Vermieter setzt drei Tage Frist für Räumung des Dachbodens...

  • Hallo liebes Forum!

    Ich bin ziemlich verzweifelt, weil ich großes Stress mit meinem Vermieter habe.
    Nun die ganze Geschichte:

    Ich wohne seit etwa zwei Jahren in einer Dachgeschoss-WG mit vier Mitbewohnern. Jeder von uns hat seinen eigenen Mietvertrag. Der Vermieter war leider schon vorher im Haus als ein betrügerischer und unsympathischer Menschentyp bekannt, da er gerne Bearbeitungsgebühren von der Kaution abgezogen hat, die unrechtens waren.
    Seit Anfang an habe ich einen befristeten Vertrag bekommen, der nach Ablauf nochmals verlängert wurde- bis Ende April diesen Jahres (2017).
    Vor etwa einem halben Jahr, als es um die Verlängerung des Vertrages und einer Mieterhöhung von 10€ gehen sollte, bat ich (und eine andere Mitbewohnerin) um einen unbefristeten Vertag. Außerdem wiesen wir darauf hin, dass der bisherige befristete Mietvertrag ungülltig sei, da keine Gründe für eine Befristung genannt wurden. Außerdem wurden keine Gründe für eine Mieterhöhung genannt. Darauf hin setzte er uns beiden eine Frist von zwei Wochen in denen wir unsere Zimmer zu räumen hätten!
    Aus Angst ruderte ich zurück und unterschrieb die Mieterhöhung und den "befristeten" Mietvertrag (der wegen Ungülltigkeit eigentlich ein unbefristeter Vertrag ist). Meine Mitbewohnerin zog tatsächlich an dem vom Vermieter genannten Tag aus. Darauf hin flippte der Vermieter völlig aus und fragte sie, warum sie denn jetzt ausgezogen sei und dass sie sofort wieder einziehen solle. Darauf hin gab er ihre Kaution von 600€ nicht zurück- bis heute nicht.

    Dann kam im Dezember eine Mail vom Vermieter (die ging an alle Mitbewohner und mich), dass nach Ablauf unseres "befristeten" Mietvertrages, wir alle ausziehen sollten. Auch mein Mitbewohner mit einem unbefristeten Vertrag (er ist der einzige) sollte dann ausziehen. Dieser weigerte sich und forderte als Kompromiss einen Mietaufhebungsvertrag mit der Bedingung gegen 1000€ Umzugsgeld frühzeitig auszuziehen. Nach langem Kampf willigte der Vermieter ein und mein Mitbewohner zog aus (das Geld hat er auch bekommen).
    Meine andere Mitbewohnerin zog ebenfalls aus. Sie hatte keine Lust auf Stress und verhandelte keinen Aufhebungsvertrag aus. Die dritte Mitbewohnerin zog ebenfalls aus- bezahlte aber keine Miete um ihre Kaution "abzuwohnen", da sie nach all den Geschichten Angst hatte, der Vermieter würde die Kaution nicht zurück zahlen.
    Sie trat auch in den Mieterschutzbund ein, der ihr sagte, dass sie dies auch tun könne, wenn der Vermieter keinen Nachweis über ein gesichertes Kautionskonto bringen würde. Das tut er auch nicht-seit ca sechs Wochen. Die Bitte ignoriert er.

    Ich fing auch an meine Kaution abzuwohnen. Diese ist jetzt mit diesem Monat April "aufgebraucht". Die unrechtlich erhobene Mieterhöhung habe ich nicht bezahlt.
    Da ich erst Ende August eine andere WG in München habe, würde es für mich Sinn machen bis dahin in meinem Zimmer zu bleiben.
    Da mein befristeter Mietvertrag ungülltig ist, habe ich rechtlich gesehen einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Da ich aber auch wenig Lust auf das andauernde Gefühl, den Vermieter im Nacken zu haben, habe, könnte ich Anfang Mai in eine andere WG ziehen und dort bis Ende August wohnen. Dort aber nur in ein kleines Zimmer, wo ich meine Sachen nicht alle unterbringen kann. Ende August würde ich dann zu der WG in München ziehen.

