Hätte ich nicht selbst beim Auszug renovieren dürfen?

  • Hallo! Die Sachlage ist folgendermaßen: ich zog am 14.03.2017 aus meiner Mietwohnung aus. Vorher hatte sich der Vermieter die Wohnung angeschaut und nur bemängelt daß ich einen Holzboden gelegt hatte, und bat mich diesen zu entfernen (was ich auch tat). Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel gelistet, und der Zusatz geschrieben, "unrenoviert übergeben laut Vertrag". Ich habe damals auch die Wohnung unrenoviert bezogen.

    Nun behält der Vermieter meine Kaution ein weil die Wände nicht in "neutralen" Farben gestrichen waren, und er eine Firma damit beauftragt hatte. Hätte er mir nicht die Chance geben müssen, selbst zu streichen? Hätte er es bei der Besichtigung (4 Wochen vor meinem Auszug) nicht erwähnen müssen? Und ist seine Forderung gerechtfertigt, wenn im Übergabeprotokoll keine Mängel festgehalten wurden?

    Für einen kurzen Rat wäre ich dankbar! :)

  • Zitat

    ..weil die Wände nicht in "neutralen" Farben gestrichen waren..

    Wenn Du die Wände entsprechend farbig gestrichen hast bist Du zur Renovierung verpflichtet. In diesem Fall hätte Dir der Vermieter dazu die Möglichkeit mit Fristsetzung geben müssen, was dieser versäumte. Also keine Renovierung seinerseits.

  • Dachte ich auch, bis dieser Hammer kam. Danke für die Antwort, ich muss mir überlegen, was ich mache. Recht haben und Recht bekommen ist ja hierzulande zweierlei, und ich kann's mir nicht leisten, einen Prozess zu verlieren.

  • Danke. Ich wollte Meinungen hören da ich mir keinen Anwalt leisten kann, geschweige denn ein Prozess. Bin mir nicht sicher, was ich jetzt mache. Mein ehemaliger Vermieter ist Millionär und ich hätte mir denken sollen daß so eine Verarsche kommt...

  • Wenn Du die Wände entsprechend farbig gestrichen hast bist Du zur Renovierung verpflichtet. In diesem Fall hätte Dir der Vermieter dazu die Möglichkeit mit Fristsetzung geben müssen, was dieser versäumte. Also keine Renovierung seinerseits.

    Mal eine anderer Gesichtspunkt:
    Da die Wohung ja unrenoviert übergeben wurde, fallen Schönheitsreparaturen wohl aus? Bleibt also die Frage nach Beschädigungen. Eine farbige Wand kann so eine Beschädigung darstellen, und für Beschädigungen muß der Vermieter meines Wissen keine Fristen setzen, die über das Ende des MV. hinausgehen.

  • Danke. Ich wollte Meinungen hören da ich mir keinen Anwalt leisten kann, geschweige denn ein Prozess. Bin mir nicht sicher, was ich jetzt mache. Mein ehemaliger Vermieter ist Millionär und ich hätte mir denken sollen daß so eine Verarsche kommt...

    "Verarsche" kann ich bislang nicht erkennen, er möchte die Wohnung wohl nur in dem Zustand zurück wie du sie übernommen hast.

  • Wenn Du die Wände entsprechend farbig gestrichen hast bist Du zur Renovierung verpflichtet. In diesem Fall hätte Dir der Vermieter dazu die Möglichkeit mit Fristsetzung geben müssen, was dieser versäumte. Also keine Renovierung seinerseits.

    ...deinerseits...sollte es heissen.

  • Mal eine anderer Gesichtspunkt:
    Da die Wohung ja unrenoviert übergeben wurde, fallen Schönheitsreparaturen wohl aus? Bleibt also die Frage nach Beschädigungen. Eine farbige Wand kann so eine Beschädigung darstellen, und für Beschädigungen muß der Vermieter meines Wissen keine Fristen setzen, die über das Ende des MV. hinausgehen.

    Die ewige Streitfrage: Fristsetzung oder nicht. In diesem Fall zählt diese sog.Beschädigung unter Schönheitsreparaturen und daher müsste dem Mieter durch Fristsetzung die Möglichkeit gegeben werden die "farbigen" Wände neutral zu streichen.
    Wenn man die Farbige Wand allerdings als Beschädigung bezeichnet wäre die Fristsetzung nicht nötig.
    Wie dazu wohl ein Richter entscheiden würde? ( sind Einzelfälle)

  • Ja das stimmt, aber eine Frist die über das MV hinausgeht wäre auch nicht notwendig gewesen, da er die Wohnung 4 Wochen vor meinem Auszug besichtigt hat, und es Zeit genug war, mir zu sagen daß ich streichen soll, was ich auch getan hätte. Genauso wie ich den Holzboden entfernte, den er entfernt haben wollte. Bei der Gelegenheit hätte er mir doch sagen sollen, daß ich streichen soll? Nicht mal im Übergabeprotokoll wurden die Wände als "Mangel" gelistet; es wurden überhaupt keine Mängel gelistet, sondern mit dem Vermerk "Übergabe unrenoviert laut Vertrag".

