Asbestsanierung - Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der angekündigten Dauer?

  • Hallo zusammen,

    im Rahmen einer Mängelbeseitigungsklage (beschädigter, asbesthaltiger Fußbodenbelag in einer Ein-Zimmer-Wohnung) befinde ich mich in Vergleichsverhandlungen mit dem Vermieter.

    Da er mich sehr gern aus der Wohnung haben möchte (alte Animositäten, Verkaufsabsicht), möchte ich mich dagegen absichern, dass aus einer ca 2 - 3-wöchigen Sanierung eine Dauermassnahme wird, während meine gesamte Einrichtung in irgend einem Container vergammelt und ich mich bei verschiedenen Freunden durchwohne...ich freue mich ohnehin nicht auf diese Zeit. Auch von nach der Sanierung, trotz laufendem Mietvertrag, plötzlich an eine/n Dritte/n vermietete Wohnungen habe ich schon gelesen...der in der Wohnung befindliche Mieter hat dann tatsächlich die besseren Karten, bleiben zu dürfen, während der "entwohnte" Mieter sich unter der Brücke mit seinem Mietvertrag zudecken kann...:confused:

    Deshalb würde ich gerne eine Vertragsstrafe festsetzen für den Fall, dass die angekündigte Dauer der Sanierung und damit der Termin zur Rückgabe der Wohnung überschritten werden sollte....durch welche Gründe auch immer. Nur komme ich zu keiner Info, wie hoch da der Betrag pro Woche/ Verzögerung Wiedereinzug angesetzt werden kann/ sollte?

    Sollte keine Phantasiesumme sein, die er mit Leichtigkeit ablehnen kann, aber schon ausreichend schmerzen, um ihn nicht auf dumme Ideen kommen zu lassen.

    Bevor jetzt das Mitleid mit meinem armen Vermieter überhand nimmt ;) - Mein Mietvertrag ist 14 Jahre alt, der Wohnungsmarkt in meiner Gegend ist die Hölle, ich suche bereits seit zwei Jahren und würde mir ja gern den Stress mit diesem Vermieter sparen, aber finde eben nichts...