Mietvertrag Gartennutzung

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe eine Frage zum Thema Gartennutzung. Wir wohnen in einem 4 Parteien Haus in einer 90 qm Wohnung im Erdgeschoss. Angrenzend zur Terrasse ist eine große Rasenfläche. Bei Wohnungsbesichtigung 2008 wurde uns gesagt, die eine Gartenhälfte gehört zu unserer Wohnung und muss auch von uns gepflegt werden. Die zweite Erdgeschosswohnung pflegt die andere Seite und die oberen 2 Wohnparteien haben kleinere Rasenstücke vorm Haus, die sie nutzen und pflegen können/müssen.

    Bis jetzt war das auch alles gut geregelt und hat super geklappt. Wir haben den Garten und die Terrasse mit Absprache neu angelegt (es war quasi nur ein Acker, als wir einzogen sind). Alles zurückbaubar natürlich. 2013 hat die Wohnung über uns ein Paar gekauft. Anfangs war alles gut. Erst als wir mal ganz freundlich angesprochen hatten, dass es schön wäre, wenn sie auch mal Schnee schippen und kehren würden (Einfahrt & Co - muss im Wechsel gemacht werden) ist die Stimmung gekippt. Plötzlich hieß es, wir müssten sowohl die Hollywoodschaukel, als auch ein Hochbeet (stand beides ganz abseits und hat den Garten nur aufgewertet) entfernen und sie möchten die Wiese auch nutzen, es wäre ja schließlich Gemeinschaftseigentum/nutzung. Da wir sehr harmoniebedürftig sind, haben wir die geforderten Dinge entfernt und im Terrassenbereich aufgestellt, was wohl i.o. wäre.

    Aber nun steht plötzlich eine Wäschespinne auf der Wiese und Stühle+Tisch. Ich muss dazu sagen, die Terrasse war und ist sehr offen gestaltet und die Einsicht ins Wohn/Esszimmer durch große Fenster völlig offen. Und beides steht nun so, dass die Nachbarn genau bei uns reinschauen können. Der Hausverwalter sagt, das wäre so richtig.

    Ich muss gestehen, wir fühlen uns sehr in unserer Privatsphäre eingeschränkt. Müssen wir das so hinnehmen, dass wir den Garten pflegen und jeder ihn nutzen darf ohne Einschränkung?
    Im Anhang mal die (denke ich) 2 relevanten Seiten des Mietvertrags.

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Liebe Grüße

    George

  • Hallo GeorgeW,
    da Ihr anscheinend eine Eigentumswohnung gemietet habt, solltet Ihr Euch auch bzgl. des anderen Themas mit Eurem Vermieter in Verbindung setzen, damit der zusammen mit der Eigentümergemeinschaft eine einverständliche Lösung herbeiführen möge.

  • Hallo GeorgeW,
    da Ihr anscheinend eine Eigentumswohnung gemietet habt, solltet Ihr Euch auch bzgl. des anderen Themas mit Eurem Vermieter in Verbindung setzen, damit der zusammen mit der Eigentümergemeinschaft eine einverständliche Lösung herbeiführen möge.

    Für unsere Vermieterin ist die Wohnung ein reines Renditeobjekt. Sie "vertraut da dem Verwalter" und kümmert sich nicht. Aber ist das wirklich rechtens oder hätte sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft den MV so gar nicht abschließen dürfen?

    LG

  • Für unsere Vermieterin ist die Wohnung ein reines Renditeobjekt. Sie "vertraut da dem Verwalter" und kümmert sich nicht. Aber ist das wirklich rechtens oder hätte sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft den MV so gar nicht abschließen dürfen?
    LG

    Abschließen darf sie schon, sie muss nur mit den Konsequenzen leben, wenn sie ihren Teil des Vertrages nicht einhalten kann und ihr entsprechend die Miete mindert usw.

    Hier wäre natürlich schon interessant, die Teilungserklärung zu kennen. Gemeinschaftseigentum ist der Garten sicherlich, allerdings ist zu klären, ob ein Sondernutzungsrecht besteht und wenn nein, was zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen geregelt ist. Wenn der Verwalter sagt, dass "das so richtig ist", dann müsst ihr euch an euren Vertragspartner wenden und ihn auffordern, den vermieteten Garten zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht, da der Garten gar nicht in sein Sondernutzungsrecht fällt, könnt ihr dafür anteilig die Miete mindern, was jedoch unter Umständen nicht ganz einfach wird.

    Ansonsten bleibt eben noch die Kündigung, wenn euch die Wohnsituation so nicht mehr gefällt.