Nebenkostenabrechnung nach Auszug / Fristeinhaltung - Abrechnungszeitraum

  • Hallo Zusammen,
    meine Frage betrifft die Nebenkostenabrechnung nach Auszug.

    Hier eine Aufschlüsselung aller Daten.

    Wir sind am 31.03.2016 ausgezogen bzw. der Mietvertrag zum genannten Datum gekündigt.

    Unsere ehemalige Vermieterin hat uns am 29.09.2016 folgende Abrechnung geschickt.

    Nebenkosten vom 01.10.2014 - 30.09.2015 / somit für 12 Monate

    Auch haben wir immer noch Kaution in Höhe von 600 € offen. Diese soll nun, wie heute angekündigt, mit der Abrechnung für den Zeitraum von 01.10.2015 - 31.03.2016 verechnet werden.

    Wurden die Fristen korrekt eingehalten ?

    Die Nebekosten wurden von Brunata berechnet.

    Wir haben mehrere Jahre in der Wohnung gewohnt, jedoch nie eine Nebekostenabrechnung erhalten. Auch auf verlangen nicht. Wir wollten wissen wie wir mit den Nebekosten liegen. Jetzt erst bekommen wir eine
    Abrechnung in Höhe von 1480€!! Ohne auch nur irgend welche Vergleichswerte zu haben.

    Würde mich freuen wenn ich von euch ein Feedback erhalten würde.

    Vielen Dank

    Schöne Grüße
    Mathew

  • Die Abrechnung wird für den 01.10.15-30.09.16 gelten und anteilig auf eure Wohndauer berechnet sein. Der Vermieter hat also noch Zeit bis Ende September, um euch die Abrechnung zuzustellen.

    Aufgrund der erwarteten Nachzahlung kann eine Verechnung stattfinden.

    Zum Verständnis: wenn jahrelang keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurden, wurde jetzt Heizung nach qm abgerechnet und Warmwasser auf welcher Basis?

  • Abrechnungszeitraum 01.10.2014 - 30.09.2015, Zugang der Abrechnung 29.09.2016.

    Alles korrekt.

    1480 €, Nachzahlung oder Gesamtkosten?

    Für die Abrechnung 01.10.2015 - 30.09.2016 hat die Vermieterin bis 30.09.2017 Zeit. Das Euer Nutzungszeitraum nur vom 01.10.2015 - 31.03.2016 ging spielt keine Rolle.

    Für welche Zeiträume habt Ihr keine Abrechnung(en) bekommen?

  • Ausgezogen sind wir am 31.03.2016
    Die 1480 € sind die uns in Rechnung gestellten NK in für den Zeitraum vom 10.2014 - 09.2015. ( Erhalten am 29.09.2016)
    Für den Zeitraum von 10.2015 - 03.2016 soll ich noch die anteilige Rechnung bekommen. Hiervon soll dann die noch
    offene Kaution in Höhe von € 600,00 verechnet werden.
    Mir ging es hauptsächlich um den Abrechnungszeitraum.

  • Die 1480 € sind die uns in Rechnung gestellten NK in für den Zeitraum vom 10.2014 - 09.2015. ( Erhalten am 29.09.2016)

    Nachzahlung?

    Zitat

    Für den Zeitraum von 10.2015 - 03.2016 soll ich noch die anteilige Rechnung bekommen. Hiervon soll dann die noch
    offene Kaution in Höhe von € 600,00 verechnet werden.
    Mir ging es hauptsächlich um den Abrechnungszeitraum

    Abrechnungszeitraum kann jeder beliebige Zeitraum von 12 Monaten sein. In deinem Fall der 01.10. - 30.09. des Folgejahres. völlig korrekt.

    Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraumes 12 Monate Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzuschicken, wenn er eine Nachforderung geltend machen will.

    Das der Nutzungszeitraum des Mieters wegen Ein- oder Auszug kürzer als der Abrechnungszeitraum ist spielt keine Rolle.

