Hallo zusammen,
hier unsere Situation:
Zum 1.4 mieten wir(2 Stundenten) eine 2er WG in einem Studentenwohnheim. Eine vorherige Besichtigung war seitens der Verwaltung nicht möglich.
In der Wohnung sind einige Mängel wie zum Beispiel ein stark verdreckter Teppichboden, kaputte Heizung, Wasserfleck an der Decke durch ein Wasserschaden etc.
Diese Mängel wurden sofort dem Vermieter mitgeteilt, woraufhin er in die Wohnung kam und sie sich selbst angeschaut hat. Er hat allen Mängeln zugestimmt und beauftragt neue Böden verlegen zu lassen und eine Reinigungsfirma die Wohnung professionell zu reinigen (Die Wohnung ist sehr verdreckt und es ist sehr wahrscheinlicher Schimmel im Badezimmerlüfter, da diese 2 Jahre nicht gewechselt wurden).
Da die Böden neu gemacht werden müssen können wir praktisch gesehen noch nicht in die Wohnung einziehen.
Heute(19.4.) wurde bis auf die kaputte Heizung noch nichts von den Mängeln behoben, sodass wir immer noch nicht eingezogen sind.
In diesem Fall haben wir doch sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf Mietminderung, oder?
Wir würden gerne ein paar Meinungen oder Tipps von euch hören!
Danke im voraus!
Grüße
PS:
Mietvertrag: "Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung
der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese aufgrund
einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen
Modernisierung nach § 555 b Nr. 1 BGB dient."
Ein neuer Boden sollte doch nicht darunter fallen, oder?