Hallo,
wir haben vor über einem Jahr unsere Wohnung mit großer Einbauküche bezogen. Unser Vormieter hatte diese bereits von deren Vormieter geschenkt bekommen und genauso kostenfrei an uns weitergegeben.
Der Kühlschrank streikt nun doch wer muss für Ersatz sorgen?
Die Küche ist nicht im Mietvertrag aufgeführt (Privater Vermieter).
Ich hatte ihn vorhin angetroffen und mal kurz gefragt wie das mit der Küche ist. Für die Küche ist er nicht zuständig sagt er, ist nicht seine. Das würde ja erstmal bedeuten, es ist unserer, also neuer Kühlschrank rein und wenn wir mal ausziehen, könnten wir die gesamte Küche mitnehmen? Aber nein, so geht das wohl auch nicht. Die Küche muss schon drin bleiben (seine Aussage mit einem lachen).
Ich wollte nicht groß Nachfragen weil wir verstehen uns hier alle sehr gut und es ist in dem Fall ja nur ein Kühlschrank.
Aber mich interessiert was ich tun soll. Ich hole mir gern einen neuen Kühlschrank (wollte eh einen deutlich größeren zusätzlich zum Einbaukühlschrank) aber was ist wenn ich ausziehe (was noch dieses Jahr sein kann)? Darf ich denn dann mitnehmen? Den "kaputten" aufheben und dann wieder einbauen? Oder muss ich den ersetzen und den neuen dann verschenken weil ja bisher auch ein funktionierender vorhanden war?
Nein, ich habe ihn nicht vorsätzlich kaputt gemacht :p