    Heißt, sollte dir die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 1.10.15 - 30.9.16 erst am 30.9.17 zugehen und eine Nachzahlung ergeben, darf die Vermieterin diese mit der Kaution verrechnen und falls die nicht reicht die Differenz noch von dir fordern.

  • Ja, das ist die Nachzahlung die getätigt werden muss. Wir haben in 9 Jahren in denen wir dort gewohnt haben nie eine Nachzahlung erhalten, weil sie es einfach verpennt hat. Wir konnten uns jedoch auch nie ein Verhältnis davon machen, wie wir mit den Nebenkosten liegen. Erst nach Auszug von uns hat sie sich darum gekümmert, weil sie Angst hat leer auszugehen. Für uns dann natürlich das böse
    erwachen. Leider hatte ich nie Vergleichswerte, mit der ich das hätte prüfen können. Wenn ich die Nachzahlung auf die Nebenkosten umlege wären diese unverhältnismäßig.
    Hätte ich die Rechnung im ersten Jahr bekommen, wären wir auch schnell wieder raus gewesen.
    Gibt es das keine Möglichkeit gegen Unverhältnismäßigkeit oder ähnliches vorzugehen ?

  • Zitat

    Gibt es das keine Möglichkeit gegen Unverhältnismäßigkeit oder ähnliches vorzugehen ?

    Verhältnismäßigkeit ist ein relativer Begriff. Wie groß war denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?

    Die 1480 € auf 12 Monate verteilt machen ca. 123 € monatlich zu wenig.

    Angenommen die Wohnung war etwa 100 m² groß und Ihr habt jahrelang nur 100 € monatlich voraus gezahlt, kann das schon hinkommen.

    Dann wäre es zu Eurem großen Vorteil das die Vermieterin jahrelang nicht abgerechnet hat.

    Gegen die Abrechnung (10/2015 - 9/2016) könnt Ihr noch bis 29.9.2017 Einwände erheben. Darum rate ich sie prüfen zu lassen.

    Es sei denn die Vorauszahlungen waren unverhältnismäßig gering.

  • bei knapp 90 m2 haben wir 170 € Nebenkosten monatlich bezahlt.

    Inklusive Heiz- und evtl. Warmwasserkosten schon ziemlich wenig.

    Zum Vergleich, ich vermiete eine eben so große Wohnung. Letztes Jahr betrugen die monatlichen BK, bei Nutzung durch 2 Personen, im Schnitt 225 €.

    Davon etwa 135 € für Heizung und Warmwasser. Der Rest übrige BK wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Mehr nicht.

    Regionale Kosten spielen auch eine große Rolle. Müllentsorgung ist bei mir ein Kostenpunkt der nicht weiter ins Gewicht fällt. Für einen 1personenhaushalt maximal knapp 80 € im Jahr. Von anderen Regionen ist mir bekannt das das locker das 3fache sein kann.

    Die Grundsteuer kann auch extrem unterschiedlich sein. Für meine Wohnung sind das ca. 175 € im Jahr. Wo anders kann das das Doppelte oder 3fache sein.

    Sind in Euren BK vielleicht auch Extras wie z. B. Gartenpflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, Hausmeister enthalten treibt das die Kosten natürlich auch in die Höhe.

    So unwahrscheinlich das die Kosten tatsächlich um 290 € monatlich betrugen ist also nicht.

    Trotzdem, laßt die Abrechnung fachlich prüfen. Bei fast 1500 € lohnt das auf jeden Fall.

  • Inklusive Heiz- und evtl. Warmwasserkosten schon ziemlich wenig.


    Wenn du zu den 170€ Vorauszahlungen noch 1/12 von 1480 Nachzahlung addierst kommt aber 293€ im Monat raus.
    Das ist schon viel, wenn auch nicht unmöglich.
    Abrechnung evtl. mal scannen und anonymisiert einstellen?