Hätte ich nicht selbst beim Auszug renovieren dürfen?

  • ... und anschliessend wirst Du uns sicherlich berichten? Danke vorab.

    Werde ich tun! :) Und ich wurde endlich darauf aufmerksam gemacht, den "Zitat"-Button zu nutzen. ;) Ich bin wirklich dankbar für alle Beiträge hier. Sie haben mir nicht nur mit meiner Entscheidung geholfen, sondern mich angeregt mehr Recherche zu machen...und ich denke, wir haben Recht. Aber Recht haben und bekommen ist ja Zweierlei. Ich berichte wie's läuft.

  • So, wir waren heute beim Anwalt und der Vermieter darf die Kaution nicht behalten. Begründung: wir zogen in eine unrenovierte Wohnung ein (was auch so im Mietvertrag stand), also trifft das BGH Urteil von 2013 gar nicht auf uns zu. Das Übergabeprotokoll ist unterschrieben "ohne Mängel, unrenoviert übergeben laut Vertrag". Und ich konnte belegen daß eine Erstbesichtigung 6 Wochen vor Auszug stattfand, wo nur der Holzboden bemängelt wurde (den wir auch entfernt haben). Also hat unser ex-Vermieter schlechte Karten. Der Anwalt schlägt vor wir sollen dem Vermieter eine Frist setzen, und wenn er diese nicht einhält wird ihm die Kanzlei schreiben mit einer weiteren Frist (und Verzugszinsen berechnen). Also sieht es gut aus, und ich hoffe es kann alles außergerichtlich geregelt werden.

    Ich wollte mich auch bedanken für die Beiträge hier. Ich gebe nicht gerne klein bei, aber manchmal braucht man doch ein Wenig Rückenstärkung und Infos, also bedanke ich mich. :)

  • Hallo Landfee,
    Glückwunsch und Dank für's Feedback. Kannst ja gelegentlich schreiben, ob der VM nun begriffen hat.;)

    Hallo Berny, Danke und gern geschehen. Ja, werde ich machen! Ich stelle mich erst mal auf eine Wartezeit und etwas hin-und-her ein (theoretisch darf er die Kaution ja 6 Monate einbehalten), also wird's nicht von heute auf morgen gehen. Aber ich denke wir bekommen die Kaution zurück und das ist die Hauptsache. :D

  • Hallo Berny, Danke und gern geschehen. Ja, werde ich machen! Ich stelle mich erst mal auf eine Wartezeit und etwas hin-und-her ein (theoretisch darf er die Kaution ja 6 Monate einbehalten), also wird's nicht von heute auf morgen gehen. Aber ich denke wir bekommen die Kaution zurück und das ist die Hauptsache. :D


    Auf den virtuellen Kasten Bier können wir gerne warten...;)

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