Härtefall??

  • Hallo!!


    Mein Ex-Freund und ich flogen in Urlaub, er liess mich nach 3 Tagen dort sitzen und flog heim zu seiner minderjährigen Freundin, er ist 34. Wechselte die Schlösser der Wohnung aus und verweigert mir seit August 2016 den Zutritt unserer gemeinsamen Wohnung, wo er seitdem mit seiner Freundin lebt. Wir stehen beide im Mietvertrag. Beim Anwalt sagte man mir, ich müsste trotzdem zahlen, da er seitdem nicht eine Miete gezahlt hat. Es wurden öfter Termine ausgemacht, wo ich meine persönlichen Sachen bekommen sollte, aber nicht eingehalten. Ich habe versucht meinen Teil des Vertrages zu kündigen (per Einschreiben mit Rückschein), aber leider wurde diese nicht akzeptiert. Der Vermieter droht mir nun mit Lohnpfändung, da mein Ex Freund auch nicht arbeitet und dort nichts zu holen ist.
    Morgen ist der Termin für die Zwangsräumung wo ich dann endlich meine persönlichen Sachen bekomme. Da er mir nicht herausgab, musste ich mit Mühe alles neu anschaffen, angefangen bei den Socken bis hin zur kompletten Einrichtung.
    Jetzt meine Frage, kann man mich unter diesen Umständen trotzdem wegen der Mietrückstände und der zurückgelassenen Möbel belangen?


    Brauche dringend Hilfe, da ich anscheinend den falschen Anwalt erwischt habe und nichts erreicht habe ausser einer dicken Rechnung.


    Vielen Dank schonmal!


    Nicole

  • Brauche dringend Hilfe, da ich anscheinend den falschen Anwalt erwischt habe und nichts erreicht habe ausser einer dicken Rechnung.


    Hallo Nicole,
    da Du bereits anwaltlich vertreten wurdest, kann ich Dir nur empfehlen, den Anwalt zu wechseln. Es sollte unbedingt ein FACH-Anwalt sein.

  • Zusatz:

    kann man mich unter diesen Umständen trotzdem wegen der Mietrückstände und der zurückgelassenen Möbel belangen?


    Ja, kann der VM, da Ihr beide gesamtschuldnerisch aus dem MV haftet. (Habt ja beide unterschrieben.) Der VM kann selbst entscheiden, bei wem er sich seine Guthaben versucht zu holen.
    Bitte informiere uns weiterhin.

  • Hallo Nicole,


    leider kann ich Dir da wenig Hoffnung machen. Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, kann sich der Vermieter aussuchen, bei wem er sich die angefallenen Kosten holt. Und das bist natuerlich Du, weil bei Dir die Chancen auf Erfolg hoeher sind.


    Theoretisch kannst Du Dir die entstandene Kosten von Deinem Exfreund - zumindest teilweise - zurueckholen. Klingt aber nicht so, als ob bei dem viel zu holen waere.


    cu
    Guenni