Hallo liebes Mietrecht-Forum,
folgender Sachverhalt:
- Mieter 1 mietet Wohnung an, Vermieter (in diesem Fall die Hausverwaltung) stellt dem Eigentümer dafür eine Provision in Rechnung
- Vermieter/Eigentümer kündigt Mieter 1 fristlos, da Mietvertrag verletzt (Einmietungsbetrug)
- Mieter kommt der fristlosen Kündigung nach und vermittelt der Hausverwaltung Mietinteressenten zur nahtlosen Weitervermietung
- Hausverwaltung vermietet an neuen Mieter 2 und stellt dem Eigentümer dafür wie üblich eine Provision in Rechnung
Kann der Eigentümer in diesem Fall die für Mieter 1 an die Hausverwaltung gezahlte Provision von Mieter 1 zurückfordern bzw. von der Kautionsrückzahlung? Falls ja, warum eigentlich? Mieter 1 hätte ja so oder so irgendwann fristgemäß kündigen können.
Besten Dank!