Kündigungsfrist

  • Habe folgende Frage..
    Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 01.07.2017. Kündigung ist mittlerweile raus.
    Jetzt stellt sich meine Frage wenn ich meinen Freund JETZT mit in den Mietvertrag nehme , verlängert sich dann meine Kündigungsfrist, sprich muss ich eine neue Kündigung schreiben?

  • Und wozu soll das gut sein, was soll das bringen? Ich glaube nicht, dass der Vermieter Lust hat, so kurz vor Ende des Mietvertrages einen neuen Mitmieter aufzunehmen. Um Erlaubnis bitten müsstest du auf jeden Fall, denn ein Freund ist nicht der Lebensgefährte, für den man keine Erlaubnis benötigt.

    Selbst wenn der Vermieter einen Zusatz zum Mietvertrag oder einen neuen mit euch dann abschließt, müsstet ihr beide diesen Vertrag kündigen. Und zwar bis zum dritten Werktag des Aprils dann zum 30.06.2017. Also ist das doch Mumpitz, oder?

  • Was muss ich mir unter: "wenn ich meinen Freund mit in den Mietvertrag nehme" vorstellen?

    1. Du kannst keinen dritten mit in den Vertrag aufnehmen. Das kannst nur du und der Vermieter. Entweder in dem ihr beide einen neuen Mietvertag unterschreibt oder den alten abändert.
    2. Warum soll dein Freund in einen Mietvertag "aufgenommen" werden, wenn du in 3 Monaten ausziehst?
    3. Mietverträge enden eigentlich immer zum Ende eines Monats, also zum 30.06. in deinem Fall.

    Zu deiner Frage: Falls ihr einen neuen Mietvertrag mit der normalen gesezlichen Kündigungsfrist ohne Kündigungsausschluss geschlossen habt, kannst du bis zum 05.04. kündigen und das Mietverhältnis endet am 30.06.

  • Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 01.07.2017. Kündigung ist mittlerweile raus.

    Zum 30.06.2017. Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

    Zitat

    Jetzt stellt sich meine Frage wenn ich meinen Freund JETZT mit in den Mietvertrag nehme , verlängert sich dann meine Kündigungsfrist, sprich muss ich eine neue Kündigung schreiben?

    Du kündigst und willst für die paar Monate noch das dein Freund im Mietvertrag steht?

    Denn Sinn verstehe ich nicht.

    Mal davon abgesehen ginge das nur mit Zustimmung des Vermieters.

    Angenommen er, Du und dein Freund würden zustimmen, dann wäre deine Kündigung unwirksam weil nicht von allen Personen der Partei Mieter erklärt.

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 01.07.2017.


    Abgesehen davon, dass es sich hier um den 30.06.2017 handelt, ist diese Kündigung rechtswirksam und nicht abänderbar.
    Zwecks Aufnahme einer Drittperson sollteste Deinen Vermieter kontaktieren.

  • Habe folgende Frage..
    Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 01.07.2017. Kündigung ist mittlerweile raus.
    Jetzt stellt sich meine Frage wenn ich meinen Freund JETZT mit in den Mietvertrag nehme , verlängert sich dann meine Kündigungsfrist, sprich muss ich eine neue Kündigung schreiben?

    Hallo,

    das ist Binsenweisheit oder Bauernschläue, du kannst es dir raussuchen, doch nützen wird dir weder das Eine noch das Andere.

    Wie möchtest du deinen Freund in den Mietvertrag aufnehmen? Ihn einfach in deine Ausfertigung reinschreiben oder wie stellst du dir das vor, wenn der Vermieter keinen weiteren Mieter akzeptiert.

    Gekündigt ist gekündigt, das ist eine mit Unterschrift versehene Willenserklärung, die Kriterien für die Kündigungsfrist ergeben sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen.

    Gruß
    BHShuber