Hallo zusammen
bin auf der Suche nach Urteilen, links,....in denen Ausnahmefälle der Verjährungsfristen bez. der Nebenkostenabrechnungen bestätigt werden.
Vor 9 Monaten kam heraus, dass ich anteilig die Fußbodenheizung der Wohnung unter mir die ganzen Jahre mitbezahlt habe. Es gab bis Mitte letzten Jahres keine Zähler zum Ablesen der Fußbodenheizung. So wurde einfach alles umgelegt.
Normal hat man 12 Monate Zeit, eine Nebenkostenabrechnung anzufechten.
Hier konnte ich aber gar nicht wissen, dass die Heizkosten jahrelang völlig falsch berechnet wurden.
Gibt es da eine Ausnahmeregelung oder etwas in der Art?
Gutachter würde mich erstmal 2000,00 Euro kosten und ob das erfolg hat.....?!
Bin für jeden Hinweis dankbar!