Schloss Wohnungstür Defekt - Wer trägt kosten?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem:
    Das Schloss meiner Wohnungstür war defekt, ich konnte meine Türe nicht mehr aufschließen und musste zur Öffnung den Schlüsseldienst holen. Dieser musste das Schloss aufbohren da ich wie jeden Morgen meine Türe verschieße. Da ich die kosten im vorraus zahlen musste konnte der Schlüsseldienst aber nur den Zylinder wechseln und das wahrscheinlich noch defekte Einsteckschloss wurde drin gelassen mit dem Hinweis vorerst die Türe nicht abzuschließen (ich konnte die kosten von gesamt knapp 600€ nicht aufbringen).
    Jetzt ist das Problem das ich meinen Vermieter mittlerweile seit 7 Wochen nicht erreichen konnte (E-Mail und Telefon), auf meine E-Mail wird nicht geantwortet und wenn ich anrufe geht keiner ran oder ich werde zu einer Zentrale weitergeleitet die mir nicht weiter helfen kann.
    Ich sitz nun auf einer Rechnung von 325€, kann meine Türe nicht abschließen und wenn bei mir eingebrochen wird bekomm ich nix von der Versicherung.

    Was kann ich rechtlich dagegen tun?
    Kann ich das Einstechschloss selbst austauschen und dies dem Vermieter in Rechnung stellen?
    Kann ich die Miete Kürzen um die Rechnung damit zu begleichen?


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, oder ein paar Tips geben.
    Vielen Dank im vorraus


    MfG Maik

  • Danke für die Info. Letzteres war mir nicht unter diesem Namen bekannt.
    Den Schliesszylinder ohne Beschädigung des Einsteckschlosses (einfach) austauschen war nicht möglich?

    Der Sinn eines Einsteckschlosses ist es, dass man bei geschlossener Tür von außen da nicht so einfach ran kommt, darum heißt es auch “Einsteckschloss“, es wird nicht aufgeschraubt. Es ist innerhalb der Tür installiert.

  • ich dieses beim vorletzten Mieterwechsel wegen abgebrochener Schnappe (dem dreieckigen Dingens) selbst ausgewechselt hatte...:)

    Und.....war die Tür auch abgeschlossen, kein Schlüssel da bzw der öfnnete nicht und Du hast dabei vor der geschlossenen Tür gestanden?

  • Also es war kein Eigenverschulden, ich habe meinen Schlüssel nicht verloren und weder ich noch der Schlüsseldienst konnte meine Tür mittels Schlüssel aufschließen.
    Zur Beweislage dient die Rechnung die ich erhalten habe, dort wurde vermerkt "Zylinder oder Einsteckschloss evtl. defekt".

    Die Tür war abgeschlossen, dewegen musste das Schloss auch aufgebohrt werden.

    Ich hab diesbezüglich auch schon mal mit meiner Versicherung geredet, die greift aber nur wenn es eingeverschulden ist, bei Defekt ist das Vermieter sache.

    Einmal editiert, zuletzt von Diabolos01 (21. März 2017 um 08:42)

  • Zu der eigentlichen Frage, meiner Meinung nach ist es ein schwieriger Fall. Denn zuerst einmal ist da die Beweislage ob es nicht Eigenverschulden ist und auch das, was im Mietvertrag steht. Hier wird eigentlich alles einfach erklärt:

    https://www.hwi-sicherheit.de/blog/schlusseldienst/wer-bezahlt-den-schluesseldienst-873/

    Danke für deine Antwort, aber hier ist mein eigentliches Problem.
    Ich weis das bei einem Defekt durch Verleiß der Vermieter die Kosten übernehmen müsste, nur ist halt mein Problem das ich meinen Vermieter weder schriftlich noch telefonisch erreiche. Ich bekomme seit 7 Wochen keine Antwort bzw. es geht keiner an das Telefon (außer wenn ich an eine Zentrale weitergeleitet werde, die keine befugnisse haben und mir nicht helfen können. Ein hinterlegen meiner Telefonnummer damit der Vermieter zurückrufen kann hat auch nichts gebracht)

    Mein weiteres Vorgehen wäre jetzt, das ich die ganze Sache noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort zu meinen Vermieter schicke, mit dem Zusatz das ich die Miete kürzen werde wenn er sich nicht bei mir meldet und ich damit die Rechnung begleiche.
    Und da stellt sich nun die Frage ob das so rechtens ist und wenn ja um wie viel ich die Miete kürzen kann.

  • Hallo Diabolos,

    grundsaetzlich stimme ich mit Dir ueberein, das duerfte ein Defekt sein und somit erst einmal im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen.

    Jetzt kommt das grosse ABER:

    EUR 325,- fuers aufbohren = Du hast Dich abzocken lassen. Wird in dieser Hoehe kein Vermieter uebernehmen.

    Es klingt so, als ob die Rufnummern des Vermieters bekannt waren. Hast Du dort angerufen, bevor Du den Schluesseldienst geholt hast? Wenn nein, wird Dir der Vermieter maximal die Kosten seines Schluesseldienstes ersetzen. Und die liegen keinesfalls bei EUR 325,-, eher irgendwo zwischen EUR 50 und 100,-.

    Damit sind wir dann aber unter Umstaenden schon bei der Kleinreparaturklausel, so die in deinem Mietvertrag vereinbart ist. Hiesse selber zahlen.

    Ebenso musst Du zum Thema aufrechnen in den Mietvetrag schauen. Da steht gerne mal, dass das nur mit unbestrittenen Forderungen erlaubt ist. Dann duerftest Du nicht. Abgesehen vom viel zu hohen Betrag.

    Ansonsten ist Einschreiben eine gute Idee, ich persoenlich wuerde aber nur ein Einwurfeinschreiben empfehlen. Wenn Du damit rechnest, dass der Vermieter behauptet, da waren nur weisse Seiten drin, evtl. mit einen Zeugen.

    Selbst austauschen darfst Du, du musst nur beim Auszug das alte Schloss wieder einbauen. Mit der Miete verrechnen nur, wenn Du dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt und angekuendigt hast, dass Du das Schloss sonst selbst austauschen und mit der Miete verrechnen wirst. Nur fuer die Kosten des Schlosses rentiert sich aber der Aerger nicht. So ein normales Einsteckschloss kostet um die 20 Euro.

    in kurz: Auf dem Gutteil der Kosten wirst Du wahrscheinlich sitzen bleiben. Ob Du fuer den Restbetrag streiten willst, musst Du selber entscheiden.

    cu
    Guenni

  • Zitat

    Mein weiteres Vorgehen wäre jetzt, das ich die ganze Sache noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort zu meinen Vermieter schicke, mit dem Zusatz das ich die Miete kürzen werde wenn er sich nicht bei mir meldet und ich damit die Rechnung begleiche.

    Setze dem VM auch eine angemessene Frist, damit Du nicht bis Weihnachten auf Antwort warten musst.

  • Hallo Diabolos01,
    Einschreiben mit Rückantwort kannste vergessen. Der Empfänger braucht sowas nicht anzunehmen. Besser wäre Einwurfeinschreiben, das wird eingeworfen und gilt damit als zugegangen. Noch sicherer ist per Boten/Zeugen einwerfen.