Verjährung Kaution

  • Hallo erst einmal, ich bin neu hier.

    Ich habe eine Frage zur Kaution. Seit fast acht Jahren wohne ich nun in der Wohnung. Anfangs wurde eine Kaution vereinbart, diese steht im Mietvertrag. Nachdem der Renovierungsaufwand damals dramatisch hoch war und viel aufwändiger, als zunächst angenommen, einigten sich die Parteien darauf, dass die Kaution nicht bezahlt werden musste. Allerdings nur mündlich.
    Drei Jahre danach bei einer Mietkürzung durch Wasserschaden wollten die Herrschaften plötzlich die Kaution haben. Ich erinnerte an unsere Absprache und dann war wieder alles gut. Nun droht eine neue Auseinandersetzung wegen einer nicht gerechtfertigten Mieterhöhung. Ich gehe davon aus, dass sie sich wieder an die Kaution erinnern möchten. Nun las ich im Netz, dass im Bezug aufs BGB nicht gezahlte Kautionsvereinbarungen nach drei Jahren verjährt sind.

    Ist dem tatsächlich so? Irgendwie ists ja auch nicht glaubwürdig, wenn man als Vermieter plötzlich nach 8 Jahren die Kaution gezahlt haben möchte...

    Für die damalige mündliche Absprache gibt es Zeugen.

    Dankeschön

  • Hier gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

    BGB § 195
    Regelmäßige Verjährungsfrist

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

  • Was soll ich sagen dazu.....
    Das ist also tatsächlich auch so, wenn es im Mietvertrag steht, aber die Kaution einfach nicht bezahlt wurde? (wie gesagt, bei uns gibts da noch die mündliche Absprache).

    Das trifft mich etwas, denn die Anwältin vom Mieterschutzbund sagte, ich solle rasch eine Kaution nachreichen, weil das ein Kündigungsgrund sei. Entweder hat sie nicht auf das Datum des Mietvertrages geguckt, oder.... oje

    Wirklich hart, denn der Vermieterschwiegersohn hält sich für besonders schlau, auch mit der Mieterhöhung, ich hoffe, da hatte der Mieterverein wenigstens recht....
    LG, Emmi

  • Was soll ich sagen dazu.....
    Das trifft mich etwas, denn die Anwältin vom Mieterschutzbund sagte, ich solle rasch eine Kaution nachreichen, weil das ein Kündigungsgrund sei. Entweder hat sie nicht auf das Datum des Mietvertrages geguckt, oder.... oje

    LG, Emmi

    Hallo,

    diese Aussage ist definitiv falsch, nur weil es ein Vermieter versäumt hat innerhalb der Verjährungsfrist die Kaution nachzufordern, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung.

    Leider ist die Vereinbarung nur mündlich getroffen worden aber ein wichtiges Indiz dafür, sofern es jemand bezeugen könnte, dass hier auf die Kaution verzichtet wurde.

    Gruß
    BHShuber


  • Das trifft mich etwas, denn die Anwältin vom Mieterschutzbund sagte,


    War das wirklich die Anwältin und nicht die Bedienerin des Kopierers und Faxes? Aber eigentlich egal, von diesen Mitarbeitern würde ich mir nicht einmal das Datum mit Wochentag vorsagen lassen.

  • Ja, super, vielen Dank. Dann ists ja auch eigentlich egal, ob mündlich oder nicht, da es ja dicker verjährt ist. Eben haben mir die anderen Mieter erzählt, sie mussten aus gleichem Grund keine Kaution zahlen.
    Ich frag jetzt mal zum eigentlichen Thema, weil ich jetzt ein bisschen Angst hab, dass die vom Mieterschutzbund vielleicht nicht ganz so viel Ahnung haben..))
    Ich habe eine Mieterhöhung beklommen, knapp 20% und viel zu viel für diese Wohnung. Sie haben die Mieterhöhung so formuliert, dass sie erhöhen wegen Einbau einer neuen Heizung im letzte Jahr UND wegen Anpassung des Mietspiegels. Die Anwältin sagte mir, ich soll schreiben, dass ich das Mieterhöhungsverlangen nicht anerkenne, da es formal unwirksam ist.

    Sie sagte, es ist deswegen formal unwirksam, weil man sich für einen Erhöhungsgrund entscheiden muss. Und, dass der mit der Heizung nicht geht, weil die Modernisierung nicht angekündigt war. Und der zweite Grund mit der Annäherung an die orstübliche Miete nicht zieht, weil kein Gutachten, Vergleichsmieten oder Mietspiegel benannt ist.

    Haben die damit recht?

    Liebe Grüße

  • Die Anwältin sagte mir, ich soll schreiben, dass ich das Mieterhöhungsverlangen nicht anerkenne, da es formal unwirksam ist.
    Sie sagte, es ist deswegen formal unwirksam, weil man sich für einen Erhöhungsgrund entscheiden muss. Und, dass der mit der Heizung nicht geht, weil die Modernisierung nicht angekündigt war. Und der zweite Grund mit der Annäherung an die orstübliche Miete nicht zieht, weil kein Gutachten, Vergleichsmieten oder Mietspiegel benannt ist.
    Haben die damit recht?


    Ich meine Ja.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!