Darf der Vermieter,die gesamten Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen,auch wenn er einen Teil davon gewerblich verpachtet hat?
Umlage Grundsteuer,Sach- und Haftpflichtversicherungen
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Steven63 -
8. Mai 2017 um 20:20 -
Erledigt
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Darf der Vermieter,die gesamten Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen,auch wenn er einen Teil davon gewerblich verpachtet hat?
Ebenfalls ohne Gruss: Ja, das darf er, jedoch wäre vorab eine Kostentrennung Gewerbe/Wohnraum durchzuführen. -
....weiß jemand wie man hier eine jpeg einfügen kann?
mit copy und paste gehts net.
GRuß Mieterschützer
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... ah- ich hab da eine Idee- weil jemand fragte :" gibt es dafür einen eigenen Grundsteuer-Beleg?
das könnte sein! - es gibt 3 Wohnungen: sie haben eine zusammen,
- die , in der sie hauptsächlich wohnen: gehört der FRau des Vermieterpaares
... und in der wir wohnen, gehört ihnen zusammen. sie haben sich das irgendwie Steuer optimiert aufgeteilt- er ist ja Steuerberater.
Gruß
Steuerschuetzer
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Warum schreibst Du das hier und nicht in deinem Beitrag?
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Hallo,
Mieterschützer-Steuerschützer-Bananenschützer und wer schützt denn irgendwann mal Fragesteller vor diesem Wahnsinn hier?
Gruß
BHSHuber
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Hallo,
Mieterschützer-Steuerschützer-Bananenschützer und wer schützt denn irgendwann mal Fragesteller vor diesem Wahnsinn hier?
Gruß
BHSHuber
Ein sinnloser Beitrag!
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Ein sinnloser Beitrag!
Hallo,
genau, weil du den Sinn wieder mal nicht verstanden hast!
Gruß
BHShuber
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Ein sinnloser Beitrag!
Und damit sind 90% deiner Beiträge zur selben Kategorie zugehörig, weil du regelmäßig zu bereits abgehandelten Beiträgen deinen Bananenbrei zugeben musst.
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Und damit sind 90% deiner Beiträge zur selben Kategorie zugehörig, weil du regelmäßig zu bereits abgehandelten Beiträgen deinen Bananenbrei zugeben musst.
Banane war wieder nicht in der Lage das Beitrags-Memory von dem Mieter-, dann Steuerschuetzer in, in verschiedenen threads zu erkennen.
Mit fällt dazu nur noch eines ein: "Also ich wollte sagen, dass etwa zu dieser Zeit die Verwirrung durch die ähm … und die Verwirrung wird all jene verwirren, die nicht wissen; niemand wird wirklich genau wissen, wo diese kleinen Dinge zu finden sind, die verknüpft sind mit einer Art von Handarbeitszeug, das durch die Verknüpfung verknüpft ist; und zu der Zeit soll ein Freund seines Freundes Hammer verlieren und die Jungen sollen nicht wissen, wo die Dinge die jene Väter erst um 8 Uhr am vorhergehenden Abend dorthin gelegt hatten, kurz vor Glockenschlag"
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... ah- ich hab da eine Idee- weil jemand fragte :" gibt es dafür einen eigenen Grundsteuer-Beleg?
das könnte sein! - es gibt 3 Wohnungen: sie haben eine zusammen,
- die , in der sie hauptsächlich wohnen: gehört der FRau des Vermieterpaares
... und in der wir wohnen, gehört ihnen zusammen. sie haben sich das irgendwie Steuer optimiert aufgeteilt- er ist ja Steuerberater.
Gruß
Steuerschuetzer
Hallo zusammen,
nur zur Ergänzung und Klärung: für die Wohnung in dem 3 Wohungs Haus gibt es tatsächlich einen eigenen GRundsteuerbescheid über 169,-€, so ist der Betrag in der Spalte: Gesamtkosten und in der Spalte: Ihre Kosten mit je 169,- € plausibel...
Gruß Mieterschützer, nicht Steuerschützer
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für die Wohnung in dem 3 Wohungs Haus gibt es tatsächlich einen eigenen GRundsteuerbescheid über 169,-€
Das ist doch wohl logisch, wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Eigentümer haben, quasi eine WEG. Dann erstellt die Gemeinde für jede der Wohnungen einen eigenen Grundsteuerbescheid.
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... manche brauchen eben etwas länger, bis sie gewisse Logiken verstehen und ich sehe ein solche Forum Logikbeschleuniger, wenn recht ist
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manche brauchen eben etwas länger, bis sie gewisse Logiken verstehen und ich sehe ein solche Forum Logikbeschleuniger, wenn recht ist
Hallo,
aha!
Gruß
BHSHuber
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