Indexmiete / Falsche Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,
    folgende Situation, ich habe einen Indexmietvertrag von August 2003. Im Juli 2008 habe ich eine Mieterhöhung per §558 BGB bekommen, ja ich weiss das ist bei Indexmieten falsch und hinfällig, aber das habe ich aus Unwissenheit damals eben unterschrieben, im Dokument steht aber nichts davon dass der Vertrag geändert wird. Ich habe jetzt wieder ein Schreiben nach §558 BGB vorliegen und werde dieses natürlich mit dem Hinweis auf Indexmietvertrag ablehnen. (Die Mieterhöhung wäre 80 Euro, per Index nur 45 Euro).

    Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber steht mir eine Erstattung der Vertragswidrigen Mieterhöhung von 2008 bis heute zu ?

    Bei einer jetzigen Erhöhung per Index würde die Miete von 2008 um den Index erhöht oder ?

    Danke für die Hilfe

  • Hallo Anitari,

    §4 Mietzinsanpassung
    1.) Jeweils ab 01.01. eines jeden Jahres, erstmals zum 1.1.2004, erhöht oder vermindet sich die Miete in dem Umfange, wie sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2000=100) seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. dem Monat Dezember des Vorjahres verändert hat.

    2.) Sollte der vorbezeichnete Index nicht fortgeführt werden, tritt an seine Stelle der ihn ersetzende Index.

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