Hallo an euch,
ich habe einen alten DDR-Mietvertrag von 1989 mit der Klausel einer besenreinen Übergabe der Wohnung bei Kündigung. Nun bin ich 1998 einen Stock höher im selben Aufgang der Plattenwohnung gezogen. Es wurde nur ein Übergabeprotokoll für die neue Wohnung ausgestellt ohne weitere Regelungen zum bisher bestehenden Mietverhältnis. Auch an anderslautende mündliche Absprachen kann ich mich nicht erinnern. Die neue Wohnung hat dieselben Raummaße wie die alte. Die Zimmer nur spiegelverkehrt angeordnet.
Mein Vermieter (Genossenschaft) hat einen neuen Mietvertrag mit mir nicht! geschlossen. Es gab auch keine Änderungen in Bezug auf die Miete, die ja gleich hoch blieb. Selbstverständlich habe ich wie jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung erhalten.
Nun habe ich zum 31. August 2017 die Wohnung gekündigt. Bei der Vorabnahme gestern erklärte mir der technische Leiter der Genossenschaft, dass ich sämtliche Tapeten entfernen müsse. Auf meinen Einwand, dass ich noch einen alten Mietvertrag hätte, wonach die Wohnung nur besenrein übergeben werden müsse, bekam ich zur Antwort, dass ich ja 1998 in eine neue Wohnung gezogen wäre und ich mich nach neuem Mietrecht richten müsse.
Frage: Gilt meine DDR-Mietvertrag noch immer und kann ich besenrein übergeben?