Mietvertrag mit Mitlaufzeit von 2 Jahren vorher kündigen

  • Hallo,

    mein Sohn hat mit 2 Freunden eine Wohnung im April 2016 als WG angemietet. Das Mietverhältnis ist laut Vertrag auf unbestimmte Zeit, jedoch ist eine ordentliche Kündigung frühestens zu 31.3.2018 möglich. Jetzt ist es aber sodass aus verschiedenen beruflichen und privaten Gründen die WG sich aufgelöst hat. Sie haben zum Oktober die Kündigung zum 31.1.2017 eingereiht, erst wurde Ihnen mündlich mitgeteilt, dass dies kein Problem wäre, Sie allerdings für den Februar die Kaltmiete noch gezahlt werden müsste. Die Hausverwaltung würde sich selber um einen Nachmieter kümmern. Inzwischen wohnen alle 3 nicht mehr in der Wohnung jedoch tut ich seitens der Hausverwaltung nichts bzw. auch nicht von dem angeblich beauftragen Makler in Bezug auf die Bemühungen die Wohnung neu zu vermieten. Die 3 müssen somit weiterhin Miete zähne. Sie dürfen sich auch nicht selber um einen Nachmieter bemühen. Meine Frage nun, haben sie irgendeine Chance aus den Vertrag vorzeitig raus zukommen?

  • Das Mietverhältnis ist laut Vertrag auf unbestimmte Zeit, jedoch ist eine ordentliche Kündigung frühestens zu 31.3.2018 möglich.
    Die 3 müssen somit weiterhin Miete zähne.
    Haben sie irgendeine Chance aus den Vertrag vorzeitig raus zukommen?


    Nur dann, wenn der VM ihnen entsprechend entgegenkommt.

  • Handelt es sich um Studenten / Auszubildende und das Interesse an Auflösung des MV ergibt sich aus der Ausbildung/ Studium?
    Dann kann man drüber nachdenken, ansonsten nein. erneut kündigen zum frühestmöglichen Termin und die Zeit ticken lassen.