Kündigung wegen von mir bestelltem Handwerker

  • Hallo an das Forum
    Die Heizung in dem von uns gemieteten Haus funktionierte nicht mehr. Daraufhin habe ich den Handwerker bestellt und seine Rechnung in Höhe von Euro 2000 bezahlt und jetzt versucht dies vom Vermieter durch Einbehalten der Miete zurück zu holen.
    Jetzt habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist dies rechtens?

  • Hallo an das Forum
    Die Heizung in dem von uns gemieteten Haus funktionierte nicht mehr. Daraufhin habe ich den Handwerker bestellt und seine Rechnung in Höhe von Euro 2000 bezahlt und jetzt versucht dies vom Vermieter durch Einbehalten der Miete zurück zu holen.
    Jetzt habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist dies rechtens?


    Ja, es ist rechtens, falls Deine Mietrückstände zwei Bruttomonatsmieten erreicht haben.

  • Entschuldigung, Du hast den Handwerker bestellt, ergo mußt Du ihn auch bezahlen.

    Die Verrechnung mit der Miete ist nicht rechtens. Folglich die Kündigung des Vermieter rechtens.

  • Ich habe Ihn aber in Verzug gesetzt und er hat nicht reagiert. Er bestreitet den Brief jemals erhalten zu haben. Die Heizung hätte eh früher oder später erneuert werden müssen. Sie war schon sehr alt und ich habe deswegen sehr viel Heizöl verbraucht.

  • Ich habe Ihn aber in Verzug gesetzt und er hat nicht reagiert. Er bestreitet den Brief jemals erhalten zu haben. Die Heizung hätte eh früher oder später erneuert werden müssen. Sie war schon sehr alt und ich habe deswegen sehr viel Heizöl verbraucht.


    Tja, am falschen Ende (für das Einwurfeinschreiben) gespart? Hättest besser bei Bekanntwerden der Heizungsmängel hier gepostet...

  • Ich habe damals den Mieterverein mit der Inverzugsetzung beauftragt. Die haben aber ohne Einschreiben versandt. War auch schon vor nem Jahr.

  • Ich habe damals den Mieterverein mit der Inverzugsetzung beauftragt. Die haben aber ohne Einschreiben versandt. War auch schon vor nem Jahr.

  • Aber der Kessel war doch kaputt und hat erneuert werden müssen. Ich habe mich nicht getraut die Miete zu mindern um nicht deswegen gekündigt zu werden.

  • Aber der Kessel war doch kaputt und hat erneuert werden müssen. Ich habe mich nicht getraut die Miete zu mindern um nicht deswegen gekündigt zu werden.


    Ich würde mal mit dem Vermieter ein Gespräch führen.

  • Er ist zu keiner Aussprache bereit und besteht auf Räumung.
    Kann ich noch einen Härtefall versuchen?


    Von einem Versuch hält Dich hier niemand ab...
    Wie lautete denn das Kündigungsschreiben?

  • Aufgrund mietrückstand zwei Monatsmieten, der Bestellung eines Handwerkers ohne Rücksprache...


    Hört sich so an als wäre es ausweglos. der Handwerker hat alles aufgeschrieben was er nur konnte was er nur konnte weil es ja eh der Vermieter bezahlt. Jetzt bestellt der Vermieter einen Gutachter um dies zu prüfen.

  • Rey82:

    "Aufgrund mietrückstand zwei Monatsmieten,"
    - Halte ich für rechtmässig.

    "der Bestellung eines Handwerkers ohne Rücksprache..."
    - Du hast Fremden Eingriff in Vermietereigentum gewährt...

    "Hört sich so an als wäre es ausweglos."
    - richtig.

    "der Handwerker hat alles aufgeschrieben was er nur konnte was er nur konnte weil es ja eh der Vermieter bezahlt."
    - Irrtum.

    "Jetzt bestellt der Vermieter einen Gutachter um dies zu prüfen."
    - Würde ich auch machen.

  • Er verklagt mich zusätzlich auf Mietausfallschaden weil der Zeitmietvertrag noch zwei Jahre gelaufen wäre. Das habe ich jetzt erst gelesen und verstanden.

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