    Ich rief also meinen Vermieter vor zwei Tagen an und wollte ihm vorschlagen, dass ich Ende April ausziehe- in Gegenleistung aber ein paar Möbel auf dem Dachboden oder in einem anderen Raum bis Ende August zu lagern/stehen zu lassen + 400€ für meinen Extra-Umzug.
    Leider kam das Telefonat gar nicht erst soweit, der Vermieter regte sich tierisch auf, dass ich die Kaution abwohnen würde und legte, nach dem ich nochmal seine ungülltigen Verträge und Mieterhöhung erwähnte, einfach auf.

    Gestern Abend schrieb ich ihm den Vorschlag nochmal per Mail: Einen Aufhebungsvertrag, in dem geregelt ist, dass er (der Vermieter) mir einen Raum (z.B. den ungenutzen Dachboden) bis Ende August zu Verfügung stellt plus 400€ für den Umzug, oder, falls er mir keinen Lagerplatz stellen könne, eine Umzugsgebühr von 1000€. Ich habe ihm gesagt, er möge sich bis Sonntag (09.04.) entscheiden, da ich der Zwischen-WG baldmöglichst Bescheid geben müsse.

    Bisher bekam ich keine Antwort. Aber als ich nach Hause kam, hingen überall Zettel, dass der Dachboden bis Sonntag (in drei Tagen!) geräumt werden soll, da er am Montag alles sich noch dort befindene wegschmeißen werde.
    Mir war sofort klar, dass es eine weitere Einschüchterungsmaßname sein soll, genauso wie die damals die Drohung uns rauszuschmeißen oder einen Anwalt einzuschalten (was er bisher nie gemacht hat- weil er sicherlich weiß, dass seine Verträge nicht wasserfest sind).
    Da ich auf dem Dachboden einen Teil meiner Möbel lagere hat er es jetzt darauf abgesehen.
    Bisher war es auch nie ein Problem, da der Dachboden für nichts genutzt wurde. Vertraglich ist der Dachboden nur im Zusammenhang mit dem dortigen Wäscheaufhängen erwähnt.
    Jetzt die Frage: Darf er einfach meine Sachen wegschmeißen? Welche Rechte habe ich als Mieter?
    Soll ich die Polizei rufen, wenn er einfach meine Sachen wegschmeißt? Wozu würdet ihr mir raten- vorallem in der ganzen Sache?
    Leider geht es ganz schön an die Substanz und mir ist es lieber im Mai auszuziehen. Ich möchte aber ungern die extra- Umzugkosten tragen und zusätzlich noch einen Lagerplatz für meine übrigen Sachen suchen/bezahlen.
    Was kann ich tun, bzw. was darf mein Vermieter nicht tun?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!
    Danke!
    P.S.Den Mietvertrag kann ich euch gerne per Mail schicken!

  • Hallo, Benman99,

    um es kurz zu machen:

    Kaution abwohnen ist nicht gesetzeskonform. Du bist also mit mind. 2 Monatsmieten in Verzug und der Vermieter könnte dir nun fristlos kündigen. Dies kannst du nur abwehren, in dem du die ausstehenden Mietzahlungen umgehend tätigst. Wenn der Vermieter dir hilfsweise "normal, also fristgerecht" kündigt, heilt die Nachzahlung der Miete jedoch diese Kündigung nicht.

    Dies alles mal völlig unabhängigdavon, ob dein Mietvertrag befristet oder unbefristet ist....

    Man sollte nie Unrecht mit Unrecht begegnen.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Hallo Anonym2,

    soweit ich mich beim Mieterschutzbund erkundigt habe, darf ich sehr wohl die Mietzahlung einstellen, wenn der Vermieter mir nicht den Nachweis erbringt, das die Kaution richtig aufgehoben ist. Und da weigert er sich.
    Siehe unterer Absatz: https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/4/mietkaution-abwohnen-erlaubt.aspx

    Auch wenn dies nicht rechtens sein sollte, frage ich mich trotzdem, ob der Vermieter einfach meine Sachen wegschmeißen darf...

  • Hallo benman999,
    der VM handelt wohl so wie ein Möchtegern-Gutsherr...
    Ich würde auf jeden Fall Fotos machen und Protokolle mit Zeugenaussagen anfertigen. Halte ins bitte weiterhin informiert.

  • Hallo Benman99,

    ich lese nur: Zitat: "Ich fing auch an meine Kaution abzuwohnen."

    ich kann nichts lesen darüber, dass du den Vermieter aufgefordert hast, einen Nachweis über die korrekte Aufbewahrung der Kaution zu geben - und das mit Fristsetzungund Androhung, ansonsten die künftigen Mietzahlungen als rechtlich erlaubtes Druckmittel einzubehalten.

