Wassermehrkosten durch defektes Überdruckventil

  • Hallo,

    ich war Mieter einer Wohnung aus der ich nun ausgezogen bin und erhielt nach Auszug die Nebenkostenabrechnung (Mietzeit 15..11.2016 - 30.04.2017).
    In der Nebenkostenabrechnung war ausgewiesen, dass in der Mietzeit ein Gesamtwasserverbrauch von 273m³ verbrauchen worden sein soll. Nach Überprüfung ergab sich, dass dieser extrem hohe Wasserverbrauch durch ein defektes Überdruckventil verursacht wurde. Dieser defekt fiel weder mir bei Wohnungsübergabe und Mietzeit, noch dem Vermieter auf. Nun ist es jedoch so, dass der Vermieter meint, dass ich diese Wassermehrkosten von ca. 1.300 € bezahlen muss (Verrechnung mit Kaution von 1.350 - Kaution wurde einbehalten). Ist das so richtig, dass ich für dieses Schaden aufkommen muss? Die Vermietereigene Wohngebäudeversicherung kommt dafür nicht auf.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Es war ein 2 Personenhaushalt. Den Verbauch habe ich auf der Abrechnung vom Vermieter bekommen und den Zählerstand selber noch verglichen. Eine Rechnung vom Wasserverband habe ich nicht gesehen bisher.

  • Es war ein 2 Personenhaushalt. Den Verbauch habe ich auf der Abrechnung vom Vermieter bekommen und den Zählerstand selber noch verglichen. Eine Rechnung vom Wasserverband habe ich nicht gesehen bisher.


    Erfahrungswert ist m.W. ~35-40m³ pro Person in 12 Monaten.

  • Hallo,

    wenn der Verbrauch nachweislich auf ein defektes Überdruckventil zurückzuführen ist und ihr diesen Defekt nicht merken konntet, dann gehen die Mehrkosten zu Lasten des Vermieters. Wenn es allerdings so ist, dass ihr schon immer gewundert habt, warum es so komisch rauscht und nie etwas gesagt habt, dann seid ihr verantwortlich.

    Gruß
    H H