Hallo Forum,
meine Freundin mietet seit genau einem Jahr eine Wohnung mit Staffelmiete. Zum 1.5.2017 erhöht sich die Kaltmiete von €550 auf €560, und laut Mietvertrag geht es genau so weiter; jeweils zum 1. Mai steigt die Kaltmiete um €10.
Bestandteil der Vereinbarung im Mietvertrag ist eine explizite Festlegung der Monatskaltmiete auf €570, €580 und ab 1.5.2020 auf €590, sowie auf einem Beiblatt die Anmerkung, dass die Staffelmiete in genau dieser Form weiter läuft, sollte das Mietverhältnis über den 1.5.2019 hinaus bestehen.
Unter dieser Vereinbarung steht wörtlich folgende Bemerkung:
"Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§558 BGB) sowie wegen baulicher Maßnahmen (§559 BGB) ausgeschlossen."
Die Vermieterin hat vor ein paar Tagen unter Berufung auf Mietspiegel und eine Erhöhung des Erbpachtzins die Miete um zusätzliche €50 erhöht.
Die Frage ist, darf sie das?
Bzw. wenn in o.g. Bemerkung von "Laufzeit der Staffelmiete" die Rede ist, bezieht sich das hier jeweils auf ein Jahr, und kommt deswegen die Erhöhung genau jetzt und ist damit auch erlaubt?
Vielen Dank,
Chris