Nebenkosten Betriebskosten durcheinander

  • Zitat

    Auch dann nicht, wenn ich vom Vermieter die Auskunft habe,

    Du müsstest doch mittlerweile wissen, dass Auskünfte nur angewärmte Luft sind. Lass es dir von deinem Vertragspartner (das ist der, der unterschrieben hat) schriftlich geben.

  • Du müsstest doch mittlerweile wissen, dass Auskünfte nur angewärmte Luft sind. Lass es dir von deinem Vertragspartner (das ist der, der unterschrieben hat) schriftlich geben.

    ja klar.....aber leider wird mir das nicht unterschrieben

    ich habe nun aber doch noch eine Frage die nun auch wieder zum Thema passt:

    Wie hat eine ordentliche Heizkostenabrechnung in meinem Fall (Vermieter mit Mieter als einzige Mietpartei) auszusehen?

    Weiter: Wohl aber eine ordentliche Abrechnung der Heizkosten.

    Aber woraus schließen Sie das; die Heizlosten wurden doch davon ausgenommen.


    Was ich bisher weiss ist folgendes:

    - lückenloser Anschluss an vorherige Heizkostenabrechnungen (die aber nicht vorhanden sind...von mir für die letzten 5 Jahre einforderbar)

    - die Öleinkaufsrechnungen müssen für mich einsehbar sein

    Wie sieht es da mit Angaben zum Tankinhalt vor und nach der Befüllung aus. Also die Grundlage auf der überhaupt ein Verbrauch ermittelt werden kann. Muss dazu etwas in der Abrechnung stehen, damit es rechtswirksam ist? Oder reicht es aus wenn der Vermieter sagt, dass der Tank leer war. Ich meine, ich finde im Vertrag keinerlei schriftliche Vereinbarung, wann und wie hier abgerechnet wird. Ich finde auch keine Worte dazu, dass überhaupt Heizkosten abgerechnet werden. Lediglich, dass sie von der Pauschale ausgenommen sind.

    Also wann, wie oft und in welcher Form hat der Vermieter abzurechnen?

    Wann u. wie oft = wohl im wiederkehrenden jährlichen Zyklus aber welche Angaben müssen in einer ordentliche Heizkostenabrechnung enthalten sein?

    Einmal editiert, zuletzt von cms (21. Januar 2012 um 14:07)

  • cms:

    "Er ist geschlossen zwischen Vermieter (Herr u. Frau X) und Mieter (mir). Unterschrieben von Herrn X und mir. Ist Frau X nun gar nicht mein Ansprechpartner?"
    Deine Ansprech- bzw. ehem. Vertragspartner sind immer beide.
    Lt. Gesetz hat der VM (bzw. die VM) die Kaution getrennt vom Privateigentum zu verwahren.

    "Das Spielchen läuft nämlich etwa folgendermaßen ab: Ich habe eine Frage ... Frau X sagt, ich muss Herrn X fragen....Herr X sagt, ich muss Frau X fragen und umgekehrt...."
    Papperlapapp. Sowas nennt man Abwimmelungstaktik...

  • Zitat

    Also wann, wie oft und in welcher Form hat der Vermieter abzurechnen?

    Was soll denn das wieder? Das Thema hatten wir doch schon vor genau einem Jahr endlos durchgekaut. Such dir bitte was anderes oder lass es sein!

  • Was soll denn das wieder? Das Thema hatten wir doch schon vor genau einem Jahr endlos durchgekaut. Such dir bitte was anderes oder lass es sein!

    Nein, es wurde noch nicht durchgekaut welche Form (welche Angaben) eine ordentliche Heizkostenabrechnung haben muss. Natürlich wurden meine Fragen bzgl. der möglichen Kostenverteilung bereits vor einem Jahr hinreichend geklärt.

    Ich möchte aber herausfinden ob mein baldiger Exvermieter überhaupt in der Lage ist rückwirkend ordentlich Heizkosten abrechnen zu können. Daher mein Interesse bzgl. der Angaben, die so eine Abrechnung enthalten muss.



    Wie sieht es da mit Angaben zum Tankinhalt vor und nach der Befüllung aus. Also die Grundlage auf der überhaupt ein Verbrauch ermittelt werden kann. Muss dazu etwas in der Abrechnung stehen, damit es rechtswirksam ist? Oder reicht es aus wenn der Vermieter sagt, dass der Tank leer war. Ich meine, ich finde im Vertrag keinerlei schriftliche Vereinbarung, wann und wie hier abgerechnet wird. Ich finde auch keine Worte dazu, dass überhaupt Heizkosten abgerechnet werden. Lediglich, dass sie von der Pauschale ausgenommen sind.

    3 Mal editiert, zuletzt von cms (21. Januar 2012 um 15:00)

  • Nein, es wurde noch nicht durchgekaut welche Form (welche Angaben) eine ordentliche Heizkostenabrechnung haben muss. Ich möchte herausfinden ob mein baldiger Exvermieter überhaupt in der Lage ist rückwirkend ordentlich Heizkosten abrechnen zu können. Daher mein Interesse bzgl. der Angaben, die so eine Abrechnung enthalten muss.


    Aufstellung aller Kosten aus dem Abrechnungszeitraum: Brennstoffbezug, Schorni, Wartung, Betriebsraumreinigung, Anlagenreinigung, Betriebsstrom.

  • Aufstellung aller Kosten aus dem Abrechnungszeitraum: Brennstoffbezug, Schorni, Wartung, Betriebsraumreinigung, Anlagenreinigung, Betriebsstrom.

    Danke! Also es sind keine Angaben zum Tankinhalt zwecks Verbrauchsermittlung anzugeben?

    Angenommen ich würde irgendwann ordentliche Abrechnungen einfordern...

    Kann der Vermieter den 12monatigen Abrechnungszeitraum nun frei im Jahr festlegen?
    Hat er freie Wahl da er noch nie ordentlich abgerechnet hat?

  • cms:

    "Also es sind keine Angaben zum Tankinhalt zwecks Verbrauchsermittlung anzugeben?"
    Auf der HK-Abrechnung nicht, sondern auf Verlangen des Mieters muss die Berechung schon nachvollziehbar offengelegt werden.

    "Kann der Vermieter den 12monatigen Abrechnungszeitraum nun frei [im Jahr] festlegen?
    Yes.

    "Hat er freie Wahl da er noch nie ordentlich abgerechnet hat?"
    Oui.

  • ok ich denke ich weiss nun Bescheid .... es dürften keine Fragen mehr offen sein

    ich bin auch echt froh wenn ich diese unerfreuliche Angelegenheit hinter mich gebracht habe

    Danke für eure Infos