Kellerraum nach Vermieterwechsel plötzlich Hobbyraum

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen seit 2008 in einer Erdgeschoßwohnung mit Terrasse und großem Keller.
    Das Haus wurde dieses Jahr verkauft und nun möchte der neue Eigentümer die Miete erhöhen. So weit so gut.
    Bisher wurde für die Terrasse keine Miete berechnet. Der neue Vermieter möchte jetzt hierfür 50% anteilig kassieren. Das können wir auch akzeptieren, zumal wir auch einen schönen großen Garten haben.
    Was wir aber nicht verstehen, ist das wir laut Mietvertrag einen Kellerraum haben, dieser nun aber plötzlich ein Hobbyraum mit 50% Berechnung sein soll. Der Raum hat eine lichte Höhe von 1,98m und ist knapp 18qm groß. Der Raum verfügt über eine, von uns nicht genutzte Heizung, sowie 2 kleine Fenster mit einer Böschung davor. Der Vermieter bezieht sich auf den Bauplan aus dem 70ern in dem dieser Raum als Hobbyraum deklariert ist. Kann aus einem Kellerraum (Mietvertrag) einfach so ein Hobbyraum werden für den für knapp 9qm Miete zu zahlen sind?

  • Hallo PUC77,

    "Was wir aber nicht verstehen, ist das wir laut Mietvertrag einen Kellerraum haben, dieser nun aber plötzlich ein Hobbyraum mit 50% Berechnung sein soll. Der Raum hat eine lichte Höhe von 1,98m"
    - Falls dieser als Wohnraum gemietet wurde, wäre die Berechnung m.E. i.O. - aber: die Beschreibung ist doch im MV manifestiert, und was hat der VM jetzt damit vor?

    "... und ist knapp 18qm groß. Der Raum verfügt über eine, von uns nicht genutzte Heizung, sowie 2 kleine Fenster mit einer Böschung davor."
    - OK.

    "Der Vermieter bezieht sich auf den Bauplan aus dem 70ern in dem dieser Raum als Hobbyraum deklariert ist."
    - Wen interessiert's?

    "Kann aus einem Kellerraum (Mietvertrag) einfach so ein Hobbyraum werden für den für knapp 9qm Miete zu zahlen sind?"
    - M.E. nicht, dafür müsste der MV geändert werden, wozu er Euch nicht verpflichten kann.
    Gehässige Bemerkung: Hat er wohl das Haus als Renditeobjekt gekauft?

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    "- Falls dieser als Wohnraum gemietet wurde, wäre die Berechnung m.E. i.O. - aber: die Beschreibung ist doch im MV manifestiert, und was hat der VM jetzt damit vor?"

    Er hat nichts damit vor. Er sagt laut seinem Kaufvertrag (Bauplan) ist das ein Hobbyraum. Da der Raum über Fenster, Strom und Heizung verfügt, ist das in seinen Augen kein Keller. Wie wir den Raum nutzen ist ihm egal.
    Das im Mietvertrag Kellerraum angekreuzt wurde ist ihm egal. Schließlich haben unsere Nachbarn alle nur wesentlich kleinere Räume ohne Heizung im Keller.

    Wie geschrieben haben wir ja nicht mal ein Problem das er die Terrasse in seine Berechnung mit einbezieht, da im MV keine Gesamtwohnungsgröße angegeben wird. Laut den Nebenkostenabrechnungen liegt unser Anteil der Wohnfläche bei 78qm. Jetzt sollen es, mit hälftiger Anrechnung von Terrasse und "Hobbyraum" 94qm sein.

  • Moin PUC77,

    "Er sagt laut seinem Kaufvertrag (Bauplan) ist das ein Hobbyraum."
    - Wen interessiert's? Er hat das Ding ja wohl nicht von Euch gekauft...

    "Da der Raum über Fenster, Strom und Heizung verfügt, ist das in seinen Augen kein Keller."
    - Auch seine Augen/seine Meinung interessieren Euch nicht.

