Kühlschrank in Einbauküche defekt

  • Hallo zusammen,


    eine Frage:


    Wenn ich in meiner Einbauküche, welche vom Vermieter mit vermietet wird, einen neuen Kühlschrank brauche, wie funktioniert das? Muss ich dem Vermieter diesen Mängel anzeigen und ihm Angebote vorlegen? Kann er den Kühlschrank selber raussuchen? Oder kann ich einfach einen neuen kaufen und die Rechnung meinem Vermieter dann zu kommen lassen?


    Vielen Dank für eure Hilfe :)

  • Du teilst dem Vermieter den defekten Kühlschrank mit und er muss Dir einen neuen einbauen.


    Du hast hinsichtlich des Gerätes aber kein Mitbestimmungsrecht. Der Kühlschrank muss nur gleichwertig sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es gibt eine Instandhaltungspflicht für den Vermieter nach § 535 BGB.


    Er vermietet Dir eine Wohnung mit Kühlschrank und muss Dir folglich für die gesamte Mietzeit die Wohnung mit Kühlschrank überlassen.


    Ob er den Kühlschrank nur repariert oder einen neuen anschafft, ist seine Angelegenheit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.