    Hab ich das überlesen?

    Gruß,
    anonym2


  • Da ich auf dem Dachboden einen Teil meiner Möbel lagere hat er es jetzt darauf abgesehen.
    Bisher war es auch nie ein Problem, da der Dachboden für nichts genutzt wurde. Vertraglich ist der Dachboden nur im Zusammenhang mit dem dortigen Wäscheaufhängen erwähnt.
    Jetzt die Frage: Darf er einfach meine Sachen wegschmeißen? Welche Rechte habe ich als Mieter?

    Du schreibst ja selbst, dass der Dachboden, laut Mitvertrag, zum Wäscheaufhängen genutzt werden kann.

    Von der Lagerung von Möbeln steht da nichts - insofern hat der Vermieter nun, völlig zurecht, die Räumung angeordnet.

    Ich würde Dir dringend empfehlen, den Dachboden zu räumen.

    Zudem wäre hier ein Fachanwalt für Mietrecht angebracht - auf die Aussagen des Mietervereins würde ich mich bestimmt nicht verlassen - die dort vorhandenen juristischen Kenntnisse sind manchmal von mehr als zweifelhafter Qualtität.

    Verträge sind einzuhalten - und zwar von beiden Seiten.

    Auf der einen Seite zahlst Du keine Miete mehr, auf der anderen Seite erwartest Du aber, dass der Vermieter diverse Eskapaden (Möbellagerung auf dem Dachboden, längere Nutzung der Wohnung als im Vertrag vereinbart,...) einfach hinnimmt.

    Finde den Fehler...

  • Hallo benman99:


    Ich rief also meinen Vermieter vor zwei Tagen an und wollte ihm vorschlagen, dass ich Ende April ausziehe- in Gegenleistung aber ein paar Möbel auf dem Dachboden oder in einem anderen Raum bis Ende August zu lagern/stehen zu lassen + 400€ für meinen Extra-Umzug.
    Leider kam das Telefonat gar nicht erst soweit, der Vermieter regte sich tierisch auf, dass ich die Kaution abwohnen würde und legte, nach dem ich nochmal seine ungülltigen Verträge und Mieterhöhung erwähnte, einfach auf.

    Warum sollte der Vermieter dir auch noch etwas zahlen? Du musst das mal ganz pragmatisch und streng nach Gesetzesauslegung sehen - und zwar unabhängig von jedweder fehlenden Sozialkompetenz deines Vermieters:

    1.: Wenn du einen (gültigen) befristeten Mietvertrag hättest, ergäbe die Zahlung des Vermieters keinen Sinn für ihn - dein Vertrag endet ja einfach zu dem festgelegten Termin.
    oder:
    2.: Wenn dein befristeter Vertrag nicht gültig ist und somit wie ein normaler (unbefristeter) Mietvertrag läuft: Auch hier ergäbe eine Zahlung seitens des Vermieters für ihn keinen Sinn. Du wärest ja so lange zu Mietzahlungen verpflichtet, bis das Mietverhältnis durch (deine) Kündigung beendet wird. Warum sollte also der Vermieter DIR noch etwas bezahlen?

    Ganz im Gegenteil: Er könnte möglicherweise von dir ein Entgelt dafür verlangen, dass du deine Sachen auf dem Dachboden zwischenlagern darfst.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung -keine Rechtsberatung

  • Hallo nochmal!

    Danke für die Antworten!

    Leider habe ich dem Vermieter zuvor keine Frist gesetzt, mir einen Nachweis über den Verbleib der Miete zu erbringen. Dies hat nur meine Mitbewohnerin mit dem gleichen Mietvertrag verlangt (sie setzte allerdings auch keine Frist). Darauf hin antwortete er, dass er es nur machen würde, wenn sie die Miete nachüberweisen würde. Das ganze ist ca sechs Wochen her. Einen Nachweis hat er nicht erbracht.
    Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, hätte ich eben auch nach diesem Nachweis (mit Fristsetzung) fragen müssen, hielt es aber nicht für nötig, da ich die "Antwort" des Vermieters ja schon kannte.

