Abgasmessung nach Auszug in Nebenkosten aufführbar?

  • Hallo,
    ich habe von Januar bis Juli ein Haus vermietet.
    Die Abgasmessung war jedoch erst im September.
    Ich habe die Abgasmessung anteilig (7/12tel) auf die Monate in den Nebenkosten angerechnet.

    Die Mieter wollen die Abgasmessung nicht zahlen, da es nach ihrem Auszug war.
    Ich gehe davon aus, dass das nicht korrekt ist. Wollte jedoch noch eine andere Meinung dazu hören.

    Vielen Dank.

  • Für die Abrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum angefallen Kosten relevant.

    Egal ob sie vor , in oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters entstanden sind.

    Umgelegt werden die Kosten anteilig zum Nutzungszeitraum des Mieters.

  • Für die Abrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum *) angefallen Kosten relevant.

    Egal ob sie vor , in oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters entstanden sind.

    Umgelegt werden die Kosten anteilig zum Nutzungszeitraum des Mieters.


    *) anrechenbare bzw. umlegbare/verteilbare;)

  • Für die Abrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum angefallen Kosten relevant.

    Egal ob sie vor , in oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters entstanden sind.

    Umgelegt werden die Kosten anteilig zum Nutzungszeitraum des Mieters.

    Volle Zustimmung.

    Der Abrechnungszeitraum beträgt ja 12 Monate, also es werden alle in diesem Zeitraum angefallenen Kosten für die NK-Abrechnung herangezogen. 7/12tel sind richtig.

  • Eine Angleichung, wenn der Einzug im laufenden Jahr stattfindet und die zukünftige Abrechnung dann für 12 Monate von Januar bis Dezember erfolgen soll. Eine Verkürzung geht, eine Verlängerun nicht.