Änderung des Mietvertrags und anschließende Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,

    in meiner Kaltmiete sind bereits Grundsteuer und Objektversicherung inklusive (in Mietvertrag so festgehalten). Nun möchte mein Vermieter diese Kosten aus der Kaltmiete herausrechnen.

    Meine Befürchtung ist, dass nach der Kaltmietenreduktion eine Mieterhöhung entsprechend Mietspiegel kommen wird.

    Muss ich dem Herausrechnen und einer darauffolgenden Mieterhöhung zustimmen? Und macht es Sinn sich gegen diese Mietvertragsänderung zu wehren?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Weder der Mieterhöhung, noch einer Vertragsänderung mußt Du zustimmen.

    Auf die Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn Du nicht von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, kann dich der Vermieter allerdings verklagen.

    Zitat

    Meine Befürchtung ist, dass nach der Kaltmietenreduktion eine Mieterhöhung entsprechend Mietspiegel kommen wird.

    Die kann auch so kommen.

  • Hallo,

    dein Vermieter möchte diese pauschal berechneten Positionen aus der Kaltmiete herausnehmen, um sie dann mit den Betriebskosten umzulegen. Mit einer geplanten Erhöhung der Kaltmiete muss das nichts zu tun haben, die könnte er so oder so machen.

    Ich persönlich finde es immer besser, wenn man es so macht, wie es sein sollte: BK als BK und Kaltmiete als Kaltmiete. Dann weiß man wovon man spricht, wenn man das mal vergleichen will. Aber wenn du dich damit unwohl fühlst, lehne die Änderung ab.

    Gruß
    H H

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