Heizkostenabrechnung! 6,48 € Verbrauch und 529,18 € Grundkosten? kann das so sein?

  • im Mietvertrag steht nur, es wird nach verbrauch abgerechnet. Wir Wohnen in einem zwei Familienhaus, wo aber noch ein Friseursalon und noch ein ein Fußpflegesalon ist.

  • Wie ist im Mietvertrag die Verteilung der Heizkosten geregelt? Wohnt ihr mit dem VM in einem Zweifamilienhaus?

    Die Verteilung der Heizkosten regelt die Heizkostenverordnung. Da gilt auch für 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.

    Franky19841

    Rechnerisch ist das völlig korrekt.

    Meine Meinung dazu kennst Du ja schon von anderer Stelle.

    Ich spare mir das hier zu wiederholen.

    Hinweis für andere User: Fragesteller hat mit Kamin geheizt. Darum der geringe Verbrauch.

  • Kannst ja mal nach der Heizkostenverordnung googlen. Ob ein Vorwegabzug der Heizkosten für die Gewerbeeinheiten erfolgen muss kann ich nicht beurteilen.
    Du hast halt das Pech, dass die anderen Parteien sehr viel mehr heizen als du. Da die Heizenergie im Normafall nicht nur nach Verbrauch umgelegt wird (sondern auch nach Fläche: bei dir 50/50) musst du den Verbrauch der anderen Parteien mitzahlen. Allerdings nutzt du die Abwärme der Nachbarn ja auch mit. Und 50 Cent Heizkosten pro qm und Monat sind ja sehr human.

  • im Mietvertrag steht nur, es wird nach verbrauch abgerechnet. Wir Wohnen in einem zwei Familienhaus, wo aber noch ein Friseursalon und noch ein ein Fußpflegesalon ist.

    Die Zahlen ja auch ihre Grundkostenanteil.

    Und die restlichen 1140 € Verbrauchskosten.

  • Hallo Franky19841,
    auch ich kann nichts Beanstandenswertes entdecken. Du solltest der guten Ordnung halber aber nicht gebühren mit Grundkosten verwuchseln.

  • Ich verstehe einfach nicht, warum ich 50% der grundkosten übernehmen muss, wen wir doch eigentlich 4 einheiten sind und ich dazu noch am wenigsten von allen wirklich verbraucht hab.
    in meinem Mietvertrag steht auch keine 50/50 regelung drin, sondern nur Abrechnung nach Verbrauch. des weiteren hab ich in einer seperaten Nebenkosten-Abrechnung ja auch schon den Schornsteinfeger bezahlt.

  • Ich verstehe einfach nicht, warum ich 50% der grundkosten übernehmen muss, wen wir doch eigentlich 4 einheiten sind und ich dazu noch am wenigsten von allen wirklich verbraucht hab.
    in meinem Mietvertrag steht auch keine 50/50 regelung drin, sondern nur Abrechnung nach Verbrauch. des weiteren hab ich in einer seperaten Nebenkosten-Abrechnung ja auch schon den Schornsteinfeger bezahlt.

    Schornsteinfegerkosten für den Kamin, den Du ja alleine nutzt, und die Kosten der Emissionsmessung der Heizungsanlage sind 2 paar Schuhe.

    Zu der HK-Abrechnung muß es ja auch eine Auflistung der Gesamtkosten geben.

    Stell die bitte auch mal rein.

    Du übernimmst nicht 50 % der Grundkosten. Sondern nur den Teil davon der auf deine Wohnfläche entfällt. Hier die 529 €.

    Die anderen 617 € teilen sich die anderen Nutzer.

    Deine Wohn-/Nutzfläche ist vermutlich die größte im Haus.

    Die sog. Grundkosten sind völlig verbrauchsunabhängig. Kannst oder willst Du das nicht begreifen?

  • Den Schornsteinfeger für unseren kamin bezahlen natürlich wir selber und das ist mir auch klar.
    Den rest, verstehe ich einfach nicht wirklich. hatte bisher auch noch nie eine solche situation.

    ich stelle mal meine Nebenkosten-Abrechnung hier rein. mehr habe ich von den Vermietern nicht bekommen.

    685a35d1-679d-4108-882b-73c7cb868194.jpg28ae7746-563a-458d-b750-24afeb722206.jpg

    Bild 1 ist keine Abrechnung, sondern lediglich eine Kostenauflistung.

    Es fehlen Abrechnungs-, Nutzungszeitraum, Gesamtkosten, Gesamtwohnfläche und der Umlageschlüssel.

    Das ist was mir auf den 1. Blick auffällt.

    Neuausstattung elektr. Heizkostenverteiler? Versucht der VM etwa die Anschaffungskosten umzulegen?

