Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag ?

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag steht folgende Textpassage:

    Mietdauer und Kündigung : Der Mietvertrag beginnt am 10.7.14 und endet am 31.5.17 und kann verlängert werden.
    § 568BGB ( stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages nach Ablauf der Mietzeit ) ist ausgeschlossen.


    Gründe bzgl. der Befristung werden nicht genannt . Nach meinen Informationen ist die Befristung damit unwirksam. Ist das so, oder muss ich am 31.5. ausziehen?

    Ich habe bis jetzt nichts gehört vom Vermieter.

    Danke für eure Hilfe.

    Grüße,

    Oliver

  • Ohne Angabe eines von 3 zulässigen Gründen ist der Vertrag unbefristet.

    Ob oder wie Du reagierst kommt darauf an was Du willst.

    Willst nicht weiter dort wohnen solltest Du schweigen und die Wohnung am 31. Mai bzw. 1. Juni zurück geben.

    Den Übergabetermin mußt Du dem Vermieter mitteilen bzw. eine mit ihm vereinbaren.

    Ansonsten wohnen bleiben und weiter brav die Miete zahlen.

    Meine Antwort bezieht sich auf einen ganz "normalen" Mietvertrag über Wohnraum in einem ganz "normalen" Haus mit Mietwohnungen. Also kein Studenten- oder Azubi-Wohnheim. Und Du wohnst auch nicht mit dem Vermieter in der selben Wohnung wo Du lediglich ein möbliertes Zimmer gemietet hast.

    Zitat

    § 568BGB ( stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages nach Ablauf der Mietzeit ) ist ausgeschlossen.

    Steht das tatsächlich so im Vertrag?

  • Zitat

    Ja, das steht so wörtlich im Vertrag.

    Paragraf 568 regelt die Form der Kündigung.

    Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses § 545. Aber egal, gemeint ist die stillschweigende Verlängerung.

    Wenn Du nicht ausziehen willst mußt Du das nicht. Denn der Vertrag ist unbefristet.

  • Habe zu dem Thema noch eine Frage.

    Wie soll ich mich verhalten, wenn der Vermieter auf meinen Auszug besteht ? Kann der mich am 31.5 einfach hier aus der Wohnung schmeißen lassen? Eine Kündigung muss er doch eigentlich nicht schicken , oder?

  • Kann der mich am 31.5 einfach hier aus der Wohnung schmeißen lassen?
    Eine Kündigung muss er doch eigentlich nicht schicken , oder?


    Telefon 110...:o
    Eine Kündigung müsste schriftlich (und vom VM begründet) und fristgerecht erfolgen.

  • aber doch nicht , wenn der Vermieter darauf pocht, dass der Vertrag befristet ist:confused:

    Da ein "Rausschmiss" verbotene Eigenmacht wäre, muss der Vermieter auf Räumung klagen, um dich mit einem entsprechenden Titel aus der Wohnung zu bekommen. Im Rahmen der Räumungsklage würde dann geklärt, ob die Befristung wirksam ist und die Räumung daher gerechtfertigt oder nicht. In deinem Fall würde ihm dann der Richter eben erklären, dass die Befristung unwirksam ist und daher kein Räumungsanspruch besteht.