Hallo erst einmal, ich bin neu hier.
Ich habe eine Frage zur Kaution. Seit fast acht Jahren wohne ich nun in der Wohnung. Anfangs wurde eine Kaution vereinbart, diese steht im Mietvertrag. Nachdem der Renovierungsaufwand damals dramatisch hoch war und viel aufwändiger, als zunächst angenommen, einigten sich die Parteien darauf, dass die Kaution nicht bezahlt werden musste. Allerdings nur mündlich.
Drei Jahre danach bei einer Mietkürzung durch Wasserschaden wollten die Herrschaften plötzlich die Kaution haben. Ich erinnerte an unsere Absprache und dann war wieder alles gut. Nun droht eine neue Auseinandersetzung wegen einer nicht gerechtfertigten Mieterhöhung. Ich gehe davon aus, dass sie sich wieder an die Kaution erinnern möchten. Nun las ich im Netz, dass im Bezug aufs BGB nicht gezahlte Kautionsvereinbarungen nach drei Jahren verjährt sind.
Ist dem tatsächlich so? Irgendwie ists ja auch nicht glaubwürdig, wenn man als Vermieter plötzlich nach 8 Jahren die Kaution gezahlt haben möchte...
Für die damalige mündliche Absprache gibt es Zeugen.
Dankeschön