Wohnungsübergabe wann ?

  • Hallo,
    wir haben unsere Wohnung (in Brandenburg) zum 30.04.2107 gekündigt. Da der Mietvertrag ungültige Klauseln enthält, müssen wir laut Mieterverein, nur besenrein übergeben. Das wurde der Hausverwaltung (in Hessen), die den Vermieter(in Rheinland Pfalz) vertritt so mitgeteilt. Ansonsten wurden jegliche Wohnungsübergaben immer durch einen Hausmeister vor Ort gemacht. Jetzt haben wir erfahren, dass der Hausverwalter bei unserer Wohnung extra aus Hessen kommen will. Einen Termin haben wir vom ihm noch nicht angeboten bekommen. Da ich annehme, dass die Sache nicht stressfrei über die Bühne geht, folgende Fragen:
    Bis wann müssen wir die Wohnung spätesten übergeben?
    Da wir, denk ich mal, einen Termin vorschlagen müssen, was passiert wenn der Hausverwalter diese ablehnt.
    Kann ich die Unterschrift bei einem eventuellen Übergabeprotokoll, dem ich in bestimmten Dingen nicht zustimme, verweigern?
    Was gibt es noch für Ratschläge um die ganze Sache einigermaßen über die Bühne zu kriegen?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Einen Termin haben wir vom ihm noch nicht angeboten bekommen.

    Ihr seid verpflichtet die Wohnung zurückzugeben. Folglich müßt Ihr dem Vermieter einen Termin benennen bzw. 2 zur Auswahl.


    Zitat

    Bis wann müssen wir die Wohnung spätesten übergeben?

    Spätestens am 1. Mai um 0 Uhr.

  • Kurz gesagt, weder du noch der Vermieter ist verpflichtet überhaupt eine Übergabe zu machen. Du gibst den Schlüssel einfach zum richtigen Zeitpunkt rechtssicher beim Vermieter ab, und gut.
    Den Zustand der Wohnung kannst und solltes du vorher auch allein dokumentieren, und genau das kann der Vermieter dann auch tun. Wenn es über den Zustand streit gibt, wird man sich noch früh genug treffen.

    P.S. Auf die Aussagen des Mietervereins würde ich mich nicht allzusehr verlassen.

  • Der Besitzer (Vermieter) hat die Kündigung bekommen. Die Bestätigung der Kündigung kam dann von der Hausverwaltung. Das ist etwas kompliziert, weil ja Vermieter und Hausverwaltung in unterschiedlichen Bundesländern sitzen. Mietvertrag ist von den Eigentümern unterzeichnet. Kann ich dann die Abnahme durch den Hausverwalter ablehnen? Und wie lasse ich denn im Extremfall dem Vermieter in Rheinland Pfalz die Schlüssel zukommen? Die müssen dann bis spätestens 1. Mai bei ihm sein-richtig?
    Über die Aussage "Auf die Aussagen des Mietervereins würde ich mich nicht allzusehr verlassen", möchte ich anmerken, dass die von einem beim Mieterverein tätigen Rechtsanwalt getroffen wurde und das dem Hausverwalter durch diesen RA auch brieflich mitgeteilt wurde.

  • Hallo penzer,
    die Mietsache sollte eigentlich an Ort und Stelle übergeben werden...:rolleyes:
    Wenn der HV (wahrscheinlich i.A. des VM) kommt, kannst Du davon ausgehen, dass das so i.O. ist. Jedenfalls solltest Du die Übergabe mit Zustandsbeschreibung und Schlüsselübergabe schriftlich 2-fach machen.
    Auf RAe des MV würde ich mich nicht verlassen.
    Ich würde eine Übergabe für den 30.04. anstreben, notfalls spätestens am 02.05. (Der 1.5. ist doch allg. Feiertag?)

  • Also ich verstehe das mit dem RA jetzt irgendwie nicht. Ich bin doch genau wegen solchen Sachen seit Jahren Mitglied im Mieterverein. Und wenn ich da bei einer Beratung von einem RA diese Aussagen bekomme, muss ich mich doch darauf verlassen können.
    Außerdem hat der Hausverwalter auf den Brief des Mietervereins in keinster Weise reagiert.
    Zur Zeit spitzt sich das jetzt eh zu und ich weiß wirklich nicht, wie man das jetzt händelt. Gestern rief der Nachmieter hier an und sagte nebenbei, dass der Hausverwalter ihm gegenüber geäußert hat, dass er diesmal selbst persönlich die Wohnung abnehmen will. Vor einer Stunde war ich bei dem Hausmeister vor Ort hier um nachzufragen, da wurde mir gesagt, das das Hausmeisterehepaar die Abnahme macht(wie sonst immer seit Jahren hier im Haus) und das die Frau Hausmeister vor der Abnahme die Wohnung besichtigen will um den Zustand zu prüfen. Irgendwie wird das alles immer undurchschaubarer. Wie bekomme ich denn das jetzt am besten hin. Weiß das klingt alles kompliziert. Muss ich der Frau vorher Zutritt gewähren? Vielleicht hat ja jemand einen Schritt für Schritt Vorgehensplan,
    Vielen Dank im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von penzer (21. März 2017 um 14:07)

  • penzer:

    "Also ich verstehe das mit dem RA jetzt irgendwie nicht. Ich bin doch genau wegen solchen Sachen seit Jahren Mitglied im Mieterverein."
    - Würde ich drauf verzichten, lieber bei Bedarf zu einem (richtigen) Fachanwalt. MV-RAe wurden hier schon öfters kritisiert.

    "Außerdem hat der Hausverwalter auf den Brief des Mietervereins in keinster Weise reagiert."
    - Muss er auch nicht. Ansprechpartner ist der im MV benannte Vermieter.

    "Gestern rief der Nachmieter hier an und sagte nebenbei, dass der Hausverwalter ihm gegenüber geäußert hat, dass er diesmal selbst persönlich die Wohnung abnehmen will. Vor einer Stunde war ich bei dem Hausmeister ..."
    - Du solltest tunlichst Vermieter, Hausverwalter und Hausmeister unterscheiden.

    "... die Frau Hausmeister vor der Abnahme die Wohnung besichtigen will um den Zustand zu prüfen."
    - Soll sie doch (unverbindlich).

    "Wie bekomme ich denn das jetzt am besten hin."
    - Sicherstellen, dass Du telefonisch unter einer dem VM bekannten TelNr. erreichbar bist.
    VM kontaktieren; wo er wohnt, ob in RPF oder Tahiti, ist egal.

  • So einfach ist die Sache aber nicht. Auf das Kündigungsschreiben an den Vermieter (Eigentümer der Wohnung) hat uns der Hausverwalter geantwortet, der so denk ich, die Interessenvertretung des Vermieters ist. Die Vermieter sind ein Rentnerehepaar, wo er auch noch krank ist und die seit 10 Jahre nix interessiert, außer das die Miete pünktlich überwiesen wird. Ich denke mir das es folgendermaßen ablaufen soll: Der WV beauftragt die Hausmeisterfrau im Vorab die Wohnung zu inspizieren( muss sie aber meiner Meinung gar nicht, da wir die Wohnung eh nur besenrein übergeben). Die Hausmeisterin vermittelt uns den Eindruck sie nehme die Wohnung Ende April ab. Dann steht zum Termin plötzlich der HV vor der Tür und versucht Druck aufzubauen. Dazu muss gesagt werden, dass in den gesamten 10 Jahren bei der kleinsten Reparatur oder Forderung von uns ständig von Seiten der HV Stress gemacht wurde.
    Wenn ich die Vermieter anrufe dann höre ich immer nur: klären Sie das bitte mit Herrn Sch.......
    Also alles etwas stressig.

  • So einfach ist die Sache aber nicht. Auf das Kündigungsschreiben an den Vermieter (Eigentümer der Wohnung) hat uns der Hausverwalter geantwortet, der so denk ich, die Interessenvertretung des Vermieters ist. Die Vermieter sind ein Rentnerehepaar, wo er auch noch krank ist und die seit 10 Jahre nix interessiert, außer das die Miete pünktlich überwiesen wird. Ich denke mir das es folgendermaßen ablaufen soll: Der WV beauftragt die Hausmeisterfrau im Vorab die Wohnung zu inspizieren( muss sie aber meiner Meinung gar nicht, da wir die Wohnung eh nur besenrein übergeben). Die Hausmeisterin vermittelt uns den Eindruck sie nehme die Wohnung Ende April ab. Dann steht zum Termin plötzlich der HV vor der Tür und versucht Druck aufzubauen. Dazu muss gesagt werden, dass in den gesamten 10 Jahren bei der kleinsten Reparatur oder Forderung von uns ständig von Seiten der HV Stress gemacht wurde.
    Wenn ich die Vermieter anrufe dann höre ich immer nur: klären Sie das bitte mit Herrn Sch.......
    Also alles etwas stressig.

    Nö gar nicht stressig und auch gar kein Problem. Wenn ein Termin zur Übergabe nicht absehbar ist, hast du nur die Aufgabe den Schlüssel dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten zurückzugeben. Das Problem sollte zu lösen sein, denke ich.
    Auf alles andere hat die Abnahme im zweifel eh keinen Einfluss, wenn klar ist das es sowieso zum Streit kommt. Für dich gilt es lediglich den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.
    Über alles andere trifft man sich dann evtl. vor Gericht wieder.
    Kurz gesagt, wenn klar ist das ihr nicht Sanieren wollt oder müsst, der Vermieter aber andere Meinung ist, kann man sich die Abnahme auch schenken.
    Eigentlich ist so eine Abnahme nur eine Serviceleistung für ordentliche Mieter. Sie ist weder notwendig noch für den Vermieter besonders Sinnvoll.

  • Hallo, penzer

    Wer Deinen Vermieter vertritt muss Dir die Vollmacht für die Vertretung zeigen.
    In Deinem eigenen Interesse fertige ein Zustandsprotokoll an, am besten mit Fotos und in Beisein eines unparteiischen Zeugen. Die Schlüsselübergabe, wenn möglich mit Zeugen, und die Schlüssel jeweils des zugehörigen Schlosses prüfen, damit der Vorwurf, es hätte ein Schlüssel nicht gepasst, nicht aufkommt. Lasse Dich nicht zu einer Unterschrift drängen.
    Was RAe des Mietervereins betrifft: "Flaschen" gibt es in jeder Branche, nicht nur im DMB