Mietminderung keine Leitung für Internet / Telefon

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seitdem 01.11.2016 zur Miete in einer Doppelhaushälfte, beim Einzug wurde auf der Mängelliste notiert, dass der APL Anschluss (Internet/Telefon) noch nicht vorgenommen wurde und der Mangel behoben wird. Dieser wurde im Laufe der Zeit durch die Telekom vorgenommen. Nun haben wir März und heute war der Schaltungstermin, leider musste der Techniker meines Anbieters feststellen dass die Leitung nicht vernünftig durch die Telekom in Betrieb genommen wurde (Pfusch). Folglich dauert es noch einige Wochen sogar Monate bis unser Internet/Telefon funktioniert.

    Habe ich in der heutigen Zeit ein Recht auf eine Mietminderung von 5-10%? Immerhin wurde uns ein funktionierender Anschluss zugesagt.

    Viele Grüße


  • Habe ich in der heutigen Zeit ein Recht auf eine Mietminderung von 5-10%? Immerhin wurde uns ein funktionierender Anschluss zugesagt.


    Ich denke nein, denn dein Vermieter hat ja nicht den Anschluss gelegt, der jetzt nicht funktioniert. Es dürfte wohl eher an der Telekom, bzw. deinem Provider legen, dass du keine Verbindung bekommst. Verklage also die Telekom und dazu wünsche ich dir einen langen Atem und viel Glück.

  • Hallo Paddel,

    grundsaetzlich berechtigt das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft schon zur Mietminderung. Wenn im Uebergabeprotokoll steht, es wird nachgeruestet, wuerde ich das auch als zugesicherte Eigenschaft sehen.

    Es steht da aber nirgends, bis zu welchem Zeitpunkt nachgeruestet werden muss. Du solltest den Vermieter also zumindest vor einer Minderung in Verzug gesetzt (ihm nachweisbar einen vernuenftigen Termin zu Behebung gesetzt) haben.

    Dann kommt da noch hinzu, dass der Vermieter fuer die Schlamperei ja selber nichts kann. Ewige Dankbarkeit wird Dir eine Mietminderung also sicherlich nicht einbringen.

    Und: die Hoehe, die ein Gericht bei einer Mietminderung ansetzt, ist schlicht nicht vorhersagbar. Es gibt zwar Anhaltspunkte im Netz. Wenn ein Richter aber nun entscheidet, 10% sind zu viel, Du haettest nur 5% mindern duerfen, hast Du a.) die Haelfte der Gerichtskosten an der Backe und b.) ist eventuell eine Kuendigung wegen laufend zu geringer Mietzahlung moeglich.

    Mietminderung (oder zumindest die Ankuendigung) halte ich als Ansporn fuer sinnvoll, wenn der Vermieter den Hintern nicht hochbekommt. Als reine Geldsparmassnahme ist aber das Risiko, dass das nach hinten losgeht viel zu hoch. Ich persoenlich wuerde eine Mietminderung auch niemals ohne einen (erfahrenen) Anwalt durchziehen wollen.

    cu
    Guenni

  • Ich denke nein, denn dein Vermieter hat ja nicht den Anschluss gelegt, der jetzt nicht funktioniert. Es dürfte wohl eher an der Telekom, bzw. deinem Provider legen, dass du keine Verbindung bekommst. Verklage also die Telekom und dazu wünsche ich dir einen langen Atem und viel Glück.

    Es spielt doch gar keine Rolle, wer hier die Schuld trägt. Der § 536 BGB besagt ja nur, dass bei einer geminderten Tauglichkeit der Mietsache nur eine geminderte Miete zu zahlen ist.

    Ansprechpartner für den Mieter ist hier ausschließlich der Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.