  • Mit "Verarsche" meine ich daß er mir vier Wochen vor meinem Auszug hätte sagen können, daß ich streichen soll, genau wie er den Holzboden bemängelte, dessen Entfernung er verlangte, was ich ja auch tat. Und im Übergabeprotokoll waren auch keine Mängel gelistet. Die Wohnung hatte ich unrenoviert übernommen (sogar mit gelben Wänden von der Vormieterin, die zudem völlig verdreckt waren, weshalb ich sie überstrichen habe). 2013 hat der BGH jedoch entschieden, daß Wände in "neutralen" Farben hinterlassen werden sollen, bzw., daß dies der Vermieter verlangen darf. Hat er aber nicht verlangt noch beanstandet, noch im Übergabeprotokoll als Mangel vermerkt. Darum geht es mir - ob er jetzt im Nachhinein einfach die Kaution einbehalten darf, obwohl ausreichend Zeit gewesen wäre (4 Wochen) mir zu sagen, daß ich streichen soll, und keine Mängel im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.

  • Ja, aber er hatte die Wohnung vier Wochen vor meinem Auszug besichtigt, und die Wände nicht beanstandet. Nur den Holzboden, den ich prompt entfernte. Im Übergabeprotokoll waren die Wände auch nicht als Mangel oder Beschädigung gelistet. Ich frage mich auch, wie ein Richter entscheiden würde, aber ich kann es nicht riskieren einen Prozess zu verlieren. Deshalb bat ich hier um Rat, um besser einschätzen zu können, ob sich der Gang zu einem Anwalt überhaupt lohnt oder nicht. Danke für die Antwort! :)

  • Ja das stimmt, aber eine Frist die über das MV hinausgeht wäre auch nicht notwendig gewesen, da er die Wohnung 4 Wochen vor meinem Auszug besichtigt hat, und es Zeit genug war, mir zu sagen daß ich streichen soll, was ich auch getan hätte. Genauso wie ich den Holzboden entfernte, den er entfernt haben wollte. Bei der Gelegenheit hätte er mir doch sagen sollen, daß ich streichen soll? Nicht mal im Übergabeprotokoll wurden die Wände als "Mangel" gelistet; es wurden überhaupt keine Mängel gelistet, sondern mit dem Vermerk "Übergabe unrenoviert laut Vertrag".


    Der Vermieter muß dir auch gar nichts sagen, genau genommen wäre nicht mal eine Protokoll nötig gewesen. Du hast letztendlich einfach nur die Wohnung in einem Zustand wie übernommen zurückzugeben.
    Dafür ist nich mal ein Gespräch nötig, es würde auch reichen wenn du den Schlüssel unter Zeugen z.Bsp. in Briefkasten des VM. deponierst. Alles andere ist evtl. üblich, aber juristisch keine Pflicht, von keiner der beiden Seiten.

  • Mit "Verarsche" meine ich daß er mir vier Wochen vor meinem Auszug hätte sagen können, daß ich streichen soll, genau wie er den Holzboden bemängelte, dessen Entfernung er verlangte, was ich ja auch tat. Und im Übergabeprotokoll waren auch keine Mängel gelistet. Die Wohnung hatte ich unrenoviert übernommen (sogar mit gelben Wänden von der Vormieterin, die zudem völlig verdreckt waren, weshalb ich sie überstrichen habe). 2013 hat der BGH jedoch entschieden, daß Wände in "neutralen" Farben hinterlassen werden sollen, bzw., daß dies der Vermieter verlangen darf. Hat er aber nicht verlangt noch beanstandet, noch im Übergabeprotokoll als Mangel vermerkt. Darum geht es mir - ob er jetzt im Nachhinein einfach die Kaution einbehalten darf, obwohl ausreichend Zeit gewesen wäre (4 Wochen) mir zu sagen, daß ich streichen soll, und keine Mängel im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.

    Noch mal, wahrscheinlich geht es um eine Beschädigung. Wenn du allso nicht glaubhaft machen kannst das jemand anders als du die Wände in eine nicht neutralen Farbe gestrichen hast, ist dir das eben zuzurechen, davon befreit dich auch kein Übergabeprotokoll. Was alles nett und freundlich gewesen wäre, da geb ich dir ja recht, tut aber eigentlich nichts zur Sache.