Muß sich der Verwalter/Eigentümer dem Mieter gegenüber legitimieren?

  • Für meine Wohnung bzw. das gesamte Haus mit 320 Woheinheiten hat es scheinbar einen Verwalter- sowie Eigentümerwechsel gegeben.
    Eine Info darüber bekam ich lediglich in einem Nebensatz eines Schreibes in dem es um eine (sehr wahrscheinlich unwirksame) Erhöhung der Betriebskostenpauschale sowie einem (wahscheinlich nicht der gültigen Rechtsprechung entsprechenden) Mieterhöhungsverlangen ging.

    Zitat: "Bitte beachten Sie dass es durch den Verwalterwechsel eine neue Bankverbindung gibt, bitte überweisen sie auf Konto..."

    Mein knapp 3 Jahre alter Mietvertrag wurde mit der Verwaltung (alle Namen geändert) Meyer & Schmitt geschlossen, aus dem Mietvertrag geht hervor, dass sie für den Eigentümer Müller arbeiten.
    Das Mieterhöhungsverlangen kam nun von der Verwaltung Wucherzins.
    Die Verwaltung Wucherzins habe ich angeschrieben und gebeten sich durch mir eine Kopie der Vollmacht zukommen zu lassen, für mich muss ja ersichtlich sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Gleichzeitig habe ich nachgefragt welche Rolle die Immobilienfirma TicTak GmbH * spielt.

    Die Antwort der Verwaltung Wucherzins war kurz: "Die TicTak GmbH ist Eigentümer, eine Vollmacht ist nicht notwendig. Wenn sie dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmen, klagen wir..."

    *Die TicTak GmbH betreibt im Wohnhaus vor Ort ein Büro, führt die Besichtigungen durch und wirft scheinbar auch die Post der Verwaltung Wucherzins mit dem Vermerk "persönlich eingeworfen" in die Briefkästen der Bewohner.
    Alle Schreiben haben als Absender sowie Unterschrieben von der Wucherzins Verwaltung.

    Frage:
    Im Netz habe ich nun mehrere Hinweise gefunden, dass sich die Verwaltung dem Mieter gegenüber durch Vorlage der entsprechenden Vollmacht legitimieren muss, der Eigentümer muss dies wohl durch Vorlage einen Auszugs aus dem Grundbuch
    Aber:
    Gibt es dafür auch entsprechende Gesetze oder Gerichtsurteile?


    Die Wucherzins Verwaltung scheint allgemein sehr schlampig (oder abgezockt) zu arbeiten. Ein Nachbar weigerte sich z.B. die Schreiben aufgrund der fehlenden Legitimation des Verwalter anzuuerkennen und hat die Miete weiterhin auf das ihm bekannte Konto der alten Verwaltung überwiesen. Da er die Betriebskostenerrhöhung ebenfalls nicht anerkennt (ist wohl auch unwirksam, da §§ 560 BGB Abs. 1 + 2 nicht eingehalten werden).
    Aufgrund seiner Weigerung auf das richtige Konto zu überweisen sowie den geschuldeten Nebenkosten in Höhe von 40€ hat er eine fristlose Kündigung bekommen. ALLERDINGS: Er wohnt in Appartement 112, die Kündigung war adressiert an Appartement 113 und wurde auch dort "persönlich eingeworfen" (der Name stand korrekt auf dem Schreiben.) Die Kontonummer auf die er die geschuldete Betriebskosten überweisen soll, wurde unleserlich per Kugelschreiber korrigiert.

  • Zitat

    Im Netz habe ich nun mehrere Hinweise gefunden, dass sich die Verwaltung dem Mieter gegenüber durch Vorlage der entsprechenden Vollmacht legitimieren muss, der Eigentümer muss dies wohl durch Vorlage einen Auszugs aus dem Grundbuch
    Aber:
    Gibt es dafür auch entsprechende Gesetze oder Gerichtsurteile?

    Die Gesetzesquelle ist der § 174 BGB.
    Im Übrigen ist ein Grundbuchauszug bei dem Mieterhöhungsverlangen eines Eigentümers nicht notwendig. Den Auszug bekommst du ja bei Unterzeichnung des Mietvertrags auch nicht.

    Fehlt die Vollmacht, so musst du den Vermieter/Bevollmächtigten unverzüglich auffordern, die Vollmacht nachzureichen.

    Zitat

    Ein Nachbar weigerte sich z.B. die Schreiben aufgrund der fehlenden Legitimation des Verwalter anzuerkennen und hat die Miete weiterhin auf das ihm bekannte Konto der alten Verwaltung überwiesen.

    Wenn der bekannte Eigentümer über den Verwalter-, Eigentumswechsel informiert, muss der Mieter auf die neue Bankverbindung zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Fehlt die Vollmacht, so musst du den Vermieter/Bevollmächtigten unverzüglich auffordern, die Vollmacht nachzureichen.

    Habe ich, darauf kam ja die Antwort des angeblich neuen Verwalters dass keine Vollmacht notwendig ist.



    Wenn der bekannte Eigentümer über den Verwalter-, Eigentumswechsel informiert, muss der Mieter auf die neue Bankverbindung zahlen.

    Solche Information fehlt. lediglich der angeblich neue Verwalter hat in einem Nebensatz auf den Verwalterwechsel hingewiesen.


    Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?
    Den neuen Verwalter erneut um Vorlage der Vollmacht bitten? Mit Hinweis auf §174 BGB und ankündigen dass ich zukünftige Mietzahlungen nach $372 BGB beim Amtsgericht hinterlege bis eine entsprechende Legitimation vorliegt? Und dann selbst noch zum Amt gehen und im Grundbuch gucken wer Eigentümer ist?


    Ich könnte sicherlich auch den Weg des geringsten Widerstandes gehen und bei der alten Verwaltung nach fragen wer der neue Verwalter ist.
    Aber:
    Da es sehr offensichtlich ist, dass es der neuen Verwaltung rein um größtmöglichen Profit geht (also entweder die alten Mieter zwingen die nicht gesetzes konformen Erhöhungen der Miete und Nebenkosten durch zu boxen oder diese Mieter schnellstmöglich los zu werden und deutlich teurer vermieten. (Als Vergleich: Ich zahle 225€ plus 95€ Betriebskostenpauschale inkl. Warmwasser + Heizung für 17qm. Identische Wohnungen werden für 450€ inkl. neu vermietet, hier ist dann allerdings auch schon der Strom inklusive (ich weiß, Wasser, Heizung und Strom müssten separat abgerechnet werden :rolleyes:


    Edit:

    richtig, aber ich denke es ist sinnvoller wenn ich die einzelnen Punkte aufdrösel und in den entsprechenden Unterforen poste, Ist übersichtlicher und es wird weniger übersehen und man kann besser auf die einzelnen Punkte eingehen. Sind ja leider eine ganze Reihe Dinge die im Moment schief laufen.

    Einmal editiert, zuletzt von dödel (4. April 2017 um 14:24) aus folgendem Grund: Edit

  • Zitat

    Den neuen Verwalter erneut um Vorlage der Vollmacht bitten? Mit Hinweis auf §174 BGB und ankündigen dass ich zukünftige Mietzahlungen nach $372 BGB beim Amtsgericht hinterlege bis eine entsprechende Legitimation vorliegt?

    ich würde das so machen.

    Für den ganzen anderen Kram würde ich einfach mal einen Fachanwalt für Mietrecht in die Spur schicken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.