Für meine Wohnung bzw. das gesamte Haus mit 320 Woheinheiten hat es scheinbar einen Verwalter- sowie Eigentümerwechsel gegeben.
Eine Info darüber bekam ich lediglich in einem Nebensatz eines Schreibes in dem es um eine (sehr wahrscheinlich unwirksame) Erhöhung der Betriebskostenpauschale sowie einem (wahscheinlich nicht der gültigen Rechtsprechung entsprechenden) Mieterhöhungsverlangen ging.
Zitat: "Bitte beachten Sie dass es durch den Verwalterwechsel eine neue Bankverbindung gibt, bitte überweisen sie auf Konto..."
Mein knapp 3 Jahre alter Mietvertrag wurde mit der Verwaltung (alle Namen geändert) Meyer & Schmitt geschlossen, aus dem Mietvertrag geht hervor, dass sie für den Eigentümer Müller arbeiten.
Das Mieterhöhungsverlangen kam nun von der Verwaltung Wucherzins.
Die Verwaltung Wucherzins habe ich angeschrieben und gebeten sich durch mir eine Kopie der Vollmacht zukommen zu lassen, für mich muss ja ersichtlich sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Gleichzeitig habe ich nachgefragt welche Rolle die Immobilienfirma TicTak GmbH * spielt.
Die Antwort der Verwaltung Wucherzins war kurz: "Die TicTak GmbH ist Eigentümer, eine Vollmacht ist nicht notwendig. Wenn sie dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmen, klagen wir..."
*Die TicTak GmbH betreibt im Wohnhaus vor Ort ein Büro, führt die Besichtigungen durch und wirft scheinbar auch die Post der Verwaltung Wucherzins mit dem Vermerk "persönlich eingeworfen" in die Briefkästen der Bewohner.
Alle Schreiben haben als Absender sowie Unterschrieben von der Wucherzins Verwaltung.
Frage:
Im Netz habe ich nun mehrere Hinweise gefunden, dass sich die Verwaltung dem Mieter gegenüber durch Vorlage der entsprechenden Vollmacht legitimieren muss, der Eigentümer muss dies wohl durch Vorlage einen Auszugs aus dem Grundbuch
Aber:
Gibt es dafür auch entsprechende Gesetze oder Gerichtsurteile?
Die Wucherzins Verwaltung scheint allgemein sehr schlampig (oder abgezockt) zu arbeiten. Ein Nachbar weigerte sich z.B. die Schreiben aufgrund der fehlenden Legitimation des Verwalter anzuuerkennen und hat die Miete weiterhin auf das ihm bekannte Konto der alten Verwaltung überwiesen. Da er die Betriebskostenerrhöhung ebenfalls nicht anerkennt (ist wohl auch unwirksam, da §§ 560 BGB Abs. 1 + 2 nicht eingehalten werden).
Aufgrund seiner Weigerung auf das richtige Konto zu überweisen sowie den geschuldeten Nebenkosten in Höhe von 40€ hat er eine fristlose Kündigung bekommen. ALLERDINGS: Er wohnt in Appartement 112, die Kündigung war adressiert an Appartement 113 und wurde auch dort "persönlich eingeworfen" (der Name stand korrekt auf dem Schreiben.) Die Kontonummer auf die er die geschuldete Betriebskosten überweisen soll, wurde unleserlich per Kugelschreiber korrigiert.