Hallo,
in meinem Mietvertrag steht folgende Textpassage:
Mietdauer und Kündigung : Der Mietvertrag beginnt am 10.7.14 und endet am 31.5.17 und kann verlängert werden.
§ 568BGB ( stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages nach Ablauf der Mietzeit ) ist ausgeschlossen.
Gründe bzgl. der Befristung werden nicht genannt . Nach meinen Informationen ist die Befristung damit unwirksam. Ist das so, oder muss ich am 31.5. ausziehen?
Ich habe bis jetzt nichts gehört vom Vermieter.
Danke für eure Hilfe.
Grüße,
Oliver