Mietminderung durch verspätetem Einzug

  • Hallo zusammen,


    hier unsere Situation:


    Zum 1.4 mieten wir(2 Stundenten) eine 2er WG in einem Studentenwohnheim. Eine vorherige Besichtigung war seitens der Verwaltung nicht möglich.
    In der Wohnung sind einige Mängel wie zum Beispiel ein stark verdreckter Teppichboden, kaputte Heizung, Wasserfleck an der Decke durch ein Wasserschaden etc.
    Diese Mängel wurden sofort dem Vermieter mitgeteilt, woraufhin er in die Wohnung kam und sie sich selbst angeschaut hat. Er hat allen Mängeln zugestimmt und beauftragt neue Böden verlegen zu lassen und eine Reinigungsfirma die Wohnung professionell zu reinigen (Die Wohnung ist sehr verdreckt und es ist sehr wahrscheinlicher Schimmel im Badezimmerlüfter, da diese 2 Jahre nicht gewechselt wurden).
    Da die Böden neu gemacht werden müssen können wir praktisch gesehen noch nicht in die Wohnung einziehen.
    Heute(19.4.) wurde bis auf die kaputte Heizung noch nichts von den Mängeln behoben, sodass wir immer noch nicht eingezogen sind.


    In diesem Fall haben wir doch sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf Mietminderung, oder?
    Wir würden gerne ein paar Meinungen oder Tipps von euch hören! :)
    Danke im voraus!



    Grüße



    PS:
    Mietvertrag: "Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung
    der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese aufgrund
    einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen
    Modernisierung nach § 555 b Nr. 1 BGB dient."
    Ein neuer Boden sollte doch nicht darunter fallen, oder?

  • Hallo dasa,


    "Eine vorherige Besichtigung war seitens der Verwaltung nicht möglich. In der Wohnung sind einige Mängel wie zum Beispiel ein stark verdreckter Teppichboden, kaputte Heizung, Wasserfleck an der Decke durch ein Wasserschaden etc."
    - Wohl wissend habt Ihr also dies so akzepiert...


    "Diese Mängel wurden sofort dem Vermieter mitgeteilt, woraufhin er in die Wohnung kam und sie sich selbst angeschaut hat. Er hat allen Mängeln zugestimmt und beauftragt neue Böden verlegen zu lassen und eine Reinigungsfirma die Wohnung professionell zu reinigen"
    - Freut Euch doch!


    "Da die Böden neu gemacht werden müssen können wir praktisch gesehen noch nicht in die Wohnung einziehen.
    Heute(19.4.) wurde bis auf die kaputte Heizung noch nichts von den Mängeln behoben, sodass wir immer noch nicht eingezogen sind."
    - Ich bin kein Sachverständiger oder Richter, welche beurteilen können, ob die Wohnung dadurch unbewohnbar war/ist.


    "In diesem Fall haben wir doch sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf Mietminderung, oder?"
    - Ist ein sehr umfangreiches Thema. Es soll Leute geben, die prozessieren auf Teufel-komm-heraus.


    PS: Ob eine Bodenerneuerung zur energetischen Sanierung gehören könnte, würde wohl auch eher ein Sachverständiger beurteilen können.

  • Hallo,


    @ Berny: eine Erneuerung des Bodenbelags ist keine energetische Sanierung. Für so etwas braucht man keinen Sachverständigen.


    zur Sache:
    Eine Mietminderung werdet ihr im Nachhinein nicht kriegen, da ihr diese nicht einmal angedroht hattet. Ob eine schmutzige Wohnung ein Grund ist eine Mietminderung geltend zu machen, oder etwa gar nicht erst einzuziehen, würde ich bezweifeln.


    Wenn du dann noch mit dem Badezimmerlüfterargument kommst, dann wird es richtig haarig. Warum um alles in der Welt sollte in dem Lüfter Schimmel sein, nur weil er älter als zwei Jahre ist? Dann wäre in sicherlich 80% der Lüfter in unserer Republik Schimmel, da die meisten älter als zwei Jahre sind.


    Mein Tipp: Putz selbst durch und zieh ein. Wenn der Boden erneuert wird, ist es Sache des Vermieters alles freizuräumen.


    Gruß
    H H

  • Danke für eure Meinungen!


    Eingezogen sind wir auch nicht weil der Vermieter immer gesagt hat dass die Wohnung die kommenden Tage fertig sein wird. Aber das tut ja jetzt auch nichts mehr zur Sache.


    Der Vermieter hat uns selber gesagt dass da sehr wahrscheinlich Schimmel drin ist, da die Filter nicht ausgewechselt wurden. Natürlich sollen nur die Filter gewechselt werden und nicht der gesamte Lüfter.


    Grüße

  • Eingezogen sind wir auch nicht weil der Vermieter immer gesagt hat dass die Wohnung die kommenden Tage fertig sein wird.
    Der Vermieter hat uns selber gesagt dass da sehr wahrscheinlich Schimmel drin ist, da die Filter nicht ausgewechselt wurden. Natürlich sollen nur die Filter gewechselt werden und nicht der gesamte Lüfter.


    Ich würde da auch nicht mieten, da dem VM der Zustand seiner Mietsache wohl offensichtlich egal ist und Einnahmen durch Vermietung ihn wohl auch nicht interessieren...:eek:

  • Falls es noch wen interessiert, wir können die Wohnung jetzt beziehen und wir haben eine Mietminderung von 70% bekommen :)


    Grüße

  • Falls es noch wen interessiert, wir können die Wohnung jetzt beziehen und wir haben eine Mietminderung von 70% bekommen :)


    Na prima, dann solltet Ihr den jetzigen Zustand ausreichend verlässlich dokumentieren und könnt dann anschliessend in die Hände spucken...:o