Nebenkosten, Ausnahme für Verjährungsfristen

  • Hallo zusammen

    bin auf der Suche nach Urteilen, links,....in denen Ausnahmefälle der Verjährungsfristen bez. der Nebenkostenabrechnungen bestätigt werden.

    Vor 9 Monaten kam heraus, dass ich anteilig die Fußbodenheizung der Wohnung unter mir die ganzen Jahre mitbezahlt habe. Es gab bis Mitte letzten Jahres keine Zähler zum Ablesen der Fußbodenheizung. So wurde einfach alles umgelegt.
    Normal hat man 12 Monate Zeit, eine Nebenkostenabrechnung anzufechten.
    Hier konnte ich aber gar nicht wissen, dass die Heizkosten jahrelang völlig falsch berechnet wurden.
    Gibt es da eine Ausnahmeregelung oder etwas in der Art?

    Gutachter würde mich erstmal 2000,00 Euro kosten und ob das erfolg hat.....?!

    Bin für jeden Hinweis dankbar!

  • Zitat

    Gibt es da eine Ausnahmeregelung oder etwas in der Art?

    Die steht im BGB § 556 Abs. 3

    Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Zitat

    Hier konnte ich aber gar nicht wissen, dass die Heizkosten jahrelang völlig falsch berechnet wurden.

    Warum nicht? Gesetze und Verordnungen sind doch jedermann, dank Internet, zugänglich.

    Wird die Fußbodenheizung besagter Wohnung mit Wärme über die zentrale Heizungsanlage versorgt?

    Wenn ja, ist sie doch in Heizkostenabrechnung einzubeziehen. Und die Grundkosten anteilig, nach Wohnfläche, von allen Nutzern zu tragen.

  • vielleicht kam das nicht deutlich genug rüber:

    kurze Darstellung:

    Haus mit 2 Wohnungen und einem kleinen Laden. Ich oben, mit normalen Heizkörpern.
    Wohnung unten hat in 50 % der Wohnfläche Fußbodenheizung, Rest normale Heizkörper.

    Da es für die Fußbodenheizung keine Zähler gab, an denen man genau deren Verbrauch ablesen konnte, wurde die paraktisch von allen bezahlt.....genutzt aber eben nur vom unteren Mieter.

    Leider wurde das erst sehr spät festgestellt. Nun wurden letztes Jahr endlich besagte Zähler eingebaut und man sollte nun die Fußbodenheizung separat ablesen können.
    Läuft alles über die zentrale Heizungsanlage.
    Es geht nicht um die Grundkosten, sondern darum, dass ich unfreiwillig und ohne es zu wissen, fremde Heizkosten mitgetragen habe.
    Vermieter hat es mir gegenüber in Gegenwart von Zeugen bestätigt, wusste aber angeblich selbst bis zum letzten Jahr nichts davon.

    Ich wüsste nicht, wie ich das hätte erkennen sollen/können. Normale Abrechnung...ok. Ist das Eine, kann so stehenbleiben.
    Nicht aber die von mir für den Nachbarn mitgezahlten Heizkosten

  • Sicher, und ich habe für 2016 sogar über 500,00 zurückbekommen. Sonst musste ich immer ein paar Hundert nachzahlen.

    2015 ist noch offen, wurde aber auch rechtzeitig widersprochen. Aber die Jahre davor....

    ich habe angefangen mit 63,00 monatlich für Heizkosten und ständig wurde erhöht, weil ich angeblich mehr verbraucht hab. Vermieter geht den einfachsten Weg. Zuletzt war ich bei über 150, 00 monatlich.....

  • ich habe angefangen mit 63,00 monatlich für Heizkosten und ständig wurde erhöht, weil ich angeblich mehr verbraucht hab. Vermieter geht den einfachsten Weg. Zuletzt war ich bei über 150, 00 monatlich.....

    63 € für wieviel m²?

    Wenn dir das spanisch vorkam warum hast Du die Abrechnungen nicht prüfen lassen?

    Zitat

    Aber die Jahre davor....

    Dann gilt meiner Meinung nach die allgemeine Verjährungsfrist. Die beträgt 3 Jahre.

  • Habe diverse Abrechnungen prüfen lassen, leider nicht von Anfang an. Aber selbst die letzten Jahre hab bei der Überprüfung nichts gebracht, weil 3! Anwälte nicht darüber gestolpert sind, dass ich fast 70 % der Gesamtheizkosten für ganze haus trage. Erst der Mieterbund hat es entdeckt und die meinen, das wäre verjährt. Will ich nicht nicht wirklich glauben, weil mir bis dahin eben o,g, Fakten nicht bekannt waren

    habe knapp 65 qm.

  • Vielen Dank! Ne Menge Infos.
    Allerdings lese ich da nicht genau raus, was jetzt auf meine Situation zutrifft. Bisschen kompliziert für einen Laien.
    So viele verschiedene Hinweise......

  • Vielen Dank! Ne Menge Infos.
    Allerdings lese ich da nicht genau raus, was jetzt auf meine Situation zutrifft. Bisschen kompliziert für einen Laien.
    So viele verschiedene Hinweise......

    Wir sind auch nur Laien und geben hier lediglich unsere Erfahrungen bzw. etwas angelesenes Wissen weiter.

    Wenn Du Antworten von einem Profi möchtest mußt Du einen Anwalt befragen.

  • nicht falsch verstehen...ich bin wirklich dankbar für die Infos. Werde das an den Mieterbund weitergeben, die sollten da das Richtige rauslesen können. Vielen Dank nochmal!

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