Mieterhöhung wegen gestiegener Kosten

  • Hallo, habe vor zwei Wochen eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kosten in den letzten Jahren erhalten (ohne Datum). Ich habe einen Pauschalmietvertrag/Warmmiete vor 13 Jahren mit dem Vermieter vereinbart. Eine Nebenkosten Abrechnung habe ich in den Jahren nie erhalten. Kann ich sie für die letzten 3 Jahre nachfordern? Es geht um 50€ pro Monat, Zahlung soll zum 01.06.2017 erfolgen. Ist das rechtlich richtig?
    MfG Maexchen

    Einmal editiert, zuletzt von Maexchen (29. Mai 2017 um 23:26)

  • Es ist eine Pauschalmiete vereinbart, da muß der Vermieter keine Abrechnung erstellen.

    Ob die Mieterhöhung rechtens ist kann man ohne sie zu sehen nicht sagen.

    Sollte sie rechtens sein wäre die erhöhte Miete erst ab August zu zahlen.

  • Dann könnte er auch auf 200€ pro Monat erhöhen und ich müsste zahlen?
    Ohne zu wissen ob es angebracht ist?

    Ich schrieb doch, ohne die Mieterhöhung zu sehen kann man nicht sagen ob sie rechtens ist.

    Davon abgesehen gibt es in Deutschland die sog. Kappungsgrenze. Danach darf die Miete binnen 3 Jahren um maximal 20 bzw. 15 % erhöht werden.

  • Wenn der Vermieter eine Pauschalmiete erhöhen will, dann muss er dies Dir begründen.

    Theoretisch müsste er Dir die gestiegenen Kosten nachweisen.

    Zitat

    Dann könnte er auch auf 200€ pro Monat erhöhen und ich müsste zahlen?

    Wenn die Kosten nachweislich um 200 € gestiegen sind, ja.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Adresse Vermieter

    Adresse Mieter


    Mietanpassung

    Guten Tag Max,

    aufgrund der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Kosten, möchte ich dich bitten, den monatlichen Dauerauftrag ab dem 01.06.2017 von Euro 500,00 zu erhöhen.

    Vielen Dank

    Unterschrift

    So sieht das schreiben aus. Ohne Datum, lag bei vor zwei Wochen ungefähr in einem Briefumschlag auf der Treppe. Dachte erst es ist Werbung.

  • Das dürfte den rechtlichen Anforderungen kaum genügen. Entweder Du ignorierst das Schreiben, oder Du forderst den Vermieter auf, die gestiegenen Kosten nachzuweisen.

    Zitat

    lag bei vor zwei Wochen ungefähr in einem Briefumschlag auf der Treppe.

    das funktioniert sowieso nicht. Nach § 560 (2) BGB wäre die neue Miete erst ab dem 01.07. zu zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erstmal trennen: liegt eine echte Mieterhöhung vor oder eine Erhöhung/Anpassung der Pauschale für die Nebenkosten?

    Nun habe ich hier den Eindruck, dass beide Parteien keine Profis in Sachen Mietrecht sind.
    Die Formulierung lässt auf ein näheres persönliches Verhältnis schließen. Die Vertragsgestaltung mag auch darauf zurückzuführen sein.

    Für die durchschnittliche (Single-)Wohnung sind die Nebenkosten in meiner Region binnen der letzten 13 Jahre um deutlich mehr als 50€/Monat gestiegen.

    Ob eine Pauschalmiete überhaupt zulässig ist oder nicht doch die Pflicht zur Abrechnung besteht, ist auch noch fraglich.
    Mit Blick auf eventuelle Sonderkündigungsrechte, kann man sich dann überlegen welches Vorgehen hier sinnvoll ist.
    Per du und etwas laxen Formulierungen halte ich ein persönliches Gespräch für nicht die dümmste Idee. Der Eindruck kann aber täuschen.

  • Das ist eine Bitte. Und Bitten kann man, muß man aber nicht nachkommen. :cool:

    Scherz bei Seite, eine korrekte Mieterhöhung ist das jeden falls nicht.

  • Hallo,

    du bekommst das erste Mal seit 13 Jahren eine Mieterhöhung deiner all inclusive Miete von 11 % und findest das ungerecht?

    Weißt du eigentlich was in der Welt um dich herum passiert? Die meisten Menschen wären glücklich und froh, wenn deren Wohnkosten um diesen Betrag gestiegen wären.

    Aber du hast die Wahl:
    Akzeptiere die (formal inkorrekte) Erhöhung und freue dich, dass dein Vermieter sich nicht zu sehr mit der Vermietung beschäftigen will, oder ingnoriere/widerspreche der Erhöhung. Fordere Nachweise und treibe deinen Vermieter zu einem Anwalt. Dann hast du nicht nur ein schlechtes Verhältnis, sondern einen Vermieter, der den Tipp bekommt, die Miete doch wesentlich mehr zu erhöhen, als die lausigen 11% in 13 Jahren.

    Gruß
    H H

  • aufgrund der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Kosten, möchte ich dich bitten, den monatlichen Dauerauftrag ab dem 01.06.2017 von Euro 500,00 zu erhöhen.


    Kann ich nicht verstehen.
    Soll mtl. um 500€ erhöht werden ODER soll die 500€-Miete mtl. erhöht werden?
    Ausserdem fänd ich es ja ganz nett, wenn mich jemand bitten möchte antatt einfach zu bitten...:rolleyes:

  • Hallo Maexchen,

    ich schliesse mich an. Auch wenn die Erhoehung sicherlich nicht rechtskonform ist, kommst Du mit 11% in 13 Jahren mehr als guenstig weg.

    cu
    Guenni

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