Betriebskosten zu Lasten des Mieters geändert

  • Guten Morgen,

    wir wohnen seit dem 15.08.2014 in einer Mietwohnung. Die Miete sowie die Betreibs- und Heizkosten sind im Mietvertrag geregelt. Zusätzlich gilt eine Staffelmietvereinbarung.

    Hier der exakte Wortlaut der Vereinbarung:

    Ich frage mich nun, ob es rechtens ist, die Aufzugskosten nun nachträglich in die Betriebskosten zu ziehen obwohl sie ursprünglich separat aufgeführt waren. Denn für mich liest sich mein Vertrag so, dass ich ab 01.05.2017 nur noch die Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen NICHT aber die Aufzugskosten zu tragen habe.
    Nachdem ich mir die Nebenkostenabrechnungen der Jahre 14/15 angeschaut habe, sehe ich, dass die Kosten für den Aufzug mit in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt sind. Dennoch bin ich der Meinung, dass ich laut Mietvertrag keine Aufzugskosten mehr bezahlen müsste, denn in §4 sind diese ausdrücklich nicht mehr aufgeführt. Liege ich falsch?


    Vielen Dank schon mal für eure Mühen! :)