Renovieren bei Auszug?

  • Hallo,

    ist doch recht verständlich geschrieben. Du schuldest dem Vermieter keine frisch renovierte Wohnung. Wenn die Wohnung in einem angemessenen Zustand ist, brauchst du gar nicht zu renovieren.

    Gruß
    H H

  • ist doch recht verständlich geschrieben. Du schuldest dem Vermieter keine frisch renovierte Wohnung. Wenn die Wohnung in einem angemessenen Zustand ist, brauchst du gar nicht zu renovieren.


    Ausserdem ist der Ausdruck "renoviert" nicht klar bzw. rechtssicher definiert.

  • [quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=91734#post91734']Ausserdem ist der Ausdruck "renoviert" nicht klar bzw. rechtssicher definiert.[/QUOTE

    Hallo HH, aber die Wände sind ja nach einigen Jahren trotz Nichtraucherin und nicht mehr richtig weiss...Und demnach muss ich doch vermutlich den Anfangszustand wieder herstellen, oder? Und die genannten Schönheitsreparaturen wären ja nach 7 Jahren fällig gewesen, ich habe nach ca 5 Jahren das Wohn-Esszimmer und Küche gestrichen....
    LG u danke!

  • [quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=91734#post91734']Ausserdem ist der Ausdruck "renoviert" nicht klar bzw. rechtssicher definiert.[/QUOTE

    Hallo HH, aber die Wände sind ja nach einigen Jahren trotz Nichtraucherin und nicht mehr richtig weiss...Und demnach muss ich doch vermutlich den Anfangszustand wieder herstellen, oder? Und die genannten Schönheitsreparaturen wären ja nach 7 Jahren fällig gewesen, ich habe nach ca 5 Jahren das Wohn-Esszimmer und Küche gestrichen....
    LG u danke!

    Hallo,

    du musst den Ausgangszustand nicht zwingend wieder herstellen. Vorrausgesetzt deine Schönheitsreparaturklausel ist überhaupt gültig, musst du lediglich die Räume Streichen, wenn es "fällig" wäre. Und das lässt sich sehr schwer definieren. Die im Mietvertrag aufgeführten Abgeltungsklauseln sind sowieso nicht mehr wirksam.

    Wenn du allerdings 10 Jahre dort gewohnt hast, in der Zeit nur Wohn-Esszimmer und die Küche gestrichen hast und das auch schon 5 Jahre her ist, dann könnte das eine oder andere "fällig" sein. Das kann von hier aus aber keiner beurteilen.

    Die ganze Sache mit der Schönheitsrenovierung ist heute so rechtsunsicher geworden, dass es das Beste ist, man einigt sich mit dem Vermieter. Z.b. Streich ein paar Räume, die anderen läßt du wie sie sind.

    Gruß
    H H

  • Die ganze Sache mit der Schönheitsrenovierung ist heute so rechtsunsicher geworden, dass es das Beste ist, man einigt sich mit dem Vermieter. Z.b. Streich ein paar Räume, die anderen läßt du wie sie sind.


    Richtig. - Nachdem ich meinen (inzwischen früheren) Mieter darauf hinwies, dass er die Mieträume vertragsgemäss gem. MV und ÜP zu verlassen habe, hat ihm seine Mietrechtsfachanwältin dies bestätigt, und die Rückgabe verlief entsprechend problemlos.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!