Guten Tag,
aus persönlichen und dienstlichen Gründen muss ich meine Wohnung aufgeben und umziehen. Allerdings machte mich der Vermieter darauf aufmerksam, dass ein Kündigungsverzicht bestehe und ich noch 1 Jahr in der Wohnung bleiben müsste. Jetzt habe ich den Vertrag gelesen, den Mieterbund gefragt, bin mir jedoch noch nicht sicher welche Paragraphen des BGB dabei greifen. Grundsätzlich wird gesagt, ich kann durch eine ordentliche Kündigung ausziehen. Aber die 3 markierten Stellen in den zwei angehängten Grafiken machen mich etwas stutzig.
Kann ich denn nun, mit einer ordentlichen Kündigung, ausziehen?1.jpg2.jpg