Geruchsbelästigung - Wie vorgehen?

  • Hallo geschätzte Forumsmitglieder,

    zunächst möchte ich bereits jetzt meinen Dank für eure Hilfsbereitschaft und Zeit aussprechen.

    Das Thema selbst:
    Meine Partnerin und ich sind als Mieter seit dem 01.01.2017 in einer neuen Wohung wohnhaft. Bereits bei der Besichtigung war die Wohnung sehr müffelig. Uns wurde jedoch (mündlich) durch die Wohnungsverwaltung versichert, dass der Geruch mit der Zeit verschwinden würde. Wir haben dieser Aussage vertraut und sind eingezogen.

    Der Geruch wurde mit der Zeit so unerträglich und manche Räume können wir nicht verwenden. Der Rauchgeruch ist kalter Rauch, der durch die Zwischenwände zieht und scheinbar durch die Steckdosen und alle Spalte/Ritzen dringt. Es handelt sich nicht um Rauch der vom Flur oder von den Fenster kommt. Wir lüften übrigens auch regelmäßig, trotzdem ist der Geruch vorhanden!
    Bereits seit 3 Monaten sprechen wir das Thema bei der Verwaltung an. Bisher ohne Änderungen oder Maßnahmen. Ausziehen möchten wir nicht, die Wohnung ist ohne den Geruch ideal. Mit Sicherheit könnten Wände und Fußböden besser versiegelt werden, um den Geruch einzudämmen.
    Nach meiner Einschätzung ist es jetzt an der Zeit, einen unabhängigen Gutachter zu bestellen, um die Geruchsbelästigung fachmännisch bestätigen zu lassen.

    1. Ist mein Handeln bisher in Ordnung gewesen?
    2. Sollte ein Gutachter bestellt werden?
    3. Wie sollte weiterhin vorgegangen werden?

    Viele Grüße
    Peter E

  • Hallo,

    der Gutachter wird privat in Auftrag gegeben und kostet dein Geld, vor allem aber würde dieses Gutachten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht anerkannt, also kann man sich das getroßt sparen.

    Durch die Geruchsbelästigung, die subjektiv immer im Empfinden dessen liegt, der sich belästigt fühlt stellt, wenn er nachweislich durch dritte Personen den Nachweis erbringen kann, dass dem so ist, einen Mangel im Gebrauch der Mietsache dar, somit wäre es in diesem Zusammenhang möglich eine Mietminderung vorzunehmen.

    Man hole sich Personen aus dem Bekanntenkreis oder Nachbarn in die Wohnung die das was euch stört auch bestätigen werden, dann fordere man den Vermieter, nicht seinen Handlanger auf den Mangel zu beseitigen mit zeitgleicher Androhung einer Mietminderung, setze ein Frist bis wann das zu erledigen ist.

    ACHTUNG, ist man sich seiner Sache nicht sicher, rate ich einen Juristen hinzuzuziehen um die Forderungen durchzusetzen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo zusammen,

    Zitat von Berny

    hast Du mal mit Mitarbeitern der Verwaltung eine Ortsbesichtigung gemacht?


    Nein das habe ich noch nicht getan. Der Hausmeister war hier und hat gesagt, er riecht es nicht. Alle Leute aus meinem Familien und Bekanntenkreis riechen es jedoch. Die Verwaltung selbst war noch nicht hier. Soll ich die Verwaltung mal auffordern herzukommen?

    Zitat von BHShuber

    Man hole sich Personen aus dem Bekanntenkreis oder Nachbarn in die Wohnung die das was euch stört auch bestätigen werden, dann fordere man den Vermieter, nicht seinen Handlanger auf den Mangel zu beseitigen mit zeitgleicher Androhung einer Mietminderung, setze ein Frist bis wann das zu erledigen ist.


    D.h. ich soll die Verwaltung außer Acht lassen und direkt mit dem Eigentümer sprechen? Die Verwaltung scheint aber auch bevollmächtigt zu sein. Lt. Mietvertrag: "Vermieter XYZ in Vertretung durch Verwaltung Abc....".

    Viele Grüße
    Peter

  • Immer an den Vermieter wenden. Ist das denn der geruch von kaltem Tabakrauch oder riecht es ehr nach feuchtem keller?

    So eine Generalaussage "immer an den Vermieter wenden" ist doch Schwachsinn. Wofür beauftragt der denn eine Verwaltung?

    An den Vermieter sollte man sich wenden, wenn man mit der Verwaltung nicht weiterkommt. Das ist hier allerdings noch nicht der Fall. Ich würde die Verwaltung auffordern jemanden zu schicken, der nicht der Hausmeister ist. Wenn die dann immer noch nichts machen, dann kann man den Vermieter einbeziehen.

    Rein rechtlich wird es allerdings schwer. Schließlich hat die Wohnung bereits bei der Besichtigung gerochen. Da ich davon ausgehe, dass Geruchsfreiheit keine zugesagte Eigenschaft ist, wird es schwer darauf Maßnahmen einzufordern. Es müsste schon extrem riechen, damit es wirklich als nicht geringfügiger Mangel durchgeht. Vor allem, weil der Geruch subjektiv ist.

    Da der Geruch scheinbar aus allen Ritzen kriecht und du es noch nicht einmal genau definieren kannst woher genau (durch die Wände wird er aber nicht ziehen), es ohnehin schwer das Problem zu beheben.

    Ich denke es wird Zeit sich über eine neue Wohnung Gedanken zu machen.

    Gruß
    H H

  • Hallo PeterE,

    egal wie Du es anstellst, Du kannst den Vermieter nicht dazu zwingen, Waende und Boeden zu versiegeln. Wenn Du nachweisen kannst, dass Dir zugesagt wurde, der Geruch verfliegt, kannst Du eventuell eine Mietminderung geltend machen.

    Und selbst dazu musst Du im Zweifelsfall den Richter ueberzeugen, dass der Geruch unertraeglich ist. Und zwar nicht fuer Dich persoenlich, sondern fuer den durchschnittlichen Buerger. Wenn nun der Richter beispielsweise Raucher ist, kannst Du Dir die Erfolgschancen sicher selbst ausrechnen.

    cu
    Guenni