieter ist Vermieter.

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