Hallo zusammen,
meine Mutter ist leider vor fast 3 Monaten verstorben. Sie war Mieterin bei einer Wohnungsbaugenossenschaft und lebte in der Wohnung mit ihrem langjähriger Lebenspartner (nichteheliche Lebensgemeinschaft). Dieser ist kein eingetragener Mieter.
Es geht nun darum ob der Lebenspartner die Wohnung übernehmen darf.
Zur Zeit ist es so, dass der Mietvertrag ja erst mal automatisch auf mich als Erben übergegangen ist. Ich möchte aber gern dem Lebenspartner ermöglichen dort weiter zu wohnen ohne selbst Mieter zu sein.
Die Wohnungsbaugenossenschaft stellt den Fall jetzt so dar, dass ich die Mitgliedschaft und den Mietvertrag erst kündigen müsste, damit ihr Lebenspartner die Wohnung quasi als neuer Mieter übernehmen kann.
Das Problem dabei ist aber: die Wohnungsbaugenossenschaft würde den Lebenspartner nicht als neuen Mieter akzeptieren weil die Miete mehr als 30% von seinem Einkommen ausmacht. Was bedeuten würde, dass eine Bürgschaft notwendig wäre.
Ist das korrekt? Kann die Wohnungsbaugenossenschaft den Lebenspartner quasi "rauswerfen" wenn ich den Mietvertrag kündige?
Das könnte ich nicht nachvollziehen, zumal ich nicht verstehe wie die Wohnungsbaugenossenschaft auf 30% kommt. Die Wohnung ist in Berlin und dort wird im Schnitt 40% des Gehalts für die Miete aufgewendet.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Danke im Voraus,
Meap