    "Wie wir den Raum nutzen ist ihm egal. Das im Mietvertrag Kellerraum angekreuzt wurde ist ihm egal."
    - Na, bitte...

    "Wie geschrieben haben wir ja nicht mal ein Problem das er die Terrasse in seine Berechnung mit einbezieht, da im MV keine Gesamtwohnungsgröße angegeben wird. Laut den Nebenkostenabrechnungen liegt unser Anteil der Wohnfläche bei 78qm. Jetzt sollen es, mit hälftiger Anrechnung von Terrasse und "Hobbyraum" 94qm sein."
    - Da hilft Google mit der Wohnflächenverordnung. https://www.google.de/search?q=wohnfl%C3%A4chenverordnung&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=67cmWeS0GbLS8AfE6bu4Dg

  • Hallo Berny,

    Danke für ihre Antworten. Kann so ein Raum überhaupt in die Wohnfläche eingerechnet werden, wenn er ausschließlich übers Treppenhaus erreichbar ist? Man ich bin trotz allem immer noch ein bisschen verunsichert.
    VG PUC77

  • Kann so ein Raum überhaupt in die Wohnfläche eingerechnet werden, wenn er ausschließlich übers Treppenhaus erreichbar ist?


    Ich vermag da nicht zu spekulieren, denn ich bin ja auch nur M+VM...
    Könnte mich eher mit einer 50%-à-la-Terasse-Lösung anfreunden.

  • Zitat

    Kann so ein Raum überhaupt in die Wohnfläche eingerechnet werden

    Nein, kann er nicht, da es sich hier um einen Nebenraum handelt und dieser kein unmittelbarer Teil der Wohnung ist.

    Unabhängig davon: Der Vermieter kann hier nicht plötzlich ankommen und für Terrasse und Keller eine Miete verlangen. Ihr habt einen wirksamen Mietvertrag, an den sich der neue Vermieter halten muss.

    Ich würde hier weder für Terrasse, noch Kellerraum auch nur einen Cent zusätzlich bezahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich vermag da nicht zu spekulieren, denn ich bin ja auch nur M+VM...
    Könnte mich eher mit einer 50%-à-la-Terasse-Lösung anfreunden.


    Natürlich nicht zwecks Mieterhöhung bzw. Erhöhung der wohnflächengebundenen anteiligen Betriebskosten (wie Leipziger bereits schrieb).:o

  • Hallo Berny, hallo Leipziger,

    vielen Dank für eure Antworten. Jetzt habe ich gute Argumente, und wenn es nicht anders geht, muss ich mir halt Unterstützung holen.

  • Hallo zusammen,
    der Vermieter war jetzt bei einem Anwalt und dieser hat ine rechtliche Einschätzung abgegeben, die einen Anspruch auf Anrechnung der Fläche mit 50% beinhaltet, da es sich um einen ähnlichen nach allen geschlossenen Raum handeln soll. Er hat den Mietvertrag und die Pläne des Hauses zur Einsicht gehabt. Im Mietvertrag steht doch das ein Kellerraum mitvermietet wird. Darauf ist er nicht eingegangen. Er schrieb nur, das er alle Kriterien berücksichtigt hat. Kann doch nicht sein, dass ein Kellerraum ausserhalb der Wohnung zur Wohnfläche gehören soll.

  • Hallo zusammen,
    der Vermieter war jetzt bei einem Anwalt und dieser hat ine rechtliche Einschätzung abgegeben, die einen Anspruch auf Anrechnung der Fläche mit 50% beinhaltet,


    Für diese Meinung hat er seinem Mandanten auch eine nette Rechnung ausgestellt, wetten? Bevor du dir selbst einen Anwalt nimmst, solltes du dir rechtsanwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt übers Internet holen. Z.B. hier: http://www.mietrecht-hilfe.de/anwalt.html
    oder hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/

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