Plötzliche Vorgartenpflege

  • Guten Tag Forum,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich richtig mit meinem Thema hier bin. Danke schonmal für die Rückantworten.
    Seit 4 Jahren wohne ich in einer Altbau Wohnung und hatte mit der pflege des Vorgarten nie was zu tun.
    Mir wurde verboten das zu betreten. Der kleine Vorgarten wurde von einem Bekannten der Vermieterin gepflegt.
    Kosten dafür wurden nie in Rechnung gestellt.Es steht auch nichts im Mietvertrag.

    Da die Vermieterin nun in die Jahre gekommen ist, kümmern sich nun die Tochter und der Sohn.
    Kosten müssen nun eingespart werden, so die Tochter und ich soll das nun pflegen und auf eigene Kosten machen.
    Ja und wenn ich das nicht machen will, dann muss ich das bezahlen.
    Meine Frage an euch, ist nun, kann das so gemacht werden?

    Dann habe ich zu der gemieteten Wohnung ein Teilstück ca. 30 qm Rasenfläche das genutzt werden darf.
    Im Mietvertrag steht, das der Rasen vom Vermieter gemäht wird.
    Nun soll das auch geändert werden und ich soll das machen-geht das so?
    Ich bin mir da unsicher und brauche mal eine Meinung dazu?

    Vielen Dank.
    Elly

  • Wenn die Umlage der Gartenpflege vertraglich vereinbart ist, kann das so gemacht werden.

    Es gelten fast alle Betriebskostenarten, u. a. die der Gartenpflege, wenn im Mietvertrag, sinngemäß, steht das der Mieter die Betriebs-/Nebenkosten trägt.


    Zitat

    Dann habe ich zu der gemieteten Wohnung ein Teilstück ca. 30 qm Rasenfläche das genutzt werden darf.
    Im Mietvertrag steht, das der Rasen vom Vermieter gemäht wird.
    Nun soll das auch geändert werden und ich soll das machen-geht das so?

    Willst Du es nicht machen und der Vermieter kann/will das nicht mehr, siehe oben.

  • Danke für die Rückantwort.
    Im Mietvertrag steht:
    1. Der Mietzins beträgt 360 €
    2. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten
    Müllabfuhr, Wasser, Kanalbenutzung
    Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten: (Strom, Gas) werden als Pauschale in Höhe von 80 € pro Monat entrichtet.
    Die Betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlichen anfallenden Höhe umgelegt.
    Der Mieter ist verpflichtet auf die Betriebskosten eine montaliche Vorrauszahlung in Höhe von 80 € zu entrichten.
    Die Betriebskosten werden für sämtliche Nebenabgaben:
    Müllabfuhr, Wasser, Kanalbenutzung berechnet und einmal im Jahr abgerechnet.

    Von einer Umlage Gartenpflege steht nichts im Mietvertrag.

    Das steht noch im Mietvertrag:
    Ein links neben dem Haus befindliches Gartengrundstück steht zur Benutzung zur Verfügung ( ca.30qm). Wird vom Vermieter gemäht.

    Nette Grüße
    Ellly

  • Zitat

    2. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten
    Müllabfuhr, Wasser, Kanalbenutzung

    Steht im Vertrag auch, sinngemäß, das alle anderen BK, außer den genannten in der Kaltmiete enthalten sind?

    Wenn nicht können alle BK gem. § 2 Betriebskostenverordnung, sofern Kosten dafür anfallen, umgelegt werden.

    Zitat

    Das steht noch im Mietvertrag:
    Ein links neben dem Haus befindliches Gartengrundstück steht zur Benutzung zur Verfügung ( ca.30qm). Wird vom Vermieter gemäht.

    Entschuldige, 30 m² Rasen selbst mähen ist das so ein Problem für dich? Das dauert keine halbe Stunde.

  • Ja anitari, das ist ein Problem, da ich mir einen Rasenmäher kaufen muss.
    Wo ich immer drüber stolpere ist im Mietvertrag die einmal genannte Pauschale von 80 € und dann wieder wird eine Vorrauszahlung in Höhe von 80 € benannt.

    Nein es steht keine Betriebskostenverordnung im Mietvertrag. Nur das was ich oben aufgeschrieben habe.

  • Elektrische Rasenmäher, reicht für so eine Minifläche vollkommen, gibt es schon für kleines Geld.

    https://www.amazon.de/Einhell-Elektro-Rasenm%C3%A4her-Schnittbreite-Schnitth%C3%B6henverstellung/dp/B0012MGYXW/ref=sr_1_6?ie=UTF8&qid=1495965611&sr=8-6&keywords=elektro+rasenm%C3%A4her

    Aber eventuell leiht dir der Vermieter ja seinen, wenn nötig.

    Zitat

    Wo ich immer drüber stolpere ist im Mietvertrag die einmal genannte Pauschale von 80 € und dann wieder wird eine Vorrauszahlung in Höhe von 80 € benannt.

    Ich verstehe das so das für Gas und Strom eine Pauschale (wie blöd vom Vermieter) von 80 €zahlen sollst und für die anderen BK nochmal 80 €, aber als Vorauszahlung.

    Am besten stellst Du den Vertrag bzw. die betreffende Seite mal als Bild(er) hier ein. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    Nein es steht keine Betriebskostenverordnung im Mietvertrag. Nur das was ich oben aufgeschrieben habe.

    Muß auch nicht. Die Nennung des Begriffes Betriebs- oder Nebenkosten reicht völlig.

  • Danke für die hilfreichen Informationen.
    Das Gas musste ich bei einem Anbieter alleine abschliesen und Strom auch.
    Damit hat der Vermieter nichts zu tun.

    Pauschale und dann wieder Vorrauszahlung sind die Nebenkosten gemeint wie ich oben schon geschrieben habe und das verwirrt mich immer. Auf Nachfrage habe ich bis dato noch keine Antwort erhalten. Ich werde oft belächelt. Ist nicht schön.

  • Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten: (Strom, Gas) werden als Pauschale in Höhe von 80 € pro Monat entrichtet.
    Die Betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlichen anfallenden Höhe umgelegt.


    Daraus könnte man schliessen, dass die Gartenpflege inkludiert ist.

  • Man muesste jetzt wirklich den Vertrag sehen, aber das scheint alles gegen den Vermieter zu sprechen.
    Wenn das wirklich da so steht, waere auch Grundsteuer und Versicherungen nicht umlegbar, sondern nur die 3 genannten.

    Änderungen am Vertrag brauchst du nicht zustimmen.