    Die Kosten für den Schornsteinfeger können separat umgelegt werden. Nur dürfen sie dann nicht mehr in die Heizkosten einbezogen werden.

    Zu jeder Einzelabrechnung, so kenne ich das jedenfalls, für Heizkosten gehört auch die Aufstellung woraus sich die Gesamtkosten zusammen setzen.

  • Zu jeder Einzelabrechnung, so kenne ich das jedenfalls, für Heizkosten gehört auch die Aufstellung woraus sich die Gesamtkosten zusammen setzen.


    Die Positionen 3), 5) gehören jedenfalls in die Heizostenabrechnung, die Pos. 6) ist eine Investition, welche der Hauseigentümer sebst zu bezahlen hat.

  • Huhu, ja also ich habe nur diese zwei Abrechnungen bekommen. Die Neuausstattung der elektr. Heizkostenverteiler habe ich bereits mit der Nebenkostenabrechnung bezahlt. was kann ich mir denn jetzt noch von den Vermietern anfordern?

    lG

  • was kann ich mir denn jetzt noch von den Vermietern anfordern?

    Eine korrekte Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

    Das was Du bekommen hast entspricht dem nicht annähernd.

    Die Neuausstattung mit elektronischen Heizkostenverteilern mußt Du nicht zahlen. Bestenfalls die Mieter falls die Teile gemietet sind.

  • Ja, die Teile sind gemietet. kosten, 69,83 €. Vielleicht sollte ich mich einfach an den Mieterschutzbund wenden um überall auf der sicheren seite zu sein.
    wisst ihr, ich bin der letzte, der sich über irgendwelche Zahlungen aufregt. doch diese Heizkosten im Nutzen/Kosten vergleich kommen mir einfach viel zu hoch vor. wie man sieht, verbrauche ich von dem Gas ja wirklich fast nichts. wir haben uns extra einen Kamin angeschafft, um möglichst viel zu sparen. wobei man den preis fürs Holz/Briketts und 2 mal Jährlich Schornsteinfeger ja auch nicht ausser betracht lassen darf. bloß in meiner Situation rentiert sich das grade garnicht.

  • Hallo,

    es ist mir nicht ganz klar, warum hier keiner auf den offensichtlichen Fehler ausfmerksam macht.

    Die Betriebskosten für die Gewerbeeinheiten sind separat abzurechnen. Es kann nicht angehen, dass die Wohneinheiten, die verständlicherweise wesentlich höheren Heizkosten von Ladengeschäften mitzutragen haben.

    D.h. eine Verteilung der Heizkosten hat zu 100% nach Wohnen und Gewerbe zu erfolgen, anschließend wird der Wohnungsanteil unter den zwei Wohnungen verteilt (50%/50% bis zu 70%/30%).

    Gruß
    H H

  • wir haben uns extra einen Kamin angeschafft, um möglichst viel zu sparen.

    Ihr spart doch kräftig. Etwa 1000 - 1200 € Heizkosten die an den Vermieter zu zahlen wären. Soviel werden Briketts und Holz ja wohl nicht gekostet haben. Wenn doch, Pech gehabt.


    Zitat

    doch diese Heizkosten im Nutzen/Kosten vergleich kommen mir einfach viel zu hoch vor.

    Das Ihr die zentrale Heizung nicht nutzt/nutzen wollt ist allein Euer Problem.

    Davon abgesehen, hättet Ihr eine Wohnung mit eigener Heizungsanlage (Therme) würden neben den Verbrauchskosten auch verbrauchsunabhängige Kosten anfallen. Die Wartung, Emissionsmessung und der Betriebsstrom. Das können locker 250 - 300 € im Jahr sein.

    Forder vom Vermieter eine korrekte Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Dazu brauchst Du erst mal weder Mieterbund, noch einen Anwalt.

  • Kann es sein, dass hier bei "50%/50%" statt der Aufteilung der Heizkosten auf die Mieter die Berechnung nach Grundkosten/Verbrauchskosten gemeint sein könnte? Oder umgekehrt? (Ich frag' ja nur mal so...):confused:

  • Kann es sein, dass hier bei "50%/50%" statt der Aufteilung der Heizkosten auf die Mieter die Berechnung nach Grundkosten/Verbrauchskosten gemeint sein könnte? Oder umgekehrt? (Ich frag' ja nur mal so...):confused:

    Siehe die als Bild angehängte Abrechnung.

    Das TE fast 50 € der Grundkosten tragen muß liegt vermutlich daran das seine Wohnfläche fast 50 % der Gesamtwohnfläche ausmacht.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (2. Mai 2017 um 14:17)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!