Staffelmiete mit Erhöhung von €10 pro Jahr, Vermieterin will jetzt €60 mehr

  • Hallo Forum,

    meine Freundin mietet seit genau einem Jahr eine Wohnung mit Staffelmiete. Zum 1.5.2017 erhöht sich die Kaltmiete von €550 auf €560, und laut Mietvertrag geht es genau so weiter; jeweils zum 1. Mai steigt die Kaltmiete um €10.

    Bestandteil der Vereinbarung im Mietvertrag ist eine explizite Festlegung der Monatskaltmiete auf €570, €580 und ab 1.5.2020 auf €590, sowie auf einem Beiblatt die Anmerkung, dass die Staffelmiete in genau dieser Form weiter läuft, sollte das Mietverhältnis über den 1.5.2019 hinaus bestehen.

    Unter dieser Vereinbarung steht wörtlich folgende Bemerkung:
    "Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§558 BGB) sowie wegen baulicher Maßnahmen (§559 BGB) ausgeschlossen."

    Die Vermieterin hat vor ein paar Tagen unter Berufung auf Mietspiegel und eine Erhöhung des Erbpachtzins die Miete um zusätzliche €50 erhöht.
    Die Frage ist, darf sie das?
    Bzw. wenn in o.g. Bemerkung von "Laufzeit der Staffelmiete" die Rede ist, bezieht sich das hier jeweils auf ein Jahr, und kommt deswegen die Erhöhung genau jetzt und ist damit auch erlaubt?

    Vielen Dank,
    Chris

  • Zitat

    Unter dieser Vereinbarung steht wörtlich folgende Bemerkung:
    "Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§558 BGB) sowie wegen baulicher Maßnahmen (§559 BGB) ausgeschlossen."

    Das ist nicht nur eine Vereinbarung, sondern Gesetz.

    Abs. 2 § 557b BGB

    Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

    Zitat

    Bzw. wenn in o.g. Bemerkung von "Laufzeit der Staffelmiete" die Rede ist, bezieht sich das hier jeweils auf ein Jahr,

    Auf die Gesamte Laufzeit der Staffelmiete. In Eurem Fall eigentlich unendlich.

    Denn es heißt ja in Eurem Vertrag:

    Zitat

    sowie auf einem Beiblatt die Anmerkung, dass die Staffelmiete in genau dieser Form weiter läuft, sollte das Mietverhältnis über den 1.5.2019 hinaus bestehen.

    Ob eine Staffelmietvereinbarung von unendlicher Dauer zulässig ist kann ich jetzt nicht sagen.

    Fakt ist aber im Moment kann die Vermieterin die Mieter weder nach §558 noch nach §559 erhöhen.

  • Hallo Chreis,
    wie auch meine Vorrednerin schon schrieb, so würde auch ich das Ansinnen der Vermieterin wegen Unzulässigkeit zurückweisen.

  • Hallo khrismuc,

    grundsaetzlich stimme ich meinen Vorrednern zu, waehrend der Laufzeit eines Staffelmietvertrags kann die Miete nicht noch anderweitig erhoeht werden.

    Aber natuerlich gibt es wie ueblich Ausnahmen. Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, und das scheint mir Deiner zu sein, so kann die Staffelmietvereinbarung gekuendigt werden. Der Vermieter braucht zwar Gruende dafuer, aber zumindest die nicht vorhersehbare Erhoehung des Erbpachtzinses duerfte ein ausreichender Grund zu sein.

    Im Endeffekt wird der Vermieter wohl mit seiner Erhoehung durchkommen, wenn auch vermutlich nicht auf die Art und Weise, wie er es bei Dir versucht.

    cu
    Guenni

  • Zitat

    Ob eine Staffelmietvereinbarung von unendlicher Dauer zulässig ist kann ich jetzt nicht sagen

    Für Staffelmiete gab es mal eine Begrenzung von 10 Jahren, ob das noch Gültigkeit hat?

  • Hallo Banane,

    die Begrenzung auf 10 Jahre ist meines Wissens bereits 2001 abgeschafft worden und hat nur noch fuer Altvertraege Bestand, die davor abgeschlossen wurden. Ist fuer diesen Thread also nicht relevant.

    cu
    Guenni

  • Hallo Banane,

    die Begrenzung auf 10 Jahre ist meines Wissens bereits 2001 abgeschafft worden und hat nur noch fuer Altvertraege Bestand, die davor abgeschlossen wurden. Ist fuer diesen Thread also nicht relevant.

    cu
    Guenni

    Danke für den Hinweis.

  • Sehr verspätet, aber danke an alle für die Auskünfte!

    Meine Freundin hat der Vermieterin mitgeteilt, dass die Mieterhöhung nicht erlaubt ist und sie sie schlicht nicht zahlen wird. Damit war das Thema glücklicherweise erledigt :/:D

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