    Durch eine einmalige Rechtsberatung (leider teuer und nicht sehr umfangreich) habe ich heute erfahren, dass der Vermieter wohl die Räumung des Dachbodens veranlassen darf. Gleichzeitig dürfe er aber nicht meine Sachen wegschmeißen, da es mein Eigentum ist. Für mich widerspricht es sich etwas...ich werde aber die Sachen lieber herunter tragen.

    Ich halte gerne Verträge ein und hatte auch noch nie Streitigkeiten diesbezüglich erlebt. Doch wenn ein Vertrag ungülltig ist und ich mehr als einen Grund habe, um meine Kaution zu bangen, dann erschien mir die Kautionsabwohnung als richtig und sicherer.

    Der Vermieter vermietete die WG seit vielen Jahren an Studenten- immer mit befristeten Verträgen, in denen nie ein Grund für die Befristung angegeben wurde. Jedes Mal verlangte er eine hohe Bearbeitungsgebühr für die frühzeitige Aufhebung eines Vertrages (100 bis 200€). Die zog er immer von der Kaution ab und "erpresste" in gewisser Weise die Studenten damit. Dadurch hat er in den letzten 10 Jahren sicherlich viel Geld abgeknüpft- obwohl die Verträge rechtlich gesehen unbefristet gewesen sind und man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gehabt hätte...bei seinen Verträgen kann man nur zum Ende des Vertrages ausziehen.

    Diesmal möchte er aber die WG auflösen um die Wohnung zu verkaufen. Deshalb möchte er seine selbsterfundenen Verträge nicht mehr verlängern. Er hat in diesem Falle ein dringendes Interesse uns los zu werden. Weil mein Mitbewohner, der tatsächlich und als einziger einen unbefristeten Vertrag hatte, einen Aufhebungsvertrag mit einer Entschädigung von 1000€ aushandeln konnte, dachte ich das gleiche tun zu können, bzw. ebenfalls ein Entgegenkommen des Vermieters zu bekommen-dafür dass ich jetzt ausziehe und nicht noch bis Ende August bleibe.

    Heute bekam ich nun Post seines Anwaltes, der mich natürlich fristlos kündigte (er hat eine Vollmacht) (bis 21.4.), da ich mehr als zwei Mieten nicht bezahlt habe. Außerdem berechnet er noch die Mieterhöhung (die ebenfalls ohne Angaben von Gründen erfolgte). Ich soll nun die nicht gezahlte Miete plus etwa 500€ Anwaltskosten bezahlen...
    Am Telefon vor ein paar Tagen sagte ich dem Vermieter, dass ich ihm die Miete sofort nachüberweisen würde, wenn ich durch einen Nachweis sicher sein könnte, meine Kaution zurück zu erhalten. Darauf ging er nicht ein.

    Jetzt die Frage; was kann ich als nächstes tun? Wie ernst muss ich dieses Anwaltschreiben und seine Kosten nehmen?
    Wozu würdet ihr mir raten?

    Vielen Dank!
    LG

  • Jenseits allen Pulverdampfes bist du 2 Monate im Rückstand und nutzt den Dachboden mindestens vertragswiedrig, so würde ich das jedenfalls bislang sehen.
    Kurz gesagt, eine Kündigung ist sicher gerechtfertigt, wäre meine Meinung. Und das Auflösen einer WG kann wohl durchaus ein Grund für eine Befristung sein, denke ich.
    Mein Rat wäre dich zu fragen, was du eigentlich erreichen willst? Willst du da noch du nächsten Jahre wohnen, oder worum geht es?

  • Die Nutzung des Dachbodens war bisher nie ein Problem gewesen, allerdings im Vertrag auch nicht erwähnt. Jetzt, nachdem ich den Vermieter auf seine ungültigen Verträge, Mieterhöhungen und erpresserische Maßnamen hingewiesen habe, ist der Dachboden plötzlich ein Problem für ihn.
    Egal, was für einen Grund der Vermieter hätte, die WG zu räumen- er müsste es im Vertrag angeben, da die Befristung sonst nicht gerechtfertigt ist! Oder er müsste Eigenbedarf anmelden etc.
    Ich werde auf jeden Fall jetzt ausziehen, finde es aber ungeheuerlich, dass jemand, der offensichtlich seit Jahrzehnten die Mieter mutwillig betrügt und mit "Bearbeitungsgebühren" etc. erpresst, einfach so davon kommen kann.
    Aus mehrfach begründeter Angst davor, meine Kaution nicht zurück zu erhalten, habe ich die Miete damit verrechnet (ihm fehlen am Ende also genau 0 €). Da finde ich es, mit menschlichem Gerechtigkeitssinn betrachtet, natürlich unfair, dass er mich darauf hin kündigen kann!
    Leider habe ich auch das Gefühl, dass mein erster Beitrag nicht ganz verstanden oder gelesen wurde. Ich habe schon erklärt, dass ich ursprünglich bis Ende August hier wohnen bleiben wollte und nicht wegen ihm jetzt schon in eine andere ZwischenWG ziehen zu müssen. Rechtlich gesehen, hätte ich das Recht so lange zu bleiben (mit 3 Monaten Kündigungsfrist).

