PKW Stellplatz / Wohnmobil

  • Guten Abend Zusammen,

    wir bewohnen ein Reihenhaus mit einem ausgewiesenem PKW Stellplatz.
    Nun haben wir ein Wohnmobil gekauft (PKW Klasse, max. 3.5 To.) und unsere
    Vermieterin gefragt ob der Stellplatz für das Gewicht ausgelegt ist. Leider
    wusste Sie es nicht, hat aber Signalisiert, dass Sie es nicht will.

    Weiß jmd. wieviel so ein PKW Stellplatz - grundsätzlich - aushalten muss? Wie
    ist die Rechtslage, kann die Vermieterin das überhaupt verbieten?

    Vielen Dank für jede Antwort.

    Gruß

    Christian Mahr

  • Ein Wohnmobil ist kein Pkw, kommt also darauf an was im Mietvertrag steht. Darum bekommen Womo-Besitzer auch öfters Knöllchen, wenn sie auf ausgewiesenen Pkw-Parkplätzen stehen.

  • Nein - da steht nur PKW Stellplatz. Wenn es vom Gewicht her Probleme macht verstehe ich es ja - aber in diesem Fall möchte man es scheinbar einfach nicht. Es würde aber niemand behindern oder ähnlich. Mir stellt sich eben die Frage, ob wir rechtlich Chancen haben falls es beim Nein bleibt.

  • Nein - da steht nur PKW Stellplatz. Wenn es vom Gewicht her Probleme macht verstehe ich es ja - aber in diesem Fall möchte man es scheinbar einfach nicht. Es würde aber niemand behindern oder ähnlich. Mir stellt sich eben die Frage, ob wir rechtlich Chancen haben falls es beim Nein bleibt.


    Nein, ein PKW ist kein SoKFZ Wohnmobil.

  • Es würde aber niemand behindern oder ähnlich. Mir stellt sich eben die Frage, ob wir rechtlich Chancen haben falls es beim Nein bleibt.

    Hallo,

    auch wenn es niemanden räumlich behindert, so ist ein Wohnmobil vor dem Haus eine optische Beeinträchtigung. Ich kann deinen Vermieter verstehen.

    Rein gewichtsmäßig wird dir hier keiner sagen können, ob deine Parkplatz das Wohnmobil aushält. Bei vielen Parkplätzen erkennt man nach einigen Jahren durchaus Standmulden, selbst wenn nur Autos dort stehen. Bei einem WoMo hätte ich Bedenken.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    optisch gibt es keine Beeinträchtigung - der Parkplatz ist seitlich zwischen
    Hauswand & Garage. Wenn es jemanden behindert, dann nur uns selbst ;)

    Warten wir ab...

    Danke!

  • optisch gibt es keine Beeinträchtigung - der Parkplatz ist seitlich zwischen
    Hauswand & Garage. Wenn es jemanden behindert, dann nur uns selbst ;)
    Warten wir ab...


    Kannst uns ja gelegentlich den Fortgang mitteilen.

  • Kannst uns ja gelegentlich den Fortgang mitteilen.

    Hallo!
    Also ich bin insofern ein Stück weiter, dass mir mein Anwalt gesagt hat, dass nichts dagegen spricht sofern niemand behindert wird.
    Ist auch Privatgrund, daher wohl unerheblich wie ein WoMo z.B. im Steuerrecht gesehen wird. Nun bleibt nur abwarten.

  • Hallo!
    Also ich bin insofern ein Stück weiter, dass mir mein Anwalt gesagt hat, dass nichts dagegen spricht sofern niemand behindert wird.
    Ist auch Privatgrund, daher wohl unerheblich wie ein WoMo z.B. im Steuerrecht gesehen wird. Nun bleibt nur abwarten.

    Das hat Dir ein Anwalt gesagt? Hast Du ihm auch gesagt, dass der Privatgrund nicht Deiner ist?