Guten Abend.
Ich habe eine tolle Wohnung gefunden, in die ich bald einziehen kann.
Dummerweise ist es ein Vertrag mit Mindestmietdauer. Darüber habe ich nichts Gutes gelesen. Also: Auflösung in sehr sehr wenigen Fällen. Ich habe dem Vermieter meine Besorgnis darüber mitgeteilt. Deshalb steht nun folgender Satz im Vertrag:
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit jedoch mindestens drei Jahre. Bei unvorhergesehener Änderung verpflichtet sich die Mieterin einen geeigneten Nachmieter zu suchen.
Was sind unvorhergesehene Änderungen? Was ist, wenn ich arbeitslos werde und mir die Miete nicht leisten kann?
Was ist, wenn ich in zwei Jahren mit jemandem zusammenziehen möchte?
Vielen Dank im voraus