    Und was ist es bitte für ein Unding, dass der Vermieter uns vor einem halben Jahr rausschmeißen wollte, nachdem wir ihn freundlich auf die fehlerhaften Verträge hingewiesen hatten?! Wo habe ich an dieser Stelle als Mieter meine Sicherheit?
    Er wollte uns ganz klar zwingen/erpressen, dass wir eben seine Fake-Verträge unterschreiben und das Spiel nach seinen Spielregeln spielen müssen- oder eben auszuziehen.

  • benman999,

    "Die Nutzung des Dachbodens war bisher nie ein Problem gewesen, allerdings im Vertrag auch nicht erwähnt. Jetzt, nachdem ich den Vermieter auf seine ungültigen Verträge, Mieterhöhungen und erpresserische Maßnamen hingewiesen habe, ist der Dachboden plötzlich ein Problem für ihn."
    - Manchen Zeitgenossen scheint sogar die Eitelkeit wichtiger zu sein als der Profit. Denk' mal drüber nach... Du guckst den Menschen eben nur VOR die Stirn.

    "Ich werde auf jeden Fall jetzt ausziehen, finde es aber ungeheuerlich, dass jemand, der offensichtlich seit Jahrzehnten die Mieter mutwillig betrügt und mit "Bearbeitungsgebühren" etc. erpresst, einfach so davon kommen kann."
    - Wo kein Kläger, da kein...

    "Da finde ich es, mit menschlichem Gerechtigkeitssinn betrachtet, natürlich unfair, dass er ..."
    - Sentimentalitäten sind in Gesetzen unbekannt...

    "Und was ist es bitte für ein Unding, dass der Vermieter uns vor einem halben Jahr rausschmeißen wollte, nachdem wir ihn freundlich auf die fehlerhaften Verträge hingewiesen hatten?!"
    - Schon wieder diese Fremdwörter...

    "Wo habe ich an dieser Stelle als Mieter meine Sicherheit? Er wollte uns ganz klar zwingen/erpressen, dass wir eben seine Fake-Verträge unterschreiben und das Spiel nach seinen Spielregeln spielen müssen- oder eben auszuziehen."
    - Oh, wie fair und entgegenkommend...:eek:

  • Hallo benman999,

    du siehst da etwas völlig falsch:

    Als erstes musst du klären, wo DU im Recht bist und wo der VERMIETER im Recht ist.

    Für alles, wo der Vermieter im Unrecht ist, kannst du selbstverständlich (!) dein Recht einfordern - aber eben auf dem legalen, notfalls gerichtlichen (Klage-)Weg. So z.B. bei dem -nach deinen Schilderungen offenbar ungültigen - "befristeten MV". Du könntest also durchaus in der Wohnung verbleiben, bis du fristgerecht gekündigt hast. Wenn alles so korrekt ist, wie von dir beschrieben, würde dir das Gericht in diesem Fall Recht geben.

    Andererseits kannst DU nicht einfach die Mietzahlung einstellen oder eben den Dachboden (unentgeltlich) nutzen, wenn der Vermieter ab sofort nicht mehr die Kulanz der Vergangeheit gelten lässt.

    Zahlt dir der Vermieter später die Kaution tatsächlich (unberechtigterweise) nicht aus, kannst du auch diese z.B. über einen Mahnbescheid einfordern.

    Es gibt für alles den richtigen Weg.

    Du musst nur wirklich jeden einzelnen Fakt für sich sehen und bewerten und dann entsprechend (rechtssicher) handeln.

    Wie gesagt: Unrecht mit Unrecht zu begegnen ist nicht zielführend...

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung