Kündigung trotz Vereinbarung über Kündigungsverzicht

  • Guten Tag,

    aus persönlichen und dienstlichen Gründen muss ich meine Wohnung aufgeben und umziehen. Allerdings machte mich der Vermieter darauf aufmerksam, dass ein Kündigungsverzicht bestehe und ich noch 1 Jahr in der Wohnung bleiben müsste. Jetzt habe ich den Vertrag gelesen, den Mieterbund gefragt, bin mir jedoch noch nicht sicher welche Paragraphen des BGB dabei greifen. Grundsätzlich wird gesagt, ich kann durch eine ordentliche Kündigung ausziehen. Aber die 3 markierten Stellen in den zwei angehängten Grafiken machen mich etwas stutzig.
    Kann ich denn nun, mit einer ordentlichen Kündigung, ausziehen?1.jpg2.jpg

  • Diese Vereinbarung zum Kündigungsverzicht scheint astrein zu sein. Der Verzicht gilt logischerweise für die ersten 3 Jahre, danach wandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten mit der gersetzlichen Kündigungsfrist.

    Da dieser Vertrag einen 3jährigen Kündigungsverzicht enthält, sind diese 3 Jahre auch die Mindestmietzeit, richtig?

  • Ok aber er hat es mit mir zumindest mündlich vereinbart, dass ich ihn stellen kann. Dazu kommt noch, dass weder das Maklerbüro, an das ich die Kündigung senden kann, noch die GmbH, der die Wohnung gehört zu erreichen ist. Weder telefonisch noch postal. Ich bin zu der Adresse gefahren und die Firma war dort nicht zu finden.

  • Hallo Ckr_116,
    ausziehen kannste immer...:rolleyes:, lediglich entbindet Dich das nicht von der Verpflichtung der Mietzinszahlung bis Mietende.
    Das einzige, was zu klären wäre, wie die Bestimmung im § 2, Absatz 1., Satz 2 bzgl. der Monatsmitte auszulegen ist.
    Auf der sicheren Seite wärest Du, wenn Du per Einwurfeinschreiben kündigst "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (diese Formulierung ist rechtssicher). Bittest dann um Bestätigung mit Terminangabe und verbleibst
    mit freundlichen Grüssen...

  • Danke für die Antwort Berny :D,
    aber das würde ja bedeuten, dass ich bis nächstes Jahr noch die Miete zahlen müsste. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wäre ja laut Vertrag erst nächstes Jahr. Ich habe heute auch versucht, die Vermietung und den Makler zu erreichen aber beide sind nicht aufzufinden. Also die Adresse stimmt nicht, auch nicht online und Briefkästen sind auch nicht zu finden. Wie soll ich dann schriftlich kündigen?

  • Danke für die Antwort Berny :D,
    aber das würde ja bedeuten, dass ich bis nächstes Jahr noch die Miete zahlen müsste. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wäre ja laut Vertrag erst nächstes Jahr. Ich habe heute auch versucht, die Vermietung und den Makler zu erreichen aber beide sind nicht aufzufinden. Also die Adresse stimmt nicht, auch nicht online und Briefkästen sind auch nicht zu finden. Wie soll ich dann schriftlich kündigen?


    Dass Vermieter nicht zu erreichen sind und auch nicht reagieren (ausser dann, wenn die Miete nicht kommt:mad:), ist nichts Aussergewöhnliches.
    Der VM müsste aber mit Anschrift im Mietvertrag benannt sein - es sei denn, er hat Dir schriftlich seine Anschriftänderung mitgeteilt.

  • Ja, seine Anschrift ist auch im Mietvertrag gewesen. Genau die gleiche, die im Internet zu finden ist. Aber dort war niemand anzufinden. Auch nicht im Umkreis. Ich habe zur Sicherheit nochmal abgeglichen und ich bin mir sicher. Mir wurde eine Änderung auch nicht mitgeteilt. Und online wurde sie auch nicht aktualisiert.

  • Ja, seine Anschrift ist auch im Mietvertrag gewesen. Genau die gleiche, die im Internet zu finden ist. Aber dort war niemand anzufinden. Auch nicht im Umkreis. Ich habe zur Sicherheit nochmal abgeglichen und ich bin mir sicher. Mir wurde eine Änderung auch nicht mitgeteilt. Und online wurde sie auch nicht aktualisiert.


    Also schickste dann die Kündigung an die im MV benannte Anschrift.