Kündigung wegen von mir bestelltem Handwerker

  • Er verklagt mich zusätzlich auf Mietausfallschaden weil der Zeitmietvertrag noch zwei Jahre gelaufen wäre. Das habe ich jetzt erst gelesen und verstanden.


    Verstehe.
    Ist der von Dir geschilderte Sachverhalt auch wirklich zutreffend? Ich frage deshalb, da es Mitleser gibt, die auf Fakes oder Trollpostings warten (oder auch absichtlich hier in die Welt setzen...:p:o)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Mai 2017 um 23:33)

  • Jetzt weiß ich nicht mehr was ich sagen soll. Ich bin total am Ende weil der Mietausfallschaden die Höhe eines Mittelklassewagens hat.
    Was ist an meinem Sachverhalt denn so trollig?

  • Ich hatte ein Jahr keine Heizung und habe über den Mieterverein angemahnt. Jetzt hab ich mir nicht mehr zu helfen gewusst und hab den Handwerker geholt und soll auf den Kosten sitzen bleiben? Ist das trollig?

  • Mein Anwalt hat mir zu einem Vergleich geraten der in der Mitte angesiedelt ist. Ungefähr das 10fache der Handwerkerrechnung und damit wäre ich gut bedient da der Vermieter im Recht wäre. Trollig?

  • Aber der Kessel war doch kaputt und hat erneuert werden müssen. Ich habe mich nicht getraut die Miete zu mindern um nicht deswegen gekündigt zu werden.

    Das wäre aber der korrektere Weg gewesen. Kündigen hätte dir der Vermieter nur wenn die Mietminderung unangemessen hoch gewesen wäre.

  • Aber der Mieterverein hat doch vor einem die Heizung angemahnt und der Vermieter bestreitet etwas bekommen zu haben. Ich bin doch im Recht wenn ich eine Heizung benötige...

  • Hallo Rey82,

    hast du den Vermieter vorher per Schreiben mit Fristsetzung über die defekte Heizung kontaktiert?

    LG

    BMF

    Hallo,

    das leidige Problem mit den Mietervereinen, die poltern los ohne darauf Rücksicht zu nehmen, welche Folgen das für einen Mieter haben kann, doch sehe ich hier, durchaus in den Raum gestellt, folgenden Hinweis:

    https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelbeseitigung/Ersatzvornahme/Ersatzvornahme-Mieter-kann-Maengel-selbst-beseitigen-Vorsicht-E1129.htm

    Der Mieter ist zu einer Ersatzvornahme berechtigt, wenn er die Kriterien dazu eingehalten hat.

    In genanntem Fall kann jetzt aber der Mieter die Verbesserung der Mietsache nachdem er die Handwerkerrechnung beglichen hat, gegen die Forderung des Vermieters setzen, in jedem Fall ist ab diesem Zeitpunkt der Gang zu einem Fachjuristen unabdingbar!

    Auch wenn die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen, kann man über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen lassen, hier ist bereits Eile geboten.

    Gruß
    BHShuber

  • Danke für den sehr kompetenten Hinweis ihrerseits. Der Fachanwalt den ich jetzt eingeschaltet habe möchte einen Vergleich anbieten. Ich bezahle die Hälfte der Handwerkerrechnung plus Summe X als Kündigungsschaden und akzeptiere die Kündigung. Für das Geld hätte ich mir den besten Anwalt doppelt und dreifach leisten können. Der Verein hat alles nur noch schlimmer gemacht.

  • Hallo an das Forum
    Die Heizung in dem von uns gemieteten Haus funktionierte nicht mehr. Daraufhin habe ich den Handwerker bestellt und seine Rechnung in Höhe von Euro 2000 bezahlt und jetzt versucht dies vom Vermieter durch Einbehalten der Miete zurück zu holen.
    Jetzt habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist dies rechtens?

    Bei soviel unberechtigter Eigenmacht würde ich meinem Mieter auch kündigen. Ob hier die fristlose Kündigung schon greift? Da müsste man wissen wie weit sich der Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand befindet, oder ist es -wie beschrieben- vorerst der Versuch die Miete einzubehalten, also versucht oder bereits Miete einbehalten?

  • Bei soviel unberechtigter Eigenmacht würde ich meinem Mieter auch kündigen. Ob hier die fristlose Kündigung schon greift? Da müsste man wissen wie weit sich der Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand befindet, oder ist es -wie beschrieben- vorerst der Versuch die Miete einzubehalten, also versucht oder bereits Miete einbehalten?

    Der Vermieter hat gewartet bis ich die zweite Miete einbehalten habe und dann sofort die Kündigung. Unterm Strich zahl ich für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. So spar ich mir die Prozesskosten und darf noch 6 Monate drin bleiben.

  • Rey82,
    ich habe Dir ausreichend verständlich geschildert, welche Art von Troll- oder Fake-Postings hier ab und zu landen.
    Wenn Du allerdings fünf- oder noch mehrmals (fast) hintereinander nur mit Einzelsätzen postest, kann man das schon als Trollen bezeichnen. Um sowas zu vermeiden, solltest Du Dir mehr Mühe geben und Fragen umfassender beantworten.
    Übrigens schliesse ich mich @ Banane an.
    Wen interessiert heute noch, was Du Dir alles hättest leisten können... Die Karre ist nun mal definitiv im Dreck.

  • [quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=93919#post93919']Rey82,
    ich habe Dir ausreichend verständlich geschildert, welche Art von Troll- oder Fake-Postings hier ab und zu landen.
    Wenn Du allerdings fünf- oder noch mehrmals (fast) hintereinander nur mit Einzelsätzen postest, kann man das schon als Trollen bezeichnen. Um sowas zu vermeiden, solltest Du Dir mehr Mühe geben und Fragen umfassender beantworten.
    Übrigens schliesse ich mich @ Banane an.
    Wen interessiert heute noch, was Du Dir alles hättest leisten können... Die Karre ist nun mal definitiv im Dreck.[/QUOTE

    Entschuldigung deswegen, war etwas außer mir.

  • Der Vermieter hat gewartet bis ich die zweite Miete einbehalten habe und dann sofort die Kündigung. Unterm Strich zahl ich für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. So spar ich mir die Prozesskosten und darf noch 6 Monate drin bleiben.

    Auch dieser Beitrag sehr ungenau. So kann man Dir kaum brauchbaren Rat geben. Unterm Strich zahlst Du für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. Welche Summe wäre das denn?. Ich nehme an Du wolltest etwas anderes mitteilen, denn es ergibt so wenig Sinn, zudem besteht natürlich die Möglichkeit, dass Du bei ungenauen, falschen Angaben einen eben auch falschen Ratschlag bekommst. Also ruhig Blut und so genau/detailiert wie möglich vortragen.

  • Auch dieser Beitrag sehr ungenau. So kann man Dir kaum brauchbaren Rat geben. Unterm Strich zahlst Du für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. Welche Summe wäre das denn?. Ich nehme an Du wolltest etwas anderes mitteilen, denn es ergibt so wenig Sinn, zudem besteht natürlich die Möglichkeit, dass Du bei ungenauen, falschen Angaben einen eben auch falschen Ratschlag bekommst. Also ruhig Blut und so genau/detailiert wie möglich vortragen.

    Für den Vergleich zahle ich knappe 20000 Euro. Die Gegnerseite hat einen Kündigungsschaden von 30000 vorgerechnet plus Handwerker (2000) plus Anwalt plus einbehaltene Miete. Zu genau sollte der Beitrag auch nicht sein.

  • Für den Vergleich zahle ich knappe 20000 Euro. Die Gegnerseite hat einen Kündigungsschaden von 30000 vorgerechnet plus Handwerker (2000) plus Anwalt plus einbehaltene Miete. Zu genau sollte der Beitrag auch nicht sein.

    Vergleich heisst i.d.R., dass beide Parteien je die Häflte der Kosten tragen, was eine Summe von € 40.000,00 wäre. Die Gegenseite gibt einen Kündigungsschaden von € 30.000,00 zusätzlich die Reparatur der Heizung von € 2.000,00.
    Da kann ich leider nicht folgen wie diese Summen zustande gekommen sind, sorry.

  • Rey82,

    ich vermisse bei diesem Thread die gesamte Entstehungsgeschichte von Anfang an - andererseits isses ja jetzt sowieso zu spät...:(

    PS: Schliesse mich dem Vorredner an. - Sind die genannten Summen nach oben hin offen...?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (6. Mai 2017 um 16:10)

  • Ich brauch doch nicht jede Position anzugeben wenn die Gegenseite vllt mitliest. Der Schaden der vorgerechnet wird entspricht 29 Monatsmieten plus Handwerker plus Anwalt plus irgendwelchen Verwaltungs Dreck.

    Mein Anwalt hat beim Vergleich ziemlich genau unter der Hälfte angesetzt!

  • Ich brauch doch nicht jede Position anzugeben wenn die Gegenseite vllt mitliest. Der Schaden der vorgerechnet wird entspricht 29 Monatsmieten plus Handwerker plus Anwalt plus irgendwelchen Verwaltungs Dreck.

    Mein Anwalt hat beim Vergleich ziemlich genau unter der Hälfte angesetzt!

    Ach und die Kosten für den Gutachter Heizung hab ich vergessen bei der Erstaufstellung

  • Ach und die Kosten für den Gutachter Heizung hab ich vergessen bei der Erstaufstellung


    Um zu vermeiden, dass Du andauernd neue Postings initiierst, kannste auch etwas mit Bedacht schreiben und erst dann, wenn Du Deinen Schrieb kontrolliert hast, abschicken. Falls Dir danach noch etwas Nennenswertes einfallen sollte, kannst noch eine kurze Zeit ...

    ... später bearbeiten. Wird auch Dir gelingen...:cool: und dann "Änderungen speichern" drücken.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (6. Mai 2017 um 19:59)