Kündigung wegen von mir bestelltem Handwerker

  • Ich bin vllt zu alt für diese Postings und Trollerei und Glump.
    Ich hätte einfach nur gern eine Meinung zum Kündigungsschaden gehabt und mir nicht ständig irgendwelche Wichtig Tuer anhören. Für ne Rechtsberatung geh ich nur noch zu einem Anwalt. Ich hätte nur gerne eine Nicht- Anwalts- Meinung gehört.

  • Ich bin vllt zu alt für diese Postings und Trollerei und Glump.
    Ich hätte einfach nur gern eine Meinung zum Kündigungsschaden gehabt und mir nicht ständig irgendwelche Wichtig Tuer anhören. Für ne Rechtsberatung geh ich nur noch zu einem Anwalt. Ich hätte nur gerne eine Nicht- Anwalts- Meinung gehört.

    Du bist in eine saumässig missliche Lage geraten, eigentlich durch eigenes Verschulden. Wie heisst es so schön:"Dummheit schützt vor Strafe nicht".
    Einige Postings weiter erfährt man, es sei ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden. Ist es denn nicht möglich von Dir einen Nachmieter zu benennen, besorgen. Hast Du diesbezüglich mit dem VM gesprochen? Und sonst weise ich auf den Beitrag #20 hin. Das wäre natürlich noch eine Möglichkeit, nur kannst Du eben den "Verzugsbrief" an den Vermieter nicht beweisen, aber das müsste doch der Mieterverein können, dass ein solcher Brief geschrieben und an den Vermieter versandt wurde.

    Übrigens kann Dir in einem Forum keine Rechtsauskunft erteilt werden, das kann tatsächlich nur ein Anwalt, gegen Gebühr.

  • ..., nur kannst Du eben den "Verzugsbrief" an den Vermieter nicht beweisen, aber das müsste doch der Mieterverein können, dass ein solcher Brief geschrieben und an den Vermieter versandt wurde.


    ... aber nicht, dass er angekommen ist.
    Ich schätze, dass die Angelegenheit mit einem Vergleich enden wird (wobei die Anwälte sich dann selbst noch zusätzlich eine Vergleichsgebühr genehmigen werden...:eek:)

  • ... aber nicht, dass er angekommen ist.
    Ich schätze, dass die Angelegenheit mit einem Vergleich enden wird (wobei die Anwälte sich dann selbst noch zusätzlich eine Vergleichsgebühr genehmigen werden...:eek:)

    ..aber nicht, dass er angekommen ist. Ja, richtig, aber es wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Mieter diesbezüglich den Mieterbund aufgesucht hat.
    I.d.R. versenden Anwälte ihre Schriftsätze nicht per Einschreiben.

    P.S.Ein Vergleich bei Gericht heisst, dass die Anwälte eine saftige Vergleichsgebühr kassieren, weshalb diese - wenn irgendwie möglich- einen Vergleich anstreben.

  • ..aber nicht, dass er angekommen ist. Ja, richtig, aber es wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Mieter diesbezüglich den Mieterbund aufgesucht hat.
    I.d.R. versenden Anwälte ihre Schriftsätze nicht per Einschreiben.

    P.S.Ein Vergleich bei Gericht heisst, dass die Anwälte eine saftige Vergleichsgebühr kassieren, weshalb diese - wenn irgendwie möglich- einen Vergleich anstreben.

    Danke jetzt fühle ich mich besser trotz allem was da noch kommt. Anwälte sind also doch scharf auf Vergleiche.

  • Hallo Rey82,

    mal abgesehen davon, dass Du leider so ziemlich alles falsch gemacht hsta, möchte ich doch bezüglich der Vergleichssumme einen kleinen Lichtblick anmerken:

    Meiner Meinung nach kann man nicht einfach die restliche "Laufzeit " des Kündigungsverzichts als Vergleichsumme heranziehen. Der Vermieter ist nach deinem Auszug zur Schadensminderung verpflichtet. Er muss also versuchen, zeitnah einen neuen Mieter zu finden. Dies kann natürlich einige Monate dauern - aber sicher keine 1-1,5 Jahre (ich habe jetz nicht genau im Kopf, wie lange deine Restlaufzeit wäre).

    Daher wäre ich mit der jetzigen Vergleichshöhe nicht einverstanden.

    Was ich aber keinesfalls verstehe -und daher für unglaubwürdig halte ist, dass du 1 Jahr lang "keine Heizung" hattest! Nach dem Schreiben des Mieterbundes hätte ich nach 3-4 Tagen mal beim Vermieter angerufen und nachgehakt. Nach einigen Tagen dann nochmals und nochmals und nochmals...

    Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass sich die Geschichte so zugetragen hat, wie von dir beschrieben....

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Du bist in eine saumässig missliche Lage geraten, eigentlich durch eigenes Verschulden. Wie heisst es so schön:"Dummheit schützt vor Strafe nicht".
    Einige Postings weiter erfährt man, es sei ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden. Ist es denn nicht möglich von Dir einen Nachmieter zu benennen, besorgen. Hast Du diesbezüglich mit dem VM gesprochen? Und sonst weise ich auf den Beitrag #20 hin. Das wäre natürlich noch eine Möglichkeit, nur kannst Du eben den "Verzugsbrief" an den Vermieter nicht beweisen, aber das müsste doch der Mieterverein können, dass ein solcher Brief geschrieben und an den Vermieter versandt wurde.

    Übrigens kann Dir in einem Forum keine Rechtsauskunft erteilt werden, das kann tatsächlich nur ein Anwalt, gegen Gebühr.

    Aber was mich stutzig macht ist das ich jetzt der Schuldige bin. Man könnte doch vor Gericht argumentieren das mich der Vermieter rausekeln wollte. Und jetzt kriegt er mich gekündigt und noch Sahne obendrauf.

  • Und was MICH stutzig macht ist, dass du nicht erkennsts, dass du etwas falsch gemacht hast.

    Du kannst doch nicht (ohne nachweisbare Anmahnung mit Fristsetzung an den Vermieter) etwas in Auftrag geben und denken, jemand anderes bezahlt es. So funktioniert das nicht. Stell dir vor, das gleiche macht jemand mit dir...was würdest du tun?

  • Ich verstehe nicht was daran unglaubwürdig sein sollte. Die Heizung fiel immer wieder sporadisch aus und wir heizen den Wohnraum mit Holz. Ich finde den Kündigungsschaden auch wahnsinnig hoch angesetzt.

  • Und was MICH stutzig macht ist, dass du nicht erkennsts, dass du etwas falsch gemacht hast.

    Du kannst doch nicht (ohne nachweisbare Anmahnung mit Fristsetzung an den Vermieter) etwas in Auftrag geben und denken, jemand anderes bezahlt es. So funktioniert das nicht. Stell dir vor, das gleiche macht jemand mit dir...was würdest du tun?

    Aber ich habe doch eine Frist über den Mieterverband setzen lassen aber die gegnerische Seite bestreitet dies.

  • Wichtig ist das Wort "nachweisbar".

    Wem soll der Richter glauben, wenn Aussage gegen Aussage steht?

    Hättest du nicht auch gerne, dass dein "Gegner" seine -in deinen Augen- falschen Aussagen auch beweist???

    FAZIT: Es hilft bei allem, was man tut, sich zu fragen, wie man SELBST anstelle des Anderen reagieren würde...

  • Aber was mich stutzig macht ist das ich jetzt der Schuldige bin. Man könnte doch vor Gericht argumentieren das mich der Vermieter rausekeln wollte. Und jetzt kriegt er mich gekündigt und noch Sahne obendrauf.

    Bei Gericht ist für "Gefühle, Emotionen" nicht viel Platz, da zählen einfach Fakten. Woher sollte ein Richter wissen was der VM z.B. wollte und dachte?, oder was Du denkst?

    Mit Verlaub, ich habe so das Gefühl, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Kann natürlich auch anders sein, wie gesagt, nur ein Gefühl.

  • Wichtig ist das Wort "nachweisbar".

    Wem soll der Richter glauben, wenn Aussage gegen Aussage steht?

    Hättest du nicht auch gerne, dass dein "Gegner" seine -in deinen Augen- falschen Aussagen auch beweist???


    FAZIT: Es hilft bei allem, was man tut, sich zu fragen, wie man SELBST anstelle des Anderen reagieren würde...

    Aber deswegen bin ich doch erst in den Mieterverein gegangen um ihn anzumahnen. Die haben ja sogar erst bestimmen müssen wo er wohnt um das Schreiben zu zu stellen. Das Schreiben mit dem damaligen Datum kann der Mieterverein ja beibringen.

  • Dann lass dir auf jeden Fall mal eine Kopie geben und den Namen der Person, die den Brief abgeschickt hat.
    Würde diese Person das Abschicken vor Gericht bezeugen?

    Ist zwar immer noch kein Beweis für den Erhalt des Briefes , aber schon mal vor Gericht ein Indiz dafür, dass deine Aussage stimmen könnte.

    Ich würde mich also eher um die Reduzierung der Höhe der Vergleichssumme kümmern - das ist der Punkt, wo du möglichweise etwas ausrichten kannst.

  • Bei Gericht ist für "Gefühle, Emotionen" nicht viel Platz, da zählen einfach Fakten. Woher sollte ein Richter wissen was der VM z.B. wollte und dachte?, oder was Du denkst?

    Mit Verlaub, ich habe so das Gefühl, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Kann natürlich auch anders sein, wie gesagt, nur ein Gefühl.

    Welche Unwissenheit denn? Ich habe mir Hilfe beim Mieterverein gesucht und meinem Vermieter das Geld für eine fällige Reparatur sogar noch ausgelegt. Jetzt will ich mein Geld zurück und bekomme die Kündigung dafür?
    Ich habe sogar noch einen Anwalt für Mietrecht eingeschaltet und der hat mir in einer Kurzberatung genau dasselbe gesagt. Ich hätte zwar nicht ganz unrechtens gehandelt aber für die Kündigung aus wichtigem Grund reiche es aus und Schadenersatz müsse ich in jedem Fall leisten.

  • Dann lass dir auf jeden Fall mal eine Kopie geben und den Namen der Person, die den Brief abgeschickt hat.
    Würde diese Person das Abschicken vor Gericht bezeugen?

    Ist zwar immer noch kein Beweis für den Erhalt des Briefes , aber schon mal vor Gericht ein Indiz dafür, dass deine Aussage stimmen könnte.

    Ich würde mich also eher um die Reduzierung der Höhe der Vergleichssumme kümmern - das ist der Punkt, wo du möglichweise etwas ausrichten kannst.

    Kopie hab ich schon und den Versand des Briefes bestätigt mir natürlich der Mieterbund. Ich habe mir extra einen Anwalt am Gerichtsort geholt der meinte das wenn der Vergleich wegen Feilscherei scheitern würde ich das größere Problem hätte.

  • ...und meinem Vermieter das Geld für eine fällige Reparatur sogar noch ausgelegt. Jetzt will ich mein Geld zurück und bekomme die Kündigung dafür?

    Du kannst mir nicht ohne mein Wissen einen Ferrari kaufen und anschließend das Geld von mir zurück verlangen...

    Denk´doch bitte mal nach! Du hast einen absoluten Gedankenfehler!!!!!

  • Ich habe mir extra einen Anwalt am Gerichtsort geholt der meinte das wenn der Vergleich wegen Feilscherei scheitern würde ich das größere Problem hätte.

    Vielleicht, weil er dann weniger Geld erhält?

    Ich würde - gerade wegen der Höhe der Vergleichsumme eher den Weg vor Gericht gehen!

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung!

  • Du kannst mir nicht ohne mein Wissen einen Ferrari kaufen und anschließend das Geld von mir zurück verlangen...

    Denk´doch bitte mal nach! Du hast einen absoluten Gedankenfehler!!!!!

    Ich kann doch nicht ohne Heizung im Winter.

    Einmal editiert, zuletzt von Rey82 (7. Mai 2017 um 11:52)

  • Vielleicht, weil er dann weniger Geld erhält?

    Ich würde - gerade wegen der Höhe der Vergleichsumme eher den Weg vor Gericht gehen!

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung!

    Laut Anwalt würde er bei einem Vergleich vor Gericht mehr verdienen. Aber speziell bei Anwälten im Mietrecht sei eine gute Reputation mehr Geld wert als Vergleichssummen zu kassieren.