Mindestdauer und Nachmieterklausel

  • Guten Abend.

    Ich habe eine tolle Wohnung gefunden, in die ich bald einziehen kann.
    Dummerweise ist es ein Vertrag mit Mindestmietdauer. Darüber habe ich nichts Gutes gelesen. Also: Auflösung in sehr sehr wenigen Fällen. Ich habe dem Vermieter meine Besorgnis darüber mitgeteilt. Deshalb steht nun folgender Satz im Vertrag:

    Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit jedoch mindestens drei Jahre. Bei unvorhergesehener Änderung verpflichtet sich die Mieterin einen geeigneten Nachmieter zu suchen.

    Was sind unvorhergesehene Änderungen? Was ist, wenn ich arbeitslos werde und mir die Miete nicht leisten kann?
    Was ist, wenn ich in zwei Jahren mit jemandem zusammenziehen möchte?

    Vielen Dank im voraus

  • Hallo Timmy80,

    "Dummerweise ist es ein Vertrag mit Mindestmietdauer. Darüber habe ich nichts Gutes gelesen. Also: Auflösung in sehr sehr wenigen Fällen."
    - Richtig.

    "Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit jedoch mindestens drei Jahre. Bei unvorhergesehener Änderung verpflichtet sich die Mieterin einen geeigneten Nachmieter zu suchen."
    - Der VM möchte anscheinend längerfristig vermieten (wer will das nicht?). Diese Formulierung halte ich jedoch nicht für zielführend. Der VM ist jedoch nicht verpflichtet, einen vorgeschlagenen NM zu akzeptieren.

    "Was sind unvorhergesehene Änderungen? Was ist, wenn ich arbeitslos werde und mir die Miete nicht leisten kann?
    Was ist, wenn ich in zwei Jahren mit jemandem zusammenziehen möchte?"
    - Darüber kann man trefflich streiten.
    - Kurzum: Ich würde diesen Mietvertrag nicht unterschreiben.

  • Hallo,

    Mietverträge mit einem Kündigungsausschluss von 12 Monaten würde ich vielleicht unterschreiben, allerdings nicht für 36 Monate.
    Soweit kann man die Zukunft nicht planen.

    Der Satz mit dem Nachmieter ist wertlos. Klar, kannst Du einen Nachmieter suchen, allerdings verpflichtet sich der Vermieter mit der Klausel ja nicht, diesen auch zu akzeptieren.

    Weiterhin ist das Wort "geeignet" ein sehr dehnbarer Begriff.

    Ich würde hier mit dem Vermieter verhandeln. Vielleicht lässt er sich auch auf einen kürzeren Kündigungsverzicht ein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wenn man sich nicht für drei Jahre binden möchte, dann sollte man keinen entsprechenden Vertrag unterschreiben.

    Obwohl ich den Vermieter relativ entgegenkommend finde. Auch wenn seine Formulierung nicht rechtsicher ist, so zeigt sie auf jeden Fall, dass er flexibel sein wird, wenn es zu einer vorzeitigen Kündigung kommen sollte. Da muss jeder selbst wissen, ob er sich darauf einlassen würde. Je nachdem, wie der Wohnungsmarkt aussieht, würde ich es sogar tun.

    Gruß
    H H