NK Frage

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen seit 04.2014 in unserer Wohnung haben aber noch nie eine NK Abrechnung erhalten.
    ( abgelesen wurde aber schon Wasser und Heizung )

    Im Mietvetrag ist natürlich keine Pauschale vereinbart.

    Bis zu welchem Zeitraum kann der VM jetzt noch eine erstellen falls noch was kommt ? Nur für 1 Jahr Rückwirkend also 2016 ?

  • Zitat

    Im Mietvetrag ist natürlich keine Pauschale vereinbart.

    Was genau steht im Mietvertrag?

    Ist überhaupt vereinbart das Du NK zahlen mußt?

    Wenn möglich lade die entsprechende Vertragsseite als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    Bis zu welchem Zeitraum kann der VM jetzt noch eine erstellen falls noch was kommt ?

    Für 2014, 2015 und 2016.

    Nur mßtest Du evtl. Nachzahlungen für 2014 und 2015, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr nicht mehr zahlen.

    Ein evtl. Guthaben dagegen würde dir noch zustehen.

    Darum solltest, falls monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, die Abrechnungen trotzdem fordern.

  • Also ich hab noch nie im Leben Nebenkosten zurück bekommen :) ich versuch die Seite mal hochzuladen ist allerdings ein Standard Mietvetrag Vordruck von AVERY ZWECKFORM

    darin steht unter 3.9. Über die monatlichen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten rechnet der Vermieter kalenderjährlich ab...

  • Zitat

    Über die monatlichen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten rechnet der Vermieter kalenderjährlich ab...

    Das begründet schon mal deinen Anspruch auf jährliche Abrechnungen.

    Diesen Anspruch kannst Du Notfalls per Zurückbehalt der Vorauszahlungen durchsetzen.

    Ob das Sinn macht kommt auf die Höhe der Vorauszahlungen und die Größe der Wohnung an.

    Angenommen die Wohnung hat 100 m² und die monatlichen Vorauszahlungen 100 € oder weniger inkl. Heiz- und Warmwasserkosten, würde ich die Füße still halten.

    Gehen die Kosten für Heizung und Warmwasser aber extra, direkt an einen Anbieter, wäre nicht ganz ausgeschlossen das bei Abrechnung ein Guthaben raus kommt.

  • wir wohnen seit 04.2014 in unserer Wohnung haben aber noch nie eine NK Abrechnung erhalten.


    Hallo, wie ist denn der übliche Abrechnungszeitraum in diesem Haus? Notfalls andere Mieter befragen. Falls Du keine zielführenden Auskünfte bekommst, müsste man wohl vom Kalenderjahr ausgehen(?).

  • Gut also das bedeutet nun also falls Ihm jetzt einfällt noch eine zu machen dann kann er diese für 2016 einfordern und bei dieser müsste ich auch Nachzahlen falls es sich daraus ergben sollte. (Stichtag 31.12.2017)
    Es ist ja eindeutig kalendjährliche Abrechnung im MV.

    Und für die Jahre davor werde ich schön gar nichts machen da ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann etwas herauszubekommen (eher das Gegenteil) da ich unseren Verbrauch aufgrund vieler Umzüge einschätzen kann. Wird am Ende sonst nur für schlechte Stimmung beim Vermieter sorgen und dieser ist eigentlich sehr nett...

  • Zitat

    Es ist ja eindeutig kalendjährliche Abrechnung im MV.

    Dann kann der VM im Moment nur für 2016 eine evtl. Nachforderung geltend machen, sofern seine Abrechnung spätestens am 31.12.2017 zugegangen ist.

  • Gut also das bedeutet nun also falls Ihm jetzt einfällt noch eine zu machen dann kann er diese für 2016 einfordern und bei dieser müsste ich auch Nachzahlen falls es sich daraus ergben sollte. (Stichtag 31.12.2017)
    Es ist ja eindeutig kalendjährliche Abrechnung im MV.

    Und für die Jahre davor werde ich schön gar nichts machen da ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann etwas herauszubekommen (eher das Gegenteil) da ich unseren Verbrauch aufgrund vieler Umzüge einschätzen kann. Wird am Ende sonst nur für schlechte Stimmung beim Vermieter sorgen und dieser ist eigentlich sehr nett...

    Ich hoffe, Du hast Humor.
    Ein Mieter forderte die schon längst fällige Nebenkostenrechnung vom Vermieter. Dieser meinte nur, es ist nicht nötig, bei ihm habe das Geld ja gereicht.

  • Ich hoffe, Du hast Humor.
    Ein Mieter forderte die schon längst fällige Nebenkostenrechnung vom Vermieter. Dieser meinte nur, es ist nicht nötig, bei ihm habe das Geld ja gereicht.


    Ich werde diesen gelöschten Thread nicht wieder ausgraben. "Hauptsache", diese Angelgenheit hatte seinerzeit beiden Parteien ordentlich Geld gekostet...:o

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!