Verspätete Nebenkostenabrechnung - Kaution zurückverlangen Fristen?

  • Hallo,


    folgender Fall:


    Der Vermieter hat die Fristen für Nebenkostenabrechnung versäumt (Auszug 10.2015 - Abrechnung 02.2017).
    Nun hat der Mieter die Kaution verlangt und den Differenzbetrag aus Kaution und Nachforderung aus NKR überwiesen.


    Wenn der Mieter jetzt aber die volle Kaution verlangen möchte, hat er dabei irgendwelche Fristen zu beachten?



    Vielen Dank

  • Zitat

    Der Vermieter hat die Fristen für Nebenkostenabrechnung versäumt (Auszug 10.2015 - Abrechnung 02.2017).


    Wann Mietende war ist unwichtig. Wichtig ist der Abrechnungszeitraum. Ist der das Kalenderjahr?


    Zitat

    Wenn der Mieter jetzt aber die volle Kaution verlangen möchte, hat er dabei irgendwelche Fristen zu beachten?


    Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.


    Zitat

    Nun hat der Mieter die Kaution verlangt und den Differenzbetrag aus Kaution und Nachforderung aus NKR überwiesen.


    Der Mieter hat überwiesen:confused:


  • Danke schon mal für deine Antwort

  • Bei kalenderjähriger Abrechnung hätte diese spätestens am 31.12.2016 zugegangen sein müssen. Danach ist eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten.


    Du kannst jetzt den zu unrecht einbehaltenen Betrag einfordern.


    Entweder erst noch mal im Guten oder gleich per Mahnbescheid.


    Um welchen Betrag geht es eigentlich?


    Hast Du die Abrechnung geprüft oder prüfen lassen?


    Möglicherweise ist sie ja rechnerisch falsch und die Nachzahlung nicht so hoch oder in Wirklichkeit ein Guthaben. Das würde dir nämlich noch zustehen.


  • Also ich weiß, dass die anderen Mieter die Abrechnung im August 2016 bekommen haben.
    Ich habe meine datiert auf Februar 2017 erhalten. Also ein "Übersichtsschreiben" von Februar 2017, die Abrechnung selber trägt das Datum 08.2016. Sie kann sich also nicht auf Umstände berufen, die sie nicht zu vertreten hat.


    Ich habe die 700€ Kaution verlangt. Gezahlt wurden 115€, also geht es um eine Differenz von ca. 585€.


    Die Abrechnung habe ich nicht prüfen lassen. Sie wurde von einem externen Unternehmen erstellt und ich habe die vorherige Prüfen lassen. Lediglich der Punkt Nutzerwechselbearbeitung ist nicht korrekt (~20€).


    Zum Thema Mahnbescheid:
    Ich möchte erst per Einschreiben verlangen (welche Frist wäre hier angebracht?).
    Wenn ich einen Mahnbescheid erstellen lasse und sie weder zahlt, noch Einspruch einlegt, was zieht das für Folgen nach sich?


    Danke!

  • Zitat

    Sie kann sich also nicht auf Umstände berufen, die sie nicht zu vertreten hat.


    Vielleicht doch. Zum Beispiel weil sie deine aktuelle Anschrift erst ermitteln mußte. Allerdings von August bis etwa Mitte Dezember wäre das locker möglich.


    Zitat

    Ich möchte erst per Einschreiben verlangen (welche Frist wäre hier angebracht?).


    Bitte Einwurfeinschreiben. Frist bis wann sie zahlen soll z. B. 30.04.2017. Man könnte auch schreiben binnen 2 Wochen nach Zugang. Das ist meiner Meinung nach aber zu schwammig.


    Zitat

    Wenn ich einen Mahnbescheid erstellen lasse und sie weder zahlt, noch Einspruch einlegt, was zieht das für Folgen nach sich?


    Dann könntest Du klagen.


    Übrigens kostet allein der Erlass des Mahnbescheides 32 €.


  • Vielen Dank für deine Hilfe

  • Zitat

    Muss ich sie dann verklagen?


    Ich schrieb Du könntest.


    Das wäre aber die "Endstufe". Vorher kannst Du noch den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ich glaube die Kosten dafür sind in den 32 € enthalten.


    Dann bekommt sie irgend wann Besuch vom Gerichtsvollzieher.


    Wenn sie dann nicht zahlt muß sie die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Heißt sie muß ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Im E-Fall nimmt der Gerichtsvollzieher dann verwertbares, z. B. den Rembrandt über dem Kamin;), mit um davon die Schuld + Zinsen + Mahn- und Vollstreckungskosten zu begleichen.

  • Der Vermieter hat die Fristen für Nebenkostenabrechnung versäumt (Auszug 10.2015 - Abrechnung 02.2017).


    Hallo Frank,
    bitte gib' tagesgenaue Daten an, ebenso über den Abrechnungszeitraum dieser Immobilie (nicht Deinen Nutzungszeitraum).

  • Hallo Frank,
    bitte gib' tagesgenaue Daten an, ebenso über den Abrechnungszeitraum dieser Immobilie (nicht Deinen Nutzungszeitraum).


    Lies bitte Beitrag #3, da steht, dass nach Kalenderjahr abgerechnet wurde.

  • Hallo Frank,
    bitte gib' tagesgenaue Daten an, ebenso über den Abrechnungszeitraum dieser Immobilie (nicht Deinen Nutzungszeitraum).


    Hallo Berny,


    ich bin am 31.10.2015 ausgezogen.
    In der Abrechnung steht das ebenfalls, Ihr Nutzungszeitraum: 01.01.2015 - 31.10.2015.
    Die erste Abrechnung aus dem Vorjahr hatte mich im Mai 2015 erreicht und war auch auf das Kalenderjahr 2014 ausgestellt.
    Anfang diesen Jahres habe ich den Vermieter kontaktiert und um meine Kaution gebeten.
    Am 23.02.2017 hat mich dann die Nebenkostenabrechnung erreicht.
    Der Differenzbetrag wurde am eine Woche später ausgezahlt.


    Fehlen noch weitere relevante Daten?


    Kannst du die Meinung von Antari bestätigen, dass ich 3 Jahre Zeit habe um den Rest meiner Kaution zurückzuverlangen?


    Grüße


    Frank

  • Zitat

    Kannst du die Meinung von Antari bestätigen, dass ich 3 Jahre Zeit habe um den Rest meiner Kaution zurückzuverlangen?


    Die Meinung bestätigt das BGB § 195

  • Die Meinung bestätigt das BGB § 195


    Danke für die Quelle, und bitte nicht falsch verstehen und das als Misstrauen werten.
    Wollte einfach noch eine zweite Meinung.
    Ist der Beginn dieser Frist damit der 01.01.2017?


  • Das ist ein kleines bißchen anders, aber überwiegend okay.
    Wenn die VM dem Mahnbescheid widerspricht bekommst du vom Mahngericht eine Mitteilung über den Widerspruch. Der Vorgang ist dann zuende, es sei denn du hast bei Beantragung des MB das Kreuz gesetzt für : Bei der Widerspruch soll automatisch die Abgabe an das zuständige Klage Gericht gehen. Dieses wird dich dann auffordern die Gerichtskosten einzuzahlen und innerhalb von 14 Tagen deine Klage zu begründen. (Hier wäre der Punkt, das ganze einem Anwalt zu übergeben)
    Wenn du die Gerichtskosten nicht bezahlst, passiert gar nichts.


    Legt der Schuldner keinen Widerspruch, darfst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen ( Formular schickt das Mahngericht dir von sich aus ) . Wenn du den dann in Händen hältst, kannst du die VM aufforderninnerhalb von 14 Tagen freiwillig zu zahlen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher.
    Wenn dann immer noch kein Geld da ist, dann beauftragt man den örtlichen GV ( von allleine läuft der nicht los).