Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf

  • Guten Morgen liebe Community,

    am Wochenende hat uns leider die Kündigung unseres Mietvertrages erreicht mit der Anmeldung von Eigenbedarf. Die Kündigung ist damit begründet, dass der Vermieter sich im Dezember von seiner Frau getrennt hat und es wird die Scheidung beabsichtigt. Die beiden haben zuvor zusammen in ihrer Eigentumswohnung gewohnt und seit Dezember ist die noch Ehefrau ausgezogen und wohnt nun bei ihren Eltern. Für diese noch Ehefrau hat der Vermieter nun Eigenbedarf angemeldet und setzt uns in drei Monaten auf die Strasse (wir wohnen da erst etwas über einem Jahr).

    Meine Frage ist nun, ob die Begründung ausreichend ist. Die räumliche Trennung hat ja bereits stattgefunden, da die Frau bei ihren Eltern wohnt. Damit sie nicht selbst nach einer Wohnung suchen muss, lässt sie ihren Mann jetzt lieber die Mieter vor die Tür setzen.

    Wie schätzt Ihr diesen Sachverhalt ein? Ist die Begründung ausreichend? Sie könnte sich ja einfach selbst eine Wohnung suchen.

    Vielen Dank und Grüße
    masterfgee

  • Die Umstände dürften eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. Ob die Begründung ausreichend geschrieben ist, kann man natürlich ohne den Wortlaut nicht beurteilen. Kommt die Kündigung von einem Fachanwalt ?

    Dass die Frau auf Dauer bei den Eltern unter kommt, ist sehr wahrscheinlich nicht zumutbar. Eigenbedarf setzt keine Obdachlosigkeit voraus. Natürlich könnte sie sich selbst eine Wohnung suchen, aber dann bräuchte es auch keine gesetzliche Regelung zu einer solchen Kündigungsmöglichkeit geben, denn das kann man immer.

    Wenn man als Mieter nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden will, sollte man sich selbst Eigentum zulegen oder einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Das als Tipp für die anstehende Wohnungssuche.

  • Hallo Schweinchenfan,

    vielen Dank für deine Antwort. Ja, da habe ich wohl einfach Pech gehabt. Würde sich an der Situation etwas ändern, wenn die Frau selbst eine Wohnung bestitzt und diese derzeit vermietet? Müsste sie dann zunächst versuchen in ihre eigene Wohnung einzuziehen?

  • Hallo Schweinchenfan,

    vielen Dank für deine Antwort. Ja, da habe ich wohl einfach Pech gehabt. Würde sich an der Situation etwas ändern, wenn die Frau selbst eine Wohnung bestitzt und diese derzeit vermietet? Müsste sie dann zunächst versuchen in ihre eigene Wohnung einzuziehen?

    Nein, muss sie nicht. Zumal es ja auch gut sein kann, dass die eigene Wohnung gar nicht passt. Zu klein, zu groß, Kündigungsausschluss...

  • Die genannten Argumente und Gegenargumente wird wohl letzendlich ein Richter zu werten haben - es sei denn, die Parteien einigen sich (soll es ja heutzutage immer noch geben...).

  • Nein, muss sie nicht. Zumal es ja auch gut sein kann, dass die eigene Wohnung gar nicht passt. Zu klein, zu groß, Kündigungsausschluss...

    Hallo,

    das ist interessant, nämlich müsste jetzt hier zusätzlich begründet werden, wieso gerade diese Wohnung und nicht die andere, Gründe hierfür gibt es genügend, doch wurden diese nicht aufgeführt, so könnte nun der Mieter der Kündigung genau wegen diesem Umstand der Kündigung widersprechen, mit dem Hinweis der fehlenden Begründung warum gerade meine Wohnung, wenn doch noch andere zur eventuell zur Verfügung stehen würden.

    Das verschafft allerhöchstens ein wenig Zeit, denn man weis ja nicht wie geeignet die andere Wohnung sein mag, doch wäre diese geeignet genug, dann erkläre sich der Vermieter einmal.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    das ist interessant, nämlich müsste jetzt hier zusätzlich begründet werden, wieso gerade diese Wohnung und nicht die andere, Gründe hierfür gibt es genügend, doch wurden diese nicht aufgeführt, so könnte nun der Mieter der Kündigung genau wegen diesem Umstand der Kündigung widersprechen, mit dem Hinweis der fehlenden Begründung warum gerade meine Wohnung, wenn doch noch andere zur eventuell zur Verfügung stehen würden.

    Das verschafft allerhöchstens ein wenig Zeit, denn man weis ja nicht wie geeignet die andere Wohnung sein mag, doch wäre diese geeignet genug, dann erkläre sich der Vermieter einmal.

    Deshalb schrieb ich ja auch anfangs schon, dass man ohne den Wortlaut des Schreibens keine Aussage darüber treffen kann, ob die Begründung ausreichend ist oder nicht. Es muss ja in jeden Fall begründet werden, warum genau diese Wohnung bezogen werden soll. Je mehr potentielle Wohnungen in Frage kommen, desto umfangreicher und schwieriger die Begründung.

    Wie du aber schreibst, letztlich verschafft es vermutlich nur Zeit. Die Frage ist jedoch, ob man in einem solchen Mietverhältnis bleiben möchte oder sich vielleicht gütlich einigt und das Feld räumt. Spätestens nach einem verlorenen Prozess wird man sich einen Anwalt nehmen, der eine wirksame Kündigung mit ausreichender Begründung anführt.

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