Kaution + letzte Miete + mündliche Abmachung _ Danke schon jetzt

  • Hallo zusammen,

    Ich bin Anfang des Monats aus meiner WG ausgezogen. Hier war ich Untermieter.
    Der Vermieter hat mir Anfang des Jahres eröffnet, dass sein Kind bald einziehen wird, mit dem Hinweis an mich, je schneller eine neue Bleibe gefunden wird, desto besser. Der geschlossene Mietvertrag war von Anfang an zeitlich begrenzt. Ursprünglich bis November, wurde dann aber mündlich verlängert. Hier gab es auch eine schriftliche Version der Verlängerung. Der Druck war hierbei allerdings fehlerhaft (Text nicht vollständig gedruckt). Ich hatte ihn unterschrieben, der Hauptmieter selbst nach Tagen nicht, bis der Vertrag schließlich verschwand.
    Die aktuelle Situation ist jetzt, dass das Kind seit Mitte Januar die Hälfte des Monats mit in der WG wohnt. Eine neue Wohnung wurde kurzfristig gefunden. Der alte Hauptmieter 4 Tage vor Auszug mündlich in Kenntnis gesetzt, mit Einverständnis, wonach die Unterzeichnung des neuen Mietvertrages erfolgte. Mittlerweile ist dem alten Hauptmieter aber sein mündliches Einverständnis zum Auszug egal. Er weiß Auch nicht von seiner Aussage dass so schnell wie möglich etwas neues gefunden werden soll. Auch wird auf den verlängerten "Vertrag" gepocht, der aber so recht nie wirlich geschlossen wurde (keine Unterschrift seinerseits und keine Kopie etc an mich, außerdem Fehldruck) und danach durch die sich veränderte Situation, dass das Kind ungeplant einzieht eh fraglich ist.
    Außerdem wurde mir eröffnet, dass die Kaution von 1500 Euro erst nach 6 Monaten ausgezahlt werden soll.Auch wurde angedeutet, dass Reperaturen anstünden (die definitiv nicht nötig sind). Ziemlich sicher weil die Kaution mittlerweile ausgegeben wurde. Trotzdem besteht der alte Hauptmieter auf eine weitere Zahlung von 700 Euro Miete für den Monat März.
    Mündlich habe ich es sehr diplomatisch und mit der Hinnahme von Einbußen versucht einen Kompromiss zu schließen. Leider ohne jegliches Entgegenkommen.
    Ich möchte das Einschalten eines Anwalts verhindern, aber würde mich gerne vorher noch bei Euch umhören, ob sich das lohnen könnte. Über andere Hinweise von Profis oder Veteranen hier bin ich sehr dankbar.

    Schönen Tag und beste Grüße
    Roland

  • Außerdem wurde mir eröffnet, dass die Kaution von 1500 Euro erst nach 6 Monaten ausgezahlt werden soll.


    Das ist der einzige konkrete Satz in deinem Beitrag. Und der stimmt, denn der Vermieter hat eine Überlegungsfrist von 6 Monaten zur Abrechnung der Kaution.

    Ales andere sind Mutmaßungen u.ä., bei denen dir auch ein Anwalt nicht helfen kann. Und ja, die Miete und Nebenkosten sind bis zum Ende des Vertrages fällig, außer man findet einen Kompromiss z.B. mit einem Aufhebungsvertrag.

  • Zitat

    Ich möchte das Einschalten eines Anwalts verhindern, aber würde mich gerne vorher noch bei Euch umhören, ob sich das lohnen könnte.

    Nein.

    Du hast keinen Nachweis über die Vereinbarung aus dem Mietvertrag entlassen zu werden sobald Du eine neue Bleibe gefunden hast und, das ist besonders wichtig, Du hast offensichtlich noch nicht gekündigt.

    Zitat

    Auch wird auf den verlängerten "Vertrag" gepocht, der aber so recht nie wirlich geschlossen wurde

    Doch, mündlich. Das ist genau so wirksam wie schriftlich.

    Zitat

    Außerdem wurde mir eröffnet, dass die Kaution von 1500 Euro erst nach 6 Monaten ausgezahlt werden soll.

    Das ist die zulässige Frist des Vermieters um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch aus dem beendeten Mietverhältnis hat.

    Ansprüche können u. a. sein verdeckte Mängel, Mietrückstände und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen.

    Zitat

    Auch wurde angedeutet, dass Reperaturen anstünden (die definitiv nicht nötig sind).

    Was für Reparaturen?

    Zitat

    Trotzdem besteht der alte Hauptmieter auf eine weitere Zahlung von 700 Euro Miete für den Monat März.

    Er könnte auch noch auf weitere Mietzahlungen bestehen. So lange bis der Mietvertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist endet.

    Aber so wie es scheint möchte dein Vermieter lediglich noch die eine Monatsmiete und dich dann aus dem Vertrag entlassen. Das "Angebot" solltest Du annehmen.

    Denn eine ordentliche Kündigung, in Schriftform, auch wenn es "nur" ein mündlicher Vertrag ist, wäre aktuell frühestens zum 30. Juni 2